Rechtssatz: Die gegenständliche Verzögerung durch die Gefahrgutkontrolle und die anschließende technische Überprüfung können nicht als ein derartiger Eingriff in die Nutzung und damit Verfügungsmacht des Sattelkraftfahrzeuges angesehen werden, dass damit gleichzeitig der Kontrollvorgang von 11.45 Uhr bis 13.40 Uhr als rechtswidrig beurteilt werden müsste. Es vermag auch der Rückgriff auf die RL 95/50/EG des Rates vom 6.10.1995 den Standpunkt der Beschwerdeführerin nicht zu stützen, zumal d... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 13. August 2002 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: I.) Sachverhalt: Der Einschreiter wurde mit Ladung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 24.7.2002 für den 7.8.2002, 8.00 Uhr, als Zeuge i.c. E W B, Tatzeit: 26.2.2002, Tatort: Gemeinde St. P o.J., B317, auf Höhe StrKm 1,970, GrSt-Nr. und GrSt-Nr. , beide KG. R geladen. In der Ladung wurde lediglich darauf hingewiesen, dass der Einschreiter persönlich im Amt zu erscheinen hätte. Eine Androhung von Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vom Strafreferenten einer Bezirkshauptmannschaft veranlasste zwangsweise Vorführung wegen Nichtentsprechung einer Ladung ist rechtswidrig, wenn die Vorführung nicht gemäß § 19 Abs 3 AVG in der Ladung angedroht wurde, weil darin nur auf die Pflicht das persönlichen Erscheinens bei der Behörde hingewiesen worden war. Schlagworte Vorführung Zwangsgewalt Ladung Androhung Vollstreckungsbehörde mehr lesen...
I. 1.) Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, dass die einschreitenden Organe der Bundespolizeidirektion Graz zum Ausspruch der Wegweisung und des Betretungsverbotes aus die Ehewohnung G nicht berechtigt gewesen seien, da der Beschwerdeführer weder seine Familie angegriffen habe noch anzunehmen gewesen sei, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der Personen bevorstehe. Die Ehegattin des Beschwerdeführers habe sich zu dem Zeitpunkt im Frauenhaus befunde... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar sind das Betretungsverbot und die Wegweisung nach § 38a SPG nicht zulässig, wenn die gefährdete Person - etwa auch aus Anlass der bestimmten Tatsachen nach dieser Bestimmung - die betreffende Wohnung in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnen will, da dann das Schutzbedürfnis für diese Räumlichkeit wegfällt (Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz, S 339/B.6, 2. Auflage, Linde Verlag). Ein solches Schutzbedürfnis besteht allerdings weiter, wenn die gefährdete Gattin des Besc... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 5.2.2002 hat der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter Beschwerde wegen rechtswidriger Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ein Organ des Hauptzollamtes Salzburg erhoben. Die Beschwerde wurde dem Hauptzollamt Salzburg und in der Folge dem Hauptzollamt Innsbruck zur Gegenäußerung übermittelt. Das Hauptzollamt Salzburg hat eine Sachverhaltsdarstellung erstattet. Das Hauptzollamt Innsbruck hat Kopien von Gesetzesunterlagen vorgelegt, i... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Fall des Einschreitens eines Organes der Zollwacheabteilung Salzburg besteht gemäß § 85 a Abs 1 Z 2 ZollR-DG die Möglichkeit einer Berufung wegen behaupteter Rechtsverletzung durch die Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan. Die Möglichkeit dieses Rechtsbehelfes besteht seit 1. Juli 1998 nicht nur in eigentlichen Zollangelegenheiten, sondern gemäß § 2 Abs 1 ZollR-DG auch in Angelegenheiten anderer Geldleistungen, deren Vollziehung der Zollverwa... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 22. Februar 2002 wird Nachfolgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer wurde am 20.01.2002 in der C-K-G von einer Verkehrsstreife angehalten. Der Anhaltegrund war das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung sowie auch eine, dem Beschwerdeführer vorgeworfene Vorrangverletzung, da dieser in die Kreuzung eingebogen sei und dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug gefährdet hätte. Da der Beschwerdeführer weder eine Lenkerberechtigung - di... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 102 Abs 8 KFG darf der Lenker das Lenken eines ihm übergebenen Kraftfahrzeuges ohne Zustimmung des Zulassungsbesitzers nicht dritten Personen überlassen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Halters ist grundsätzlich nicht zu vermuten, dass ein Entleiher eines Fahrzeuges berechtigt ist, dessen Lenkung an Dritte weiterzugeben (OGH 13.11.1980, 7Ob 19/80). Im konkreten Fall durften die einschreitenden Beamten einen PKW-Lenker wegen offensichtlicher Alkoholiserungssymptome und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerde richtete sich gegen eine Organstrafverfügung iSd § 50 Abs 1 VStG, verhängt durch ein gemäß § 97 Abs 2 StVO zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bestelltes Organ der Straßenaufsicht (Kurzparkzonen-Überwachungsorgan). Die Bezahlung wurde verweigert. Deshalb ist die Organstrafverfügung iSd § 50 Abs 6 VStG gegenstandslos. Dies bedeutet, dass diese Maßnahme wirkungslos ist und als nicht gesetzt gilt. Schon dies zeigt, dass keine mit gegenständlicher Beschwerde bekämp... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerde richtete sich gegen die Anbringung eines sog Verständigungszettels an einem Fahrzeug durch ein gemäß § 97 Abs 2 StVO zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bestelltes Organ der Straßenaufsicht (Kurzparkzonen-Überwachungsorgan). Darin war vermerkt, dass das Fahrzeug vorschriftswidrig geparkt gewesen sei und es dem Lenker bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freistehe, bei der bezeichneten Dienststelle den Sachverhalt aufzuklären oder unter Voraussetzung des § 50 VStG ... mehr lesen...
I Am 13. März 2002 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark die Beschwerde der S B AG ein, die sich gegen die durch Organe der Stadtgemeinde K am 13.2.2002 vorgenommene Verplankung am Objekt in K richtet. Im Wesentlichen wird nachstehender Sachverhalt geschildert: Die Beschwerdeführerin sei Bauwerberin. Ein ordnungsgemäßes Bauansuchen für den Umbau des Objektes sei im Jänner 2002 bei der zuständigen Baubehörde erster Instanz eingebracht worden. Das Bauverfahren werde vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verplankung einer Baustelle zur Sicherstellung einer verfügten Baueinstellung nach § 41 Abs 2 Stmk BauG ist rechtmäßig und angemessen, wenn das vorangegangene gelindere Mittel für diese Sicherstellung, nämlich die Versiegelung der Baustelle, die konsenslose Fortsetzung der (Um)Bauarbeiten am Objekt nicht verhindern konnte, weil die Versiegelung aufgebrochen wurde und weitere Bauarbeiten erfolgt waren. Daher musste die Baustelle durch die Verplankung wirksam abgesperrt werde... mehr lesen...
Am 21.2.2002 langte die mit 18.2.2002 datierte Beschwerde der L. M. GmbH, XY, gegen das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 1010 Wien, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird folgendes ausgeführt: ?Durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsehördlicher Befehls- und Zwanfsgewalt erachten wir uns beschwert wegen a) Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften b) Rechtswidrigkeit zufolge Unzust... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Durchführung eines richterlichen Befehls, so ist dies dem Gericht zuzurechnen, das den Hausdurchsuchungsbefehl erlassen hat und können als Gerichtsakte nicht mit Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden. Selbst wenn aufgrund dieser richterlichen Verfügung auch Präparate beschlagnahmt worden sein sollten, deren veterinärmedizinischer Charakter in Zweifel gezogen werden könnte, so wäre darin noch keine s... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 11. Juli 2001 wurde Nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Am 14.6.2001 gegen 3 Uhr früh fuhr der Beklagte mit dem PKW, einem Audi 100, zum Parkplatz der Firma F und stellte das Fahrzeug dort ab. In weiterer Folge ging er zu Fuß zu seinem Freund K V, geb. 31.12.1963, wohnhaft in M. Dort hielt er sich ca. 2 Stunden auf und konsumierte eine größere Menge Alkohol. Gegen 5 Uhr früh ersuchte er Herrn K V, da er nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Art 3 EMRK, wonach niemand einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden darf, liegt nicht vor, wenn der Beschwerdeführer am Boden eines Gendarmeriepostens deshalb sofort in die Seitenlage gebracht und an den Füßen ca eineinhalb Meter auf den Gang gezogen wird, weil er angesichts des positiven Alkomattestergebnisses zu Boden fiel und mit geschlossenen Augen in einem beengten Bereich (Abstellraum, offener Türbereich) liegen blieb. So tr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn nach den Beschwerdebehauptungen ein diese Tatbestandsmerkmale umfassender Sachverhalt vorliegt. Voraussetzung für die Rechtswidrigerklärung eines verwaltungsbehördlichen Verhaltens, somit für eine meritorische Entscheidung, ist das Vorliegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Ein faktisches Organhandeln stellt dann eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 des Gesetzes vom 9. Juli 1992 über die Objektivierung des Auswahlverfahrens bei der Aufnahme in den Landesdienst und bei der Betrauung mit Leitungsfunktionen (Kärntner Objektivierungsgesetz), LGBl. 98/1992 idgF, ist Ziel dieses Gesetzes, das Auswahlverfahren für die Aufnahme in den Landesdienst und für die Betrauung mit Leitungsfunktionen nach einheitlichen objektiven Kriterien zu gestalten. Eine Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten nach dem ... mehr lesen...
I.)Am 9. Mai 2001 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark die Beschwerde des A T ein, die sich gegen eine durch ein Organ des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, erstellte Niederschrift vom 12.4.2001 richtet. Im wesentlichen wird nachstehender Sachverhalt geschildert: Der Beschwerdeführer sei liberianischer Staatsangehöriger. Mit Bescheid vom 6.2.2001 zur Zahl: 209.606/0-XII/36/99 habe der Unabhängige Bundesasylsenat rechtskräftig festgestellt, dass dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine drei Stunden lang dauernde Einvernahme durch die Asylbehörde stellt keine unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt dar, wenn der anerkannte Flüchtling, der die Asylbehörde zur Stellung eines Antrages auf Familiennachzug aufgesucht hatte, an der folgenden Amtshandlung zur Prüfung entstandener Bedenken gegen die Richtigkeit seiner Identitätsangaben mitwirkte, ohne dass es konkrete Drohungen oder Zwangsmaßnahmen bzw äußere Rahmenbedingungen mit Hinwe... mehr lesen...
In rechtlicher Hinsicht liegen die Voraussetzungen für die Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a B-VG vor, da der Beschwerdeführer durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt wurde. Die Ausübung dieser Befehls- und Zwangsgewalt liegt dann vor, wenn ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung einen Befehl erteilt, Zwang ausübt oder eine Maßnahme setzt und dieser (diese) gegen individuell bestimmte Adressaten gerichtet ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern ein Akt der Gerichtsbarkeit liegt vor, wenn ein Justizwachebeamter dem Verhafteten während der Dauer der gerichtlichen Haftverhandlung die Handfesseln trotz Intervention seines Vertreters nicht abnimmt. So ist die Vorführung zur Haftverhandlung in § 182 Abs 2 StPO geregelt, wobei die Verhandlungspolizei dem Untersuchungsrichter obliegt, da nach § 182 Abs 1 StPO der Untersuchungsrichter die Verhandlung leitet... mehr lesen...
I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Am 6. Oktober 2000 fand am Grazer Hauptplatz eine Wahlkampfveranstaltung der ÖVP mit Waltraud Klasnic und Edmund Stoiber statt, an der ca. 2000 Personen, die zahlreiche Transparente hochhielten, teilnahmen. Bereits der Versuch, gemeinsam mit einigen anderen Personen unsererseits ein Transparent mit einem Zitat von Edmund Stoiber im Bereich der Erzherzog-Johann-Statue am Brunnen zu entrollen,... mehr lesen...
I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den 'Verein Freies Radio Steiermark - Radio Helsinki 92,6' nahm ich am 6.10.2000 in Graz am Hauptplatz die Reden bei der Wahlkampfveranstaltung der ÖVP auf. Ich positionierte mich zirka vier Meter vor den Boxen zur linken von der Bühne, um eine möglichst gute Aufnahmequalität zu erreichen. Im Laufe der Veranstaltung konnte ich sehen, daß sich Pol... mehr lesen...
I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den 'Verein Freies Radio Steiermark - Radio Helsinki 92,6' nahm ich am 6.10.2000 in Graz am Hauptplatz die Reden bei der Wahlkampfveranstaltung der ÖVP auf. Ich positionierte mich zirka vier Meter vor den Boxen zur linken von der Bühne, um eine möglichst gute Aufnahmequalität zu erreichen. Im Laufe der Veranstaltung konnte ich sehen, daß sich Pol... mehr lesen...
I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Am 6. Oktober 2000 fand am Grazer Hauptplatz eine Wahlkampfveranstaltung der ÖVP mit Waltraud Klasnic und Edmund Stoiber statt, an der ca. 2000 Personen, die zahlreiche Transparente hochhielten, teilnahmen. Bereits der Versuch, gemeinsam mit einigen anderen Personen unsererseits ein Transparent mit einem Zitat von Edmund Stoiber im Bereich der Erzherzog-Johann-Statue am Brunnen zu entrollen,... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 82 Abs 1 SPG (aggressive Behinderung einer Amtshandlung trotz Abmahnung) liegt nicht schon deshalb vor, weil jemand eine Amtshandlung akustisch aufnimmt und trotz Aufforderung der Beamten, nicht zu stören und sich zu entfernen, die Aufnahme fortsetzt. So wurde nicht dargelegt, dass der Beschwerdeführer bei der Aufnahme ein aggressives, also "angreifendes" bzw "angriffslustiges" Verhalten an den Tag legte, oder die Aufforderung, nicht aufzunehmen, aggress... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abnahme eines Fotoapparates erfolgt ohne Rechtsgrundlage (es wurde während eines Tumultes nach einer Wahlkampfveranstaltung fotografiert), wenn der Fotografierende der Aufforderung, seine Identität nachzuweisen, ohne weiteres nachgekommen ist und damit seine Festnahme entfallen kann. Eine (lediglich) irritierende Wirkung der Blitzaufnahmen auf die Beamten rechtfertigt die Abnahme nicht. Auch ein nur kurzzeitiges Wegnehmen des Fotoapparates gegen den Willen des Betroffenen i... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abnahme eines Fotoapparates erfolgt ohne Rechtsgrundlage (es wurde während eines Tumultes nach einer Wahlkampfveranstaltung fotografiert), wenn der Fotografierende der Aufforderung, seine Identität nachzuweisen, ohne weiteres nachgekommen ist und damit seine Festnahme entfallen kann. Eine (lediglich) irritierende Wirkung der Blitzaufnahmen auf die Beamten rechtfertigt die Abnahme nicht. Auch ein nur kurzzeitiges Wegnehmen des Fotoapparates gegen den Willen des Betroffenen i... mehr lesen...