I.1. In der Beschwerde vom 03. September 2010 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die zwangsweise Vorführung des Beschwerdeführers am 31. August 2010, um 15:30 Uhr, entgegen einer getroffenen Abmachung mit dem Polizeibeamten durchgeführt wurde. Es sei ein anderer Termin für die Einvernahme vereinbart worden. Es wurde die Anträge gestellt 1. das angefochtene Vorgehen für rechtswidrig erklären, 2. die belangte Behörde zum Aufwandersatz verpflichten und 3. gemäß § 67d AVG eine öffentliche ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Ladungsanordnung mit Androhung der zwangsweisen Vorführung nach § 153 Abs 2 StPO, damit die einer Straftat verdächtigte Person zum Zwecke der Beweisaufnahme vernommen werden kann, stellt keine Rechtsgrundlage für eine zwangsweise Vorführung mehr dar, wenn die geladene Person noch vor dem Ladungstermin mit dem zuständigen Polizeibeamten einen späteren - nach der zwangsweisen Vorführung gelegenen - Termin für ihre Einvernahme vereinbart hat. Dies gilt auch dann, wenn die mi... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 22. Oktober 2012 wurde vorgebracht, dass die für die G Gemeinderatswahl der Liste W Wh - W p e a - W w u R aufgestellte zwei Plakatständer auf dem T (Fußgängerzone)am 16. Oktober 2012, zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr, entfernt worden seien. Die Plakatständer seien weder behindernd für den Fußgängerverkehr noch für den anderen Verkehr aufgestellt gewesen. Im Übrigen seien sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor der am 25. November 2012 stattfindenden Gemei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde, die sich gegen die Entfernung von Plakatständern auf einer öffentlichen Gemeindestraße richtet, hängt ausschließlich davon ab, ob die Organe der Gemeinde bei dieser Tätigkeit verwaltungsbehördlich gehandelt haben oder ob ihre Tätigkeit ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen ist (VfGH 20.06.1984, B613/78). So kann die Gemeinde die Entfernung solcher Plakatständer auch privatwirtschaftlich nach § 54 Landes-StraßenverwaltungsG (LStV... mehr lesen...
I.1.In der Beschwerde vom 14. Dezember 2012 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers am 27. November 2012 rechtswidrig gewesen sei, da der Beschwerdeführer im Recht auf rechtliche Beratung und Vertretung durch Beistellung eines Rechtsberaters verletzt wurde. Die erteilte Vollmacht umfasse auch eine Zustellvollmacht und wurde der Beschwerdeführer damit nicht rechtsgültig über die bevorstehende Abschiebung informiert. Es wurde der Antrag gestellt, dass der... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens nach Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Nation, konkret zur Durchführung einer Abschiebung, kommt einem Fremden auch das Recht zu, eine Rechtsberatung nach § 85 FPG zu erhalten. Gemäß § 17 Abs 2 AVG haben alle an einem Verfahren beteiligten Parteien, folglich auch die Rechtsberater nach § 85 FPG, das Recht, auf Verlangen in gleichem Umfang Akteneinsicht nehmen zu können. Im Gegenstande war der Beschwerdeführer nach der ... mehr lesen...
I. In der Beschwerde vom 01. Oktober 2012 wurde Nachfolgendes vorgebracht: Am 07.09.2012 ordnet die Staatsanwaltschaft Wien im Verfahren 608 St 1/08w die Vorführung zur sofortigen Vernehmung des Beschwerdeführers aus R, Neubau, nach Wien zum Sitz der Staatsanwaltschaft Wien im Gebäude des Landesgerichtes für Strafsachen Wien an. Es handelte sich bei der vorgenannten Adresse um den Hauptwohnsitz des Beschwerdeführers. Beweis beiliegende Anordnung der STA Wien vom 07.09.2012. Gegen di... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 153 Abs 3 erster Satz StPO kann die Staatsanwaltschaft die Vorführung des Beschuldigten zur sofortigen Vernehmung anordnen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der Beschuldigte sich andernfalls dem Verfahren entziehen oder Beweismittel beeinträchtigen werde. § 106 Abs 1 Z 2 StPO normiert das Recht, Einspruch an das Gericht zu erheben, wenn die Verletzung eines subjektiven Rechtes (wie des Privatlebens, der Ehre, des Ansehens und des persönlichen Rufe... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 12. Juni 2012 wurde behauptet, dass der Bescheid über die Schubhaftbeschwerde des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur am 14. Mai 2012, um 14:32 Uhr, per Telefax zugestellt worden sei. Der Beschwerdeführer sei erst am 15. Mai 2012, um 08:00 Uhr aus der Schubhaft entlassen worden. Dies sei nicht rechtmäßig, die Enthaftung des Beschwerdeführers ohne nachvollziehbaren Grund für 17 Stunden hinauszuzögern. Es w... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Bescheid, nach dem die verhängte Schubhaft zur Gänze rechtswidrig war, der belangten Behörde noch während der Amtsstunden (um 14.40 Uhr) zugekommen ist, hätten die Maßnahmen zur Beendigung der Schubhaft ohne weitere Verzögerungen, also nicht erst am nächsten Werktag gegen 08.00 Uhr, eingeleitet werden müssen. So war eine weitere Freiheitsentziehung im Hinblick auf Art. 6 Abs 1 PersFrBVG nur mehr zulässig, wenn sie zur Vollstreckung der Entscheidung unvermeidlich war und ... mehr lesen...
I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift A. Mit Eingabe vom 03.07.2012 brachte Herr A S, geb. am, Staatsangehöriger von Moldawien, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Leoben ein. Der Beschwerdeführer sei zu Unrecht am 22.06.2012 nach Moldawien abgeschoben worden, da eine Abfrage der Rechtsberatung über die Koordinationsstelle betreffend die Abschiebung des Beschwerdeführers nicht erfolgt sei. Gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 85 Abs 1 FPG ist einem Fremden etwa bei Abschiebung und Schubhaft kostenlos ein Rechtsberater von Amts wegen bei der Behörde zur Verfügung zu stellen. Rechtsberater sind gemäß § 85 Abs 2 FPG berechtigt und auf Verlangen des Fremden verpflichtet, an allen Verfahrenshandlungen, die der Wahrung des Parteiengehörs dienen, teilzunehmen. Die belangte Behörde war ihrer Verpflichtung nach § 85 Abs 1 FPG ordnungsgemäß nachgekommen, indem sie in der am 13.6.2012 mittels E-Mail an... mehr lesen...
I) Beschwerdevorbringen - Gegenschrift A) Beschwerdevorbringen: Mit Eingabe vom 06.10.2011, beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 11.10.2011 eingelangt, erhob Herr W St, vertreten durch seinen Sachwalter Mag. M F, vertreten durch Mag. Dr. Ma Fo, Rechtsanwältin, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer zu Unrecht am 25.08.2011 durch Organe... mehr lesen...
Rechtssatz: Jede körperliche Gewalt gegen eine ihrer Freiheit beraubten Person, die nicht wegen des Verhaltens der Person zu deren Sicherung oder zur Sicherheit des einschreitenden Beamten unbedingt notwendig ist, verstößt gegen das Verbot einer erniedrigenden Behandlung nach Art 3 EMRK. Bei einem Patienten, der in einem Transportsessel mittels Vierpunktgurt locker gesichert wurde, ist das Anlegen von Handfesseln am Rücken durch mediales Verlagern des gebeugten Armes nur mit erheblicher Kr... mehr lesen...
I.1. Die am 03. März 2012, auf Grund des Mängelbehebungsauftrages verbesserte Beschwerde am 28. März 2012, richtet sich gegen eine Amtshandlung des Amtstierarztes der Stadt Graz vom 24. Jänner 2012, in G, St. Im Rahmen dieser Amtshandlung sei sinnlos fotografiert worden als auch eine unzureichende Absicherung der Bilder gegen fremde Zugriffe erfolgt. Zudem sei es durch das Fotografieren mit Blitzlichtgeräten zu einer Schädigung der Tiere (Schlangen) gekommen. Die übrigen Ausführungen betre... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Kontrolle eines gehaltenen Tierbestandes gemäß § 35 Abs 3 TSchG war es zulässig, gegen den Willen des Tierhalters die in dunklen Terrarien gehaltenen Schlangen mit Blitzlicht zu fotografieren. Soweit der Tierhalter und Beschwerdeführer vermeinte, durch das Fotografieren sei es zu einer Schädigung der zwei Kobras gekommen, da diese bei der Nahrungsaufnahme nach ca. ein bis eineinhalb Wochen ein verstörtes Verhalten zeigten, war ihm das gutächtliche Schreiben von Prof. D... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Der Kasseninhalt von beschlagnahmten Glücksspielgeräten ist nicht zuletzt auch nach jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einer Beschlagnahme nach § 53 Abs 1 GSpG miterfasst (VwGH 27.4.2012, 2011/17/0315). Im Übrigen ging auch der Gesetzgeber zufolge § 55 Abs 3 GSpG eindeu... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 03. März 2008 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 23. Jänner 2008 in einer Straßenbahn der 6-er Linie von einschreitenden, uniformierten Polizeibeamten im Rahmen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt von seinem Sitz aufgerissen, aus der Straßenbahn gezerrt und anschließend im Freien an eine Wand gestellt worden. Auch seien Kleidung bzw. Körper nach Gegenständen durchsucht worden. Das Vorgehen der einschreitenden Beamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK lag in folgendem Fall vor: Der Beschwerdeführer wurde in einer Straßenbahn auf Grund von Hinweisen eines Diebstahles verdächtigt und die Polizei mittels Handy herbeigeholt. Obwohl der Beschwerdeführer bei seiner Betretung keinerlei Widerstand leistete und sofort zur Ausweisleistung bereit gewesen wäre, wurde er in der Straßenbahn festgenommen, hinausgeführt sowie vor den Augen vieler Beobachter an die Wand gestellt und abge... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 09. Juni 2010 wird behauptet, dass der Beschwerdeführer am 28. April 2010, gegen 19:40 Uhr, rechtswidrig verhaftet worden sei und im Zuge dessen durch das Niederzerren, das Drücken mit dem Knie in den Rücken des BF und das in den Schwitzkasten-Nehmen des am Boden liegenden BF eine erniedrigende Behandlung in Folge des Art. 3 EMRK gegeben war. Die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes würden die Festnahme auf den behaupteten versuchten Widers... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Festnahmegrund des Tatverdachtes beim Betreten auf "frischer Tat" nach § 170 Abs 1 Z 1 StPO, wonach im konkreten Fall ein zumindest versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 269 StGB vorliegen hätte müssen, setzt voraus, dass es dadurch zu einer "zeitlich nicht ganz unbedeutenden Unterbrechung der Amtshandlung" gekommen ist. Daher ist dieser Festnahmegrund noch nicht erfüllt, wenn bei einer Drogenkontrolle ein aufgebracht diskutierender Lokalbetreiber lediglich di... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 03. September 2010 wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer bei einer Anhaltung keinen Ausweis bzw. Führerschein bei sich hatte und danach im Rahmen der Festnahme und Anhaltung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit und im Recht keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt wurde. Es wurde beantragt, dass der Beschwerdeführer durch seine Festnahme um ca. 10:20 Uhr am... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Ziehen eines Fahrzeuglenkers am Ober- und Unterarm und in weiterer Folge an seiner Kleidung bzw im Nackenbereich war verhältnismäßig, um den beabsichtigten Erfolg, nämlich sein Verlassen des Fahrzeuges, zu erreichen. Dass der Beschwerdeführer hiebei eine Nackenzerrung erlitt bzw sein "Leiberl" beschädigt wurde, war seinem Verhalten zuzuschreiben. So widersetzte er sich bewusst dem Befehl, das Fahrzeug zu verlassen, obwohl bereits seine Verhaftung gemäß § 35 Z 1 VStG wegen e... mehr lesen...
I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit Eingabe vom 02.07.2008 hat Herr W S, Unternehmer, St. St o St 144, vertreten durch Dr. L O, Rechtsanwalt in D, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer sei Eigentümer des Grundstückes Nr., KG St. St o St, welches unmittelbar an die Landesstraße Nr. ang... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetz ist kein Recht eines Anrainers ableitbar, welches ihm den ungehinderten Zugang auf sein Grundstück über die gesamte Länge gewähren würde. Der Beschwerdeführer, der mit der Gemeinde über die Benützung seines als Verkehrsfläche ausgebildeten Grundstückes nicht im Einvernehmen war, hatte unmittelbar an der Grundstücksgrenze entlang einer Landesstraße, auf der eine Festveranstaltung stattfinden sollte, Flussbausteine aufgeleg... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 26. August 2008 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Festnahme am 15. Juli 2008 rechtswidrig gewesen sei, da kein Verhalten vorgelegen sei, welches die Festnahme gerechtfertigt hätte. Überdies sei das Aufnahmegerät, das die Beschwerdeführerin in der Hand gehabt hätte, von den Beamten aus der Hand gerissen worden. Im Zuge der Festnahme sei die Beschwerdeführerin von zwei Beamten fest an den Armen gepackt worden und wurde versucht, sie zum Fahrbahnrand zu sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Festnahme und Wegführung einer Beschwerdeführerin von einer Fahrbahn aus dem Grunde des § 35 Z 3 VStG ausgesprochen, da die Beschwerdeführerin die bewilligungslose Benützung einer Gemeindestraße zu verkehrsfremden Zwecken entgegen dem Verbot des § 82 ff StVO trotz Abmahnung fortsetzte, indem sie inmitten der Straße stehen blieb und diese mit einer etwa vier Meter langen Dachlatte sperrte, stellte die Amtshandlung auch dann einen Akt unmittelbarer behördlicher Befehls-... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 17. September 2008 wird im Wesentlichen angeführt, dass der Beschwerdeführer am 7. August 2008 gegen 00.45 Uhr zu seinem Wohnhaus fuhr. Im Rahmen einer danach erfolgten Polizeikontrolle sei er in rechtswidrigerweise festgenommen und misshandelt worden. Mangels Vorliegen eines ausreichenden Tatsachensubstrates hätten die einschreitenden Polizeibeamten nicht von einer Alkoholisierung des Beschwerdeführers ausgehen können und somit waren sie auch nicht berechtigt, ... mehr lesen...
Rechtssatz: In folgendem Fall stellte die Amtshandlung nach einer rechtmäßigen Festnahme wegen Verweigerung des Alkoholtests und der Ausweisleistung eine unverhältnismäßige Maßnahme und unmenschliche Behandlung dar. Der Umstand, dass der nach einem Fußtritt in Bauchlage zu Boden gekommene Beschwerdeführer wieder aufzustehen versuchte, ließ noch nicht zwingend den Schluss zu, dass er sich der Verhaftung entziehen wollte. So liegt es in der Natur der Sache, dass eine zu Boden gekommene Perso... mehr lesen...
Rechtssatz: In folgendem Fall war die Festnahme wegen Ablehnung der erforderlichen Ausweisleistung bei einer Verwaltungsübertretung (Alkoholtestverweigerung) nach § 35 Z 1 VStG gerechtfertigt. Beim Beschwerdeführer wurden unmittelbar nach dem Lenken eines Kraftfahrzeuges bei seinem Wohnhaus Alkoholisierungssymptome festgestellt, weshalb ihn ein ermächtigter Polizeibeamte zur Vornahme der Atemluftuntersuchung aufforderte. Diese Aufforderung zum Alkotest setzt nicht voraus, dass sich der Bes... mehr lesen...