Rechtssatz: Mit dem VwGH-Beschluss, mit dem der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Asylantrages und dem Ausspruch der Ausweisung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, wurde ausdrücklich auch ausgesprochen, "dass der beschwerdeführenden Partei die Rechtsstellung zukommt, die sie als Asylwerber vor Erlassung des angefochtenen Bescheides hatte". Kam dem Bf auch vor rechtskräftiger Zurückweisung und Ausweisung gemäß § 19 AsylG keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu, so war aber... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 4.12.2000, beim Unabhängigen Verwaltungssenat am 11.12.2000 eingelangt, hat der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesenen Vertreter die nachfolgende Beschwerde gegen die Verhängung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes gemäß § 38a SPG eingebracht: ?Am 26.11.2000 wurde durch den Gendarmerieposten H über den Beschwerdeführer eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot bzw. Betretungsverbot gemäß § 38a SPG verhängt. Gemäß ständiger Rechtssprechung (UVS VB... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Ausspruch einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes im Sinne von § 38a SPG ist ein aktueller gefährlicher Angriff nicht notwendig, sondern reicht die Annahme, dass ein solcher bevorsteht, aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesbezüglich allein der Eindruck den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegenüber ausschlaggebend ist (die diesen sich bietenden Tatsachen: weinende und verängstigte Familienangehörige, Schilderung von einschlägigen tätlichen Ausei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Art1 Abs4 des BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit ordnet das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen an. Danach darf eine festgenommene Person ua nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die dem Zweck der Anhaltung angemessen oder zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung am Ort seiner Anhaltung notwendig sind. Diesem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprach die Aufforderung des Gendarmeriebeamten an den festgenommenen Besc... mehr lesen...
I.) Die am 7. November 2000 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Beschwerde des A W bezieht sich auf eine Amtshandlung zweier Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Graz, die am 24.9.2000 vor dem Schwarzenegger Fußballstadion in Liebenau/Graz stattgefunden hat. Nach Schilderung des Werdeganges des Beschwerdeführers wird im wesentliches Nachstehendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24.09.2000 das im Arnold-Schwarzenegger-Stadion von 16:30 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach § 38 Abs 2 SPG ermächtigt, beim Werfen von Bierdosen durch Fußballfans in Richtung der Gegnerfans jedermann aus dem Gefahrenbereich zu weisen, da diese Situation allgemeine Gefahren für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen in sich birgt und mit (weiteren) gefährlichen Angriffen im Sinne des § 16 Abs 2 SPG zu rechnen ist. § 50 Abs 1 SPG ermächtigt die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die ihnen eingeräumten B... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 3. August 2000 wird Nachfolgendes vorgebracht: 1. SACHVERHALTSDARSTELLUNG: Am 22. Juni 2000 gegen 11.00 Uhr befand sich der Beschwerdeführer in seinem Haus in A 89, R, und hat geschlafen. Die Mutter des Beschwerdeführers, Frau M K, und seine Schwester, T K, leben in einem anderen Haus, ca. 50 m vom Haus des Beschwerdeführers entfernt. Beamte des Gendarmeriepostens F begaben sich am Vormittag des 22.6.2000 zum Hause der Mutter des Beschwerdeführers und forderten F... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerde wegen Betretens eines Hauses und des Schlafzimmers durch Gendarmeriebeamte ist abzuweisen, wenn das Betreten gemäß § 39 Abs 1 und § 19 SPG in Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht erfolgen musste. Diese Verpflichtung besteht, wenn den Beamten von einer Zeugin mitgeteilt wird, dass sie den im Schlafzimmer befindlichen Beschwerdeführer, der nach Kenntnis des Beamten möglicherweise alkoholisiert ist, "nicht mehr aufwecken könne, da er sich nicht rüh... mehr lesen...
In der Beschwerde vom 20.10.2000, die sich auf Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG stützt, wird Folgendes vorgebracht: ?I. Sachverhaltsdarstellung Der Beschwerdeführer ist Händler für Bekleidungs- und Campingartikel. Mit Bescheid des Marktgemeindeamtes Zirl vom 16.08.2000 wurde ihm für Montag, dem 25.09.2000 eine Genehmigung zur Aufstellung eines Marktstandes beim Zirler Krämermarkt erteilt. Mit dieser Standortgenehmigung der Gemeinde Zirl kam der Beschwerdeführer am Krämermarkt, dem 25.09.2000 in Z... mehr lesen...
Die am 2. Juni 2000 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Beschwerde des Herrn A W bezieht sich auf eine Amtshandlung zweier Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Graz, die am 19.4.2000, in 8020 Graz, Kärntner Straße Nr. 14 - 26, um ca. 11.35 Uhr stattgefunden hat. Die Polizeibeamten hätten die gebotene Verhältnismäßigkeit überschritten, wissentlich Macht- und Amtsmissbrauch begangen, was schlussendlich mit einer Festnahme geendet habe. In Ergänzung... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einsatz von Pfefferspray durch einen Sicherheitswachebeamten ist nach den Bestimmungen der §§ 2 und 4 (bzw 6) WaffengebrauchsG zulässig, wenn Personen angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig gemacht werden sollen und andere Mittel, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes, sich als wirkungslos erwiesen haben. Somit ist der Einsatz von Pfefferspray gegen eine Person, die den Beamten nach Androhung der Festnahme mit fortgesetzten Faustsc... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 5. Mai 2000 wird Nachfolgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines Bescheides der BH D, Geschäftszahl 9.25 19/2000 vom 17.05.2000 am 26.05.2000 in Gendarmeriegewahrsam genommen. Dieser Akt der Befehls- und Zwangsgewalt durch die BH D stellt sich als rechtswidrig dar, und fühlt sich der Beschwerdeführer dadurch in seinen Rechten verletzt. Zum Sachverhalt Der Beschwerdeführer wurde am 26.05.2000 durch Beamte des Gendarmerieposten L in Gewahrsam g... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 7 VVG, etwa bei der zwangsweisen Vorführung wegen Nichtbefolgung einer Ladung, setzt voraus, dass der dem (Ladungs) Bescheid entsprechende Zustand auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig hergestellt werden kann. In diesem Sinne muss auch die zwangsweise Vorführung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Schonungsprinzip des § 2 Abs 1 VVG entsprechen; andernfalls hat der UVS die zwangsweise Vorführung aufgrund einer Beschwerde n... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 10. Mai 2000 eingelangten Beschwerde wurde Nachfolgendes vorgebracht. Es stellt sich die Frage wie gelangten die Beamten zur Annahme, das ich keinen Führerschein (Lenkberechtigung) mitführe, ich am besagten Tag 30.3.2000 bei der angegeben Amtshandlung nicht angehalten wurde, sondern durch nachfahren auf das Tankstellenareal ich vom Polizeibeamten der BP Dion Leoben durch lautes zurufen, wo ich namentlich genannt wurde, au... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 09.12.1999, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 13.12.1999, erhob H. S. nachstehende Beschwerde gemäß Artikel 129a Abs 1 Z 2 B-VG. ?I. Sachverhaltsdarstellung a) Der Beschwerdeführer befuhr am 03.11.1999, 14.40 Uhr, mit dem Sattelzug, polizeiliches Kennzeichen XY samt Sattelauflieger, polizeiliches Kennzeichen, XY die B 182 im Gemeindegebiet von Matrei a. Br. in Richtung Norden. Der Beschwerdeführer hatte von seinem Arbeitgeber den Auftrag erhalten... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Festnahme ist gemäß Art 1 Abs 2 PersFrG nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass der Betroffene bei der Amtshandlung wegen Fahrzeugkontrolle und Nichtmitführung des Führerscheines vehement auf seinem - wenn auch unrichtigen - Rechtsstandpunkt beharrt und die Beamten mit dem Schimpfwort "Kasperl" anredet, sofern er zum Zeitpunkt der Festnahme keine weiteren Beschimpfungen vornimmt und beim Vorfall der Verdacht der schweren Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Sta... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 7. Juli 2000 wurde Nachfolgendes vorgebracht: I.) Sachverhalt: Die Einschreiterin hat im Gemeindegebiet der Gemeinde Fohnsdorf mehrere mobile Plakatständer aufgestellt, auf denen jeweils für die Fa. B geworben wurde. Diese Tafeln wurden von Organen der belangten Behörde entfernt und am Bauhof der Gemeinde Fohnsdorf deponiert. Den ausgewiesenen Vertretern der Einschreiterin wurde mit Schreiben vom 21.6.2000 diese Tatsache zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurden... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl die (sofortige) Entfernung, die Verwahrung, als auch die Nichtherausgabe von Plakatständern trotz Verlangens des Eigentümers stellen nach § 42 Abs 2 Stmk BauG einen Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Hiebei hat die Behörde kein Zurückbehaltungsrecht, bis die Kosten der Entfernung und Aufbewahrung gemäß § 42 Abs 2 Stmk BauG vom Eigentümer ersetzt werden. Verweigert der Eigentümer deren formlose Bezahlung, hat sie die Behörde bescheidmäßig vorzuschr... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 26.09.2000, Zl.: B 1207/00. Vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben durch VwGH vom 09.07.2002, Zl.: 2000/01/0331-7. Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH zu Zl. G 267/02 gestellt; Gesetzesprüfungsantrag wurde am 25.02.2003 zurückgewiesen. Rechtssatz: Mit ihrer als "Beschwerde gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG" bezeichneten Eingabe vom 21.06.2000 bringt die Rechtsmittelwerberin vor, dass Organ... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 19. April 2000 wurde der Antrag gestellt "der Unabhängige Verwaltungssenat möge die Anordnungen der belangten Behörde gemäß Aktenvermerk 3. bzw. 6.3.2000, GZ 3.0-24/99, für rechtswidrig erklären" und im Verfahren die Durchführung eines Lokalaugenscheines unter Einbeziehung eines Amtssachverständigen sowie von Zeugen. Überdies wurde Kostenersatz für das Verfahren begehrt. Im Wesentlichen wurde die Beschwerde damit begründet, dass die Beschwerdeführerin nicht Verur... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgetragene Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde nach § 31 Abs 3 WRG sind dann eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Sinne des § 67 c AVG und kein Bescheid, wenn die Behörde ihren diesbezüglichen Willen durch die äußere Form der Anordnung für den Adressaten deutlich erkennbar macht. Dies ist der Fall, wenn die Behörde ihre Anordnung im zugestellten Aktenvermerk als faktische Amtshandlung entsprechenden Beschwerde an den UVS hinweist. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung einer Anordnung nach § 31 Abs 3 WRG ist Gefahr im Verzug; diese Annahme bedingt eine sachverhaltsbezogene fachliche Beurteilung durch die Behörde (VwGH 22.3.1988, 87/07/0108). In diesem Sinne hätte die Behörde die sachverständige Äußerung, dass "auf Grund des nicht bekannten Schadensausmaßes eine Gewässerverunreinigung des die Mürz begleitenden Wasserstromes nicht auszuschließen sei", durch den beigezogenen chemotechnischen Amtssachverständigen näher konkretisiere... mehr lesen...
Am 01.07.1999 langte eine als Aufsichtsbeschwerde bezeichnete Eingabe der Herren P. D. und T. H., datiert mit 30.06.1999, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. Diese Eingabe hat folgenden Inhalt: ?Die Einschreiter fuhren am 25.06.1999 gegen 13:00 Uhr gemeinsam mit dem von Herrn T. H. gelenkten Pkw auf der Brennerautobahn Richtung Süden. Auf der Stubaitalausfahrt fuhren sie von der Autobahn ab um nach XY zu fahren. Auf der Stubaitalausfahrt bemerkten sie noch vor der Mautstel... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z.2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z.2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Diese Behauptung der Rechtsverletzung muss zumindest denkmöglich sein (vgl. die Nachweise bei Klecatsky - Öhlinger, Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Wien 1984, 149 f). In diesem Zusammenhang bringt der... mehr lesen...
Der anwaltlich vertretene K. T. brachte die mit 05.11.1999 datierte Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten, die sich gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck als belangte Behörde richtet, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird Folgendes ausgeführt: ?Der rechtswidrige Verwaltungsakt wurde von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzt und ist die rechtswidrige Handlung sohin der belangten Behörde zuzurechnen... mehr lesen...
In seiner Beschwerde vom 16.12.1999 brachte der Beschwerdeführer folgendes vor: 1. VORBEMERKUNG Der Vertreter des Beschwerdeführers hat versucht, vor Einbringung dieser Beschwerde Kopien des Strafvollzugsaktes des Beschwerdeführers zu erhalten. Die Justizanstalt Innsbruck verweigerte dies bis heute beharrlich, trotz Beschwerdeschreibens an den Bundesminister für Justiz und an den Präsidenten des Lanbdesgerichtes Innsbruck. Die Beschwerde muss daher auf Grund subjektiver Angaben des Besch... mehr lesen...
Der mit 05 11 1999 datierte und am gleichen Tag zur Post gegebene Beschwerdeschriftsatz führt Nachstehendes aus: Die Beschwerdeführerin sei Eigentümerin des Grundstückes Nr 14 der KG ***. Mit Schreiben der Marktgemeinde *** vom 29 06 1999 sei sie aufgefordert worden, das Grundstück Nr 14 der KG *** dadurch zu pflegen, dass das Gras abgemäht werde. Gleichzeitig wurde angedroht, dass nach Verstreichen einer Frist von 14 Tagen die Gemeinde bescheidmäßig entsprechende Maßnahmen auf Kosten d... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur die Zustimmung jener Person, in deren Recht eingegriffen wird, nimmt der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsund Zwangsgewalt, die nicht durch Gesetz gedeckt ist, die Rechtswidrigkeit. Es liegt an den Behördenorganen, sich zu vergewissern, ob jene Person, die die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme erteilt hat, auch jene ist, in deren Recht durch die Maßnahme eingegriffen wird. Wird dies unterlassen, ist die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Es steht fest, dass das vorläufig beschlagnahmte Schleppgehänge (Schilift) iS der §§98 und 143 StPO aus der Sicht des Gendarmeriebeamten im Zusammenhang mit einer gerichtlichen strafbaren Handlung stehen konnte. Diesen Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung konnte er aber auch schon am Vortag anlässlich der Anzeigeerstattung durch die Eheleute S. haben. Dennoch hat er es unterlassen, vorsorglich einen Gerichtsbeschluss einzuholen. Aber auch bei der Rekonstruktion des Un... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 13. Juli 1999 wird Nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhalt: Der Bundesminister fuer Land- und Forstwirtschaft hat mit Faxschreiben vom 15.6.1999 den Landeshauptmann der Steiermark davon in Kenntnis gesetzt, daß 'Das BMLF beabsichtigt, die Fa. T (voruebergehend) zu sperren, weil in einigen Proben ueberhoehte Dioxinwerte gefunden wurden. Da 'das Amtsorgan des Bundesamtes derzeit Richtung G unterwegs sei', erging die Weisung 'sofort einen Amtstierarzt zur Fa. T zu... mehr lesen...