In der am 16.4.2004 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangten Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, dass am 3.3.2004 um 16.00 Uhr Gendarmeriebeamte des Gendarmerieposten Steinach am Brenner seine privaten Wohnräumlichkeiten betreten haben und gefragt haben, wo das Zimmer des Herrn S. M. sei und sodann dieses 10 Minuten lang durchsucht hätten. Auf die Frage des Beschwerdeführers, warum dies geschehe, sei ihm von den Beamten geantwortet worden, dass Herr M. am 3.3.200... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15.01.2004 brachte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer, Herr Mag. A. G., eine gegen das Bundesministerium für Inneres, 1014 Wien, als belangte Behörde gerichtete Beschwerde gemäß § 67a Abs 1 Z 2 AVG beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird Folgendes ausgeführt: ?Der BF erhebt gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Verhaftung des BF am 06.12.2003 durch funktionell der belangten Behör... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der gegenständlichen Durchsuchung der Wohnung hat es sich nicht um eine freiwillige Nachschau gehandelt, weil den Beschwerdeführern letztlich nicht freigestellt wurde, die Hausdurchsuchung durchführen zu lassen oder nicht. Sie wurden zwar formal nach ihrer Zustimmung gefragt. Diese haben sie nicht sofort gegeben, sondern erst als und weil ihnen klargemacht wurde, dass ohnehin eine gerichtliche Genehmigung für die Hausdurchsuchung vorliege und dass die Hausdurchsuchung jeden... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 26. Jänner 2004 wird Nachfolgendes vorgebracht: Beamte der belangten Behörde, also der Zollwache Leoben, in Wahrnehmung fremdenpolizeilicher Agenden haben am Samstag, den 17.1.2004, das Lokal des Ersteinschreiters, die Pizzeria S M, etabliert in Bruck, zur Mittagszeit aufgesucht, um eine fremdenpolizeiliche Kontrolle durchzuführen, allenfalls auch um Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu überprüfen. Im Zuge dessen wurde auch der Zweiteinschreiter ko... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Kontrolle im Lokal des Beschwerdeführers zur Überprüfung der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist nicht schon deshalb eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, weil die Kontrolle in der Mittagszeit "zum Zeitpunkt des größten Gästeansturms in Verbindung mit einer lautstarken Vorgangsweise" durchgeführt wird. Wenn der Lokalbetreiber eine absolute Kreditschädigung im Sinne des § 1330 ABGB annimmt, da die Beamten den Gästen du... mehr lesen...
Am 15.12.2003 langte die Beschwerde des Herrn P. M. vom 09.12.2003 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bezirkshauptmannschaft Landeck als belangte Behörde und wird in dieser Beschwerde Folgendes ausgeführt: "In Zusammenhang mit der ihm am 20.11.2003 um 07.30 Uhr auf dem Parkplatz des Cafe "Huber" im Stadtteil Bruggen in 6500 Landeck von Gendarmeriebeamten des GPK Landeck abgenommenen Fahrzeugschlüssel (Beschlagnahme) - eine Maßnahme bzw ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 05.02.2004 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Dr. P. R. eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a AVG beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird vorgebracht, dass der Beschwerdeführer Inhaber der Gewerbescheine der Bezirkshauptmannschaft Sch., Registerstand vom XY, Register XY, Gewerberegister Nr. XY, mit dem Gewerbewortlaut ?Führen von erlaubten Geschicklichkeits- und Beobachtungsspie... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 56a Abs 3 Glücksspielgesetz ist über eine Verfügung nach Abs 1 ist binnen drei Tagen ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die Verfügung als aufgehoben gilt. Mit der Erlassung des die faktische Amtshandlung der Betriebsschließung bestätigenden Bescheides wird eine allfällige Beschwerde gegen die Gewaltausübung vor dem UVS nach der verwaltungsrechtlichen Judikatur gegenstandslos (VwGH vom 22.04.1987, Zl 86/10/0186 und vom 18.05.1987, Zl 86/10/0157). I... mehr lesen...
I.1. In der Sammelbeschwerde vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Am 6. Oktober 2000 fand am G H eine Wahlkampfveranstaltung der O E mit W K und E S statt, an der ca. 2000 Personen, die zahlreiche Transparente hochhielten, teilnahmen. Bereits der Versuch, gemeinsam mit einigen anderen Personen unsererseits ein Transparent mit einem Zitat von E S im Bereich der E J S am Brunnen zu entrollen, wurde von Polizisten ohne Begründung: verhindert. Daraufhin sah ich w... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Identitätsfeststellung erfolgt nicht "mit möglichster Schonung" im Sinne des § 6 Abs 2 WaffGG, wenn ein Demonstrant, der inmitten einer eng umklammerten Demonstrantengruppe die Aufforderung zur Ausweisleistung wiederholt abgelehnt hatte, zur Feststellung seiner Identität "in den Schwitzkasten genommen" und "zu Boden gebracht" wird, sofern es bereits vorher möglich gewesen war, ihn aus der Gruppe herauszulösen und mit der Armwinkelsperre festzuhalten. Einem einschreitenden P... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 08. August 2003 erachtete sich die Beschwerdeführerin durch 1. die Verweigerung des Beistands ihres Verteidigers Dr. D, Rechtsanwalt, G, bei ihrer Einvernahme am 17.07.2003 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr in der Bundespolizeidirektion Graz, 2. die Einvernahme als Verdächtigte ohne Verdachtsgrund 3. die Bezeichnung als Verdächtigte ohne Bekanntgabe eines Verdachtsgrundes 4. die nicht Bekanntgabe von 'angeblich' vorliegenden Anschuldigungen in ihren Rechten... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Anspruch gemäß Art 6 Abs 3 lit c EMRK, durch einen Rechtsbeistand verteidigt zu werden, gilt schon für das gerichtliche Vorverfahren. Art 6 EMRK ist verletzt, wenn dem Verdächtigten während einer polizeilichen Vernehmung die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsbeistand in einer Situation verweigert wird, in der die Verteidigungsrechte (durch die Verweigerung) in einer irreversiblen Weise beeinträchtigt werden können (EGMR 8.2.1996, Murray, ÖJZ 1996, 627). Daraus folgt, dass dem R... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 27. Mai 2003 wurde Nachfolgendes vorgebracht: Die Einschreiterin hat im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Peter ob Judenburg auf Grundstück GB R eine Werbetafel aufgestellt. Per 6.5.2002 brachte die Einschreiterin diesbezüglich eine Bauanzeige bei der belangten Behörde als zuständiger Baubehörde I. Instanz ein. Da innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 33 Stmk.BauG kein Untersagungsbescheid erlassen wurde, gilt die Aufstellung der Werbetafel der Einschreiterin gem.§ 33... mehr lesen...
Rechtssatz: § 33 Abs 4 Z 1 Stmk BauG, wonach die Baubehörden ein angezeigtes Vorhaben im Falle mangelhafter oder an einem sonstigen Formgebrechen leidender Unterlagen binnen 8 Wochen mit schriftlichem Bescheid zu untersagen haben, ist von der Bestimmung des § 13 Abs 3 AVG abgewichen, wonach im Falle des Vorliegens von Mängeln schriftlicher Anbringen die Behörde unverzüglich deren Behebung zu veranlassen hat und dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen kann, dass ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 17.12.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Maßnahmenbeschwerde mit folgendem Inhalt ein: "l.) VERWALTUNGSAKT: Am Montag, dem 12. 11. 2002, wurden die beiden Sattelkraftfahrzeuge der Firma Autotrasporti M. A. SPA, XY, im folgenden kurz Firma A. genannt, mit den Kennzeichen XY (Zugfahrzeug), XY (Auflieger)XY (Zugfahrzeug), XY (Auflieger) von Gendarmeriebeamten des Landesgendarmeriekommandos für Tirol an der Kontrollstelle Kundl um ca. 19... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 08. Mai 2003 wird Nachfolgendes vorgebracht: Innerhalb offener Frist erhebe ich die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen die widerrechtliche Anordnung und Veranlassung der Abschleppung meines PKW, G, am 28.3.2003 um 11.45 Uhr durch das Organ der Straßenaufsicht, Dienstnummer , Frau RI Y G, der Bundespolizeidirektion Graz, Motorisierte Verkehrsgruppe, G, im Bereich des Hauses in G (siehe beiliegende Skizze des Organes auf dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Hauseinfahrt ist immer auch eine Grundstückseinfahrt. Daher bezieht sich § 89a Abs 2a lit c StVO, wonach die Behörde ein Fahrzeug abzuschleppen hat, durch dessen Abstellung der Lenker eines sonstigen Fahrzeuges am Zufahren zu einer Grundstückseinfahrt gehindert ist, auch auf Hauseinfahrten. Schlagworte abschleppen Hauseinfahrt Grundstückseinfahrt mehr lesen...
Mit Eingabe vom 26.07.2002 brachte die Beschwerdeführerin die gegen das Hauptzollamt Innsbruck als belangte Behörde gerichtete Maßnahmenbeschwerde wegen Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird Folgendes ausgeführt: "In umseits näher bezeichneter Verwaltungssache erstattet die Beschwerdeführerin durch ihren ausgewiesenen Vertreter Herrn Dr. M. H., Rechtsanwalt in XY, fristgerecht nachstehende ... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 07. April 2003 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Auf Grund eines Haftbefehls des LG Leoben wurde der Beschwerdeführer von Mitgliedern der Kriminalabteilung des LGK für Steiermark in Verwahrungshaft genommen und am 6.3.2003 von den Kriminalbeamten S und F im Beisein des Verteidigers Dr. F I und am 7.3.2003, jedoch ohne Beisein des Verteidigers Dr. F I, von den Kriminalbeamten S und F einvernommen. An beiden Tagen erfolgten die Einvernahmen des Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Festgenommenen dürfen nach § 26 Abs 2 AnhO Handfesseln angelegt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen ua die Gefahr besteht, der Betreffende werde sich selbst oder andere gefährden bzw flüchten. Einschränkend ist aus dem WaffengebrauchsG (und § 26 Abs 4 AnhO) abzuleiten, dass auch weniger gefährliche exekutive Maßregeln als der Waffengebrauch nur dann mit Art 3 EMRK vereinbar sind, wenn sie notwendig und maßhaltend sind. Diese Kriterien gelten somit auch für die Anle... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 9.12.2002 hat die Fa H. S. Gütertransporte GmbH, XY, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht und dabei als belangte Behörden das Amt der Tiroler Landesregierung, Innsbruck, sowie das Landesgendarmeriekommando für Tirol, Innsbruck, angegeben. In dieser Maßnahmenbeschwerde wird folgendes ausgeführt: "1.) VERWALTUNGSAKT: Am Dienstag, dem 29. 10. 2002 wurde das Sattelkraftfahrzeug der Firma H. S. Gütertransporte GmbH, im folgen... mehr lesen...
Mit Beschwerde vom 20.12.2002 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: ?Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin führte am 01.03.2003 als Frachtführerin mit dem Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen (A) KU-XXX AI (Sattelzugfahrzeug) und (A) KU-YYY AL (Sattelanhänger) einen gewerblichen Gütertransport durch. Lenker dieses Fahrzeugs war Herr D.. Um ca 09.30 Uhr wurde Herr D. an der Kontrollstelle Kundl, A-12, von Exekutivbeamten angehalten und das Sattelfahrzeug einer genauen und umf... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 21.11.2002 bringt der Beschwerdeführer vor, dass ihm im Zuge der Amtshandlung an der Grenzkontrollstelle S am 11.10.2002 um ca. 16.30 Uhr der Personalausweis, den er im Rahmen der Grenzkontrolle aushändigte, nicht zurückgegeben wurde. Als Begründung: wurde ihm genannt, dass er zuvor eine Strafe zu bezahlen hätte. Zudem sei er im Zuge der Amtshandlung, die mit Unterbrechung von ca. 16.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr gedauert habe, beschimpft worden und sei ihm die Ausste... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Grenzkontrollorgan kann einen Personalausweis, dessen Herausgabe gefordert wird, nicht deshalb einbehalten, weil es damit den Ausgewiesenen zur Bezahlung von Geldstrafen wegen der Begehung von Verwaltungsübertretungen zwingen will (defektes Abblendlicht und Anstandsverletzung). So entbehrt diese Vorgangsweise, die eine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellt, jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ein Personalausweis ist vor allem keine vorläufige... mehr lesen...
Am 05.10.2002 brachte der Erstbeschwerdeführer, eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol mit folgendem Inhalt ein: "Heute um ca 08.00 kam ein LKW mit dem Kennzeichen SU-XXXX und SU-YYYY zur Kontrollstelle. Halter des Fahrzeuges ist die Firma H., D-53842 Troisdorf. Das Fahrzeug hatte lebende Rinder geladen und der Lastzug wies ein Lastzuggesamtgewicht von 41.600 kg auf. Seitens der Gendarmerie wurde dem Fahrer mitgeteilt, dass eine Sondergenehmigung erteilt wird,... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 20. Februar 2003 wird Nachfolgendes vorgebracht: I. Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts gem. § 67c Abs. 2 Z 1 AVG: Das Verkehrsunfallkommando der Bundespolizeidirektion Graz veranlasste am 20.07.2002 beim, im Zustand der Bewusstlosigkeit befindlichen Beschwerdeführer in der Thorax-Intensivabteilung des LKH Graz um 11.00 Uhr eine Blutabnahme zwecks Bestimmung der Blutalkoholkonzentration durch das Institut für gerichtliche Medizin der Universität Graz. B... mehr lesen...
Rechtssatz: Die aufgrund eines richterlichen Befehls vorgenommenen Akte von Verwaltungsorganen zur Durchführung dieses Befehls sind keine Akte unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern funktionell der Gerichtsbarkeit zuzurechnen, solange die Verwaltungsorgane den ihnen durch den richterlichen Befehl gestreckten Ermächtigungsrahmen nicht überschreiten. Nur im Fall einer offenkundigen Überschreitung des richterlichen Befehles liegt im Umfang der Überschreitung ein der Ve... mehr lesen...
Am 7. Oktober 2002 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark die Beschwerde des H S ein, die sich auf eine Amtshandlung von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion G am 19. September 2002 in der Zeit von etwa 22.30 Uhr bis 0.10 Uhr im Vereinslokal "V", P T in G, und in der Folge im Wachzimmer L in G bezieht. I.) Beschwerdevorbringen: Der Beschwerdeführer schilderte die Amtshandlung u.a. anhand eines Audiomitschnittes wie folgt: Ab Bandzeit 22.24 min. begann ic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Festnahme einer Person kann trotz ihrer fehlenden Ausweisleistung nicht auf § 35 Z 1 VStG gestützt werden, wenn ihre Identität durch alternative Methoden festgestellt werden kann, die nach dem Zweck der Vorschrift (der Sicherung der Strafverfolgung; vgl Art 2 Abs 1 Z 3 BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit) so verlässlich sind, wie es das Vorzeigen eines Ausweises üblicherweise ist. In Betracht kommt daher etwa eine "Identitätsbezeugung" durch eine unbedenkliche dr... mehr lesen...
Am 11.06.2002 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Maßnahmenbeschwerde des Herrn H. D., eingebracht durch den von ihm bevollmächtigten Herrn L. T., mit folgendem Inhalt ein: "Im Auftrag des Herrn H. D. erhebe ich Maßnahmenbeschwerde und ersuche um Feststellung der Gesetzwidrigkeit der angeordneten Maßnahmen. Herr D. wurde mit dem Lastzug, Kennzeichen XY und XY am 9.6. gegen 16 Uhr an der Kontrollstelle Kundl gestoppt, da das Fahrzeug überladen war. Es handelt sich um e... mehr lesen...