Rechtssatz: Ein zwingender Schluss dahin, dass ein erhöhter Wildbestand stets auf ein Manko in der Jagdausübung zurückzuführen ist, ist unzulässig. Schlagworte Manko, jagdfachlich, zumutbar, Aktivitäten mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Wiederherstellungsauftrag nach §41 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung ist auch dann Folge zu leisten, wenn der Verpflichtete lediglich Hälfteeigentümer jenes Grundstückes ist, auf dem der rechtmäßige Zustand wiederherzustellen ist; erforderlichenfalls hätte der Verpflichtete eine gerichtliche Zustimmung für die Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen erwirken müssen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abschuss von Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie von Auer- und Birkwild ist nur auf Grund und im Rahmen eines von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigten Abschussplanes zulässig. Die im Abschussplan für Schalenwild festgesetzten Abschusszahlen dürfen weder unternoch überschritten werden. Die im Abschussplan für Auer- und Birkwild festgesetzten Abschusszahlen dürfen unterschritten werden (§ 50 Abs.1 OÖ. JagdG). Der unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschrif... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behoerde wurde dem Berufungswerber in seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter der verfahrensgegenstaendlichen Firma eine Uebertretung des Paragraphen 8 Abs 3 ArbIG zur Last gelegt, da er trotz Aufforderung des Arbeitsinspektorates die Tachoscheiben der im Unternehmen beschaeftigten Lenker L und K fuer den gesamten Jaenner 1999, sowie hinsichtlich des Lenkers B fuer die im Straferkenntnis angefuehrten Tage dieses Monates nicht ue... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übermittlungspflicht von Unterlagen an das Arbeitsinspektorat nach § 8 Abs 3 ArbIG ist auch dann verletzt, wenn die angeforderten Tachoscheiben im Betrieb aus Umständen in Verstoß geraten sind, die dem Arbeitgeber nicht näher bekannt sind, und ein betriebsinternes Kontrollsystem nicht vorhanden ist. Gerade in so einem Fall hätte der Arbeitgeber im Sinne der strengen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes darlegen müssen, weshalb er trotz ausreichender Vorkehrungen derartige... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Rechtssatz: Als verletzte Verwaltungsvorschrift nach § 44a Z 2 VStG war hinsichtlich des Vorhaltes, dass in Verkehr gebrachte Eier wegen 16% Luftkammer über 6 mm und 2,5 % Schwarzfäule nicht der Güteklasse A (frische Eier) entsprachen, auch die Durchführungsvorschrift für Art 2 Abs 1 und 6 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 1907/90 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier anzuführen. So regelt erst diese Durchführungsvorschrift konkret die für die Güteklasse A maximal zulässige Höhe der Luftk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Uebertretung der Bestimmungen des Paragraphen 48 und Paragraph 49 Mediengesetz in Verbindung mit der Plakatierverordnung des Bezirkes F zur Last gelegt, da er an insgesamt sechs im Bezirk gelegenen Standorten Plakatstaender aufgestellt habe, auf welchen fuer die Veranstaltung Erotik-Messe in P geworben wurde. Diese Plakate seien außerhalb der hiefuer festgelegten, behoerdlich genehmigten Stellen aufgestellt worden. Wegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden Plakate für eine Veranstaltung auf Standorten aufgestellt, die nach der mediengesetzlichen Verordnung hiefür nicht vorgesehen sind, liegt eine Übertretung nach § 48 Mediengesetz iVm der betreffenden Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde auch dann vor, wenn die Aufstellung der Plakate der Gemeinde angezeigt wurde und von dieser nach § 33 Abs 6 Stmk BauG nicht untersagt worden ist. Aus dem Kumulationsprinzip des § 22 VStG folgt, dass die Genehmigung der Baubehörde einen... mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte iS des §5 Abs1 VStG glaubhaft gemacht hat, es treffe ihn an der Verletzung der gegenständlichen Verwaltungsvorschrift kein Verschulden. Dabei ist von Bedeutung, dass er im konkreten Fall auf Grund der großen Entfernung des Hotels in Frankfurt zu Österreich sowie mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht mit einem Ausflug des Hotelgastes nach Österreich rechnen musste und es daher KFG vorgesehenen Aufzeichnungen zu f... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Bescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher der Fa. E B T GesmbH. in R, diese sei Zulassungsbesitzerin des Lastkraftwagenanhängers, Kennzeichen, zumindest bis zum 8.6.1998 unterlassen, trotz rechtskräftigen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 28.4.1998, GZ.: 11.1-LI 6JEG/GPK/98, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein für das genannte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ablieferungspflicht nach § 44 Abs 4 KFG besteht auch dann, wenn der verpflichtete bisherige Zulassungsbesitzer über den betreffenden LKW-Anhänger bzw. dessen Kennzeichentafeln und Zulassungsschein nicht verfügen kann, weil der Anhänger von dritten Personen benutzt und dem Verpflichteten (Geschäftsführer einer Transport-GmbH) nicht herausgegeben wird. So hätte der Verpflichtete grundsätzlich mit einem effektiven Kontrollsystem gewährleisten müssen, dass ihm als § 9 VStG-Vera... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es unterlassen in der Zeit vom 4.10.1997 bis 22.10.1997 nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides der Bundespolizeidirektion Leoben, Zahl: Fe 250/92, den über die entzogene Lenkberechtigung ausgestellten Führerschein von der Bundespolizeidirektion Leoben am 29.12.1989 unter Zahl: für die Gruppen, A, B, C, E, F und G unverzüglich der Behörde abzuliefern. Der Berufungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterlassung der Ablieferung des Führerscheines ist auch bei Haft nur dann entschuldigt, wenn der Verpflichtete alle in der Haftsituation möglichen und zumutbaren Schritte unternommen hat, um der Ablieferungspflicht nachzukommen. So hätte der Berufungswerber versuchen müssen, der Anstaltsleitung sein Problem der Beschaffung des Führerscheines darzulegen, der in einem nur ihm zugänglichen Schrank versperrt war (etwa Ansuchen um Rapport), bzw. versuchen müssen, mit seiner Mut... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG der K H B in Leoben, die Bestimmungen des Lebensmittelsgesetzes 1975 nicht eingehalten, da anlässlich einer am 4.6.1998 gegen 8.45 Uhr in der Restaurantküche des K H in L, durch ein Lebensmittelaufsichtsorgan des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung erfolgten Revision im Beisein ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem handelsrechtlichen Geschäftsführer eines Hotelbetriebes muss es bereits nach dessen Bestellung bekannt sein, wenn die Restaurantküche seit längerer Zeit nicht mehr in dem nach § 20 LMG erforderlichen Umfang gereinigt wurde. Dass die erforderlichen Reinigungsarbeiten vor der lebensmittelpolizeilichen Kontrolle vom 4.6.1998 in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum zu bewältigen gewesen wären, ergab sich schon daraus, dass der Reinigungsauftrag des Geschäftsführers vom 28.5.19... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk, vom 19.07.1999, Zl MBA 12 - S 5256/99, hat folgenden Spruch: "Sie, berechtigt zur Ausübung des Gewerbes Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Waren zwischen Privatpersonen im Standort Wien, J-Straße, haben am 29.05.1999 dieses Gewerbe entgegen § 46 Abs 1 unzulässigerweise in der weiteren Betriebsstätte in Wien, A-Straße, ausgeübt, indem Kleidung und Hausrat zum Verkauf angeboten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Gewerbetreibender ist verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung aus eigenem Antrieb zu informieren und vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten geeignete Erkundigungen einzuholen. mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld als Behörde der ersten Rechtsstufe) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Durch die Führung der Abkürzung 'Dr.' verstoßen Sie gegen den § 69 Abs. 1 Z. 3 iVm. Abs. 2 Z. 1-4 des Universitäts-Studiengesetzes vom 25.4.1997, BGBl. 48/1997, Teil I, durch die Führung der Bezeichnung 'Doctor of Divinity' gegen Abs. 1 Z. 3 iVm. Abs. 2 Z. 1-4 leg. cit. des Univ.-Studiengesetzes, da das Führen eines... mehr lesen...
Rechtssatz: § 69 UniStG verbietet unter anderem nur die unberechtigte Führung akademischer Grade, weshalb nicht schon "die Führung der Abkürzung "Dr."" verboten ist. Somit fehlen diesem Vorhalt zwei wesentliche Tatbestandsmerkmale. Weiters hätte der
Spruch: des Straferkenntnisses die tatbestandsmäßigen Hinweise enthalten müssen, durch welches Verhalten der Berufungswerber unberechtigt die beiden akademischen Grade bzw. Bezeichnungen ("Dr.", und "Doctor of Divinity") geführt habe, wann dies ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1.) am 14.6.1998, um 5.50 Uhr, auf der S 6 (Semmering-Schnellstraße), im Gemeindegebiet von 8643 Allerheiligen im Mürztal, auf Höhe Strkm. 52,880, in Fahrtrichtung Bruck an der Mur, als Lenker des Kombi mit dem Kennzeichen W die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 82 km/h überschritten. 2.) Er sei mit Schreiben vom 15.7.... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkeranfragen nach § 103 Abs 2 KFG können auch an einen Arbeitnehmer des Zulassungsbesitzers mittels RSb-Briefsendung zugestellt werden. In diesem Sinne reicht es bei der Nichtbekanntgabe des Lenkers für die Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens nicht aus, nur zu behaupten, diese Aufforderung nie erhalten zu haben, und völlig undifferenziert zu bemerken, mehrere Dienstnehmer zu haben, die fluktuierten, sodass der tatsächliche Übernehmer der Briefsendung unmöglich festzustell... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorweg ist festzuhalten, daß sich das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit von Mietwagenlenkern - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - auf alle im Fahrdienst tätigen Personen ("Allgemeine Bestimmungen" im 2. Teil der BO 1994), somit auch auf den Bw selbst bezieht. Den Erwägungen der Erstbehörde, daß § 2 BO 1994 nicht zwischen Gewerbeinhaber und Arbeitnehmern unterscheidet, ist uneingeschränkt zu folgen. Zweck der Bestimmung ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen -... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als Inhaber der Firma S M Innenausbau, etabliert in K, zur Last gelegt, dass, wie anlässlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates am 22.11.1997 festgestellt wurde, das auf der Baustelle St. M aufgestellte verfahrbare Stadtgerüst in insgesamt vier Punkten nicht den Bestimmungen der Bauverordnung entsprochen habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe von insgesamt S 14.000,-- v... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 130 ASchG verstößt trotz des Fehlens einer Subsidiaritätsklausel zugunsten einer Gerichtszuständigkeit nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot des Artikel 4 Absatz 1 des 7. ZP EMRK (VfGH 7.10.1998, G 51/97-7 und G 26/98-10). Im konkreten Fall hatte das Gericht einen Arbeitgeber von der Anklage, einen Arbeitnehmer insofern am Körper schwer verletzt zu haben, als er seinen Arbeitern ein nicht den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprochenes Gerüs... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber führt einleitend zum Inhalt des der Beschlagnahme vorangegangenen Zwangsmaßnahmenbescheides vom 28.4.1999 aus, damit sei er aufgefordert worden, "einen Lärmpegelbegrenzer (Limiter) einzubauen, welcher auf 75 dB/A eingestellt ist und auch von dritten Personen nicht überbrückt oder außer Betrieb genommen werden kann." Entgegen dieser verkürzenden, der Aktenlage insofern widersprechenden Sichtweise, ist mit dem erwähnten, auf § 360 Abs4 GewO gestützten und sofo... mehr lesen...
Am 21.10.1997 zeigte das Arbeitsinspektorat Leoben bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag an, dass am 20.8.1997 sich auf der Baustelle in N, S-weg 5, ein schwerer Arbeitsunfall ereignet habe. Der Lehrling der Firma H & Co, M G sei zur Mithilfe beim Aufstellen eines Fassadengerüstes auf einer Gerüstlagenhöhe von mehr als vier Meter herangezogen worden und sei schließlich aus einer Höhe von zirka sieben Meter abgestürzt. Wegen einer Übertretung des § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein funktionierendes Kontrollsystem zur Verhinderung einer Übertretung nach § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Fassung BGBl. Nr. 173/1997 i.V.m. § 2 Abs 2 leg. cit., betreffend die Beschäftigung eines Lehrlings auf einer hiefür zu hohen Gerüstlage (Fassadengerüst in ca. 6 Metern Höhe), liegt bei nachstehendem Sachverhalt nicht vor: Zwar war der Lehrling zunächst (zulässig) am Boden und daraufhin einige Z... mehr lesen...
Rechtssatz: § 28 Abs1a AZG und Artikel 8 VO (EWG), Nr. 3820/85: Wird ausreichend Zeit für die Ruhezeit des Lenkers nachgewiesen und ein Eingeständnis des Lenkers beigebracht, so liegt kein Verschulden vor. Entlastung nach § 5 Abs1 VStG. Einstellung des Verfahrens. mehr lesen...