Rechtssatz: Die Behauptung des Beschuldigten, die Lenker regelmäßig zu unterweisen, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen sowie die Androhung und Vollziehung von Sanktionen, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems jedenfalls nicht aus und vermochte daher in vorliegendem Fall der Beschuldigte keinesfalls glaubhaft darzutun, dass ihn an den gegenständlichen Verwaltungsü... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 120 Abs. 1 Z 2 FPG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und ist mit einer Geldstrafe von Euro 1.000,-- bis zu Euro 5.000,-- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen. Im vorliegenden Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten der unrechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund eines fehlenden gültigen Reisedokumentes angelastet und verantwortete sich dieser in seine... mehr lesen...
Auf Grundlage einer Anzeige der Polizeiinspektion Seefeld vom 1.2.2008, GZl VK-4197-2008, wurde Herrn F. F. mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.2.2008, GZl VK-4197-2008, folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.1.2008, 23.55 Uhr Tatort: Gemeinde Seefeld in Tirol, Olympiastraße Fahrzeug: PKW, XY Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben weder ohne unnötigen Aufschub die nächste Poliz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt: ?Der Beschuldigte hat es in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma ?S. Seilbahn AG? in I. Nr 182 zu verantworten, dass die Firma untenstehende(n) Ausländer vom 03.01. bis 04.01.2007 beschäftigt hat, obwohl die Firma nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Anzeigenbestätigung für den Ausländer war und dieser auch nicht im Besitze eines Befreiungsscheines, ein... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zumindest in der Zeit von 22.05.2007 bis 03.07.2007 das mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 24.05.2006, GZ: 028189/2005/0004, bewilligte Mehrfamilienwohnhaus auf der Liegenschaft in G, L 10b, Grundstück Nr., EZ, KG N, ohne Benützungsbewilligung benützt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 118 Abs 1 Z 6 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 wurde über den B... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob einem Jugendlichen bei der Benützung eines Mehrfamilienwohnhauses ohne Benützungsbewilligung zumindest fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 5 Abs 1 VStG vorgeworfen werden kann (also ob ein Jugendlicher gemäß § 4 Abs 2 VStG reif genug ist, das Unerlaubte solcher Taten einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln), war im konkreten Fall Folgendes zu erwägen: Der Berufungswerber befand sich zur Tatzeit erst im sechzehnten Lebensjahr, verfügte übe... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.3 lit.c Oö. Polizeistrafgesetz - Oö. PolStG, LGBl. Nr. 36/1979, in der im Zeitpunkt der Tat geltenden Fassung, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, begeht eine Verwaltungsübertretung, ua. wer in Gebäuden, in denen ein Gastgewerbe ausgeübt wird, Räumlichkeiten für Zwecke der Anbahnung der Prostitution zur Verfügung stellt oder als Verfügungsberechtigter diese Verwendung gestattet oder dul... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe einer gemäß § 34 WRG getroffenen Anordnung, nämlich § 5 Abs 1 Z 1 der VO des Landeshauptmannes von Steiermark, LGBL Nr. 87/1990 i.d.g.F., zuwidergehandelt, da er am 10.4.2006 auf dem Grundstück Nr. , KG H, vor dem Frühlingsanbau Gülle aufgebracht habe, bei einer Nachkontrolle am 21.4.2006 jedoch kein Anbau festgestellt werden konnte. Er habe dadurch § 137 Abs 1 Z 15 WRG verletzt u... mehr lesen...
Rechtssatz: § 5 Abs 1 Z 1 der Schongebietsverordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, LGBl Nr. 87/1990 idgF, normiert als Anordnung nach § 34 WRG das grundsätzliche Verbot der Ausbringung von schnell wirkenden bzw leicht löslichen Stickstoffdüngern im Schongebiet nach der Ernte bis zum Frühjahrsanbau. Allerdings erlaubt die zweite Regelung dieser Anordnung die Ausbringung dieser Dünger unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem Frühjahrsanbau, nämlich im unmittelbaren Zusammenhang ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nicht nachweisliche Postaufgabe eines Rechtsmittels indiziert bei dessen Verlust nicht a priori ein einer positiven Erledigung einer Wiedereinsetzung entgegenstehendes Faktum. Da die fristgerechte Postaufgabe glaubhaft gemacht wurde, war der abweisende Antrag behoben und die Sache vom UVS meritorisch entschieden worden. Im Zweifel sollte eine die Sache inhaltlich erledigende Entscheidung einer bloßen Formalerledigung vorgezogen werden. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: Tatzeit 08.12.2006 um 19.12 Uhr Tatort Kundl auf der A 12, bei km 24,300 Kontrollstelle Kundl in Richtung Innsbruck Fahrzeug Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger, XY Sie haben das KFZ später als 2 Stunden nach Beginn des zitierten Verbotes gelenkt, obwohl an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr das Befahren von Straßen mit La... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 AuslBG darf ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder wenn der Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein oder einen Niederlassungsnachweis besitzt. Nach § 2 Abs.2 AuslBG gil... mehr lesen...
Rechtssatz: Kontrollsystemjudikatur darf nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ergebnis einer Erfolgshaftung führt. Anforderung an Sorgfaltsmaßstab darf nicht überzogen werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgszurechnung bei einem Tätigkeitsdelikt iSd § 9 VStG obwohl die Tat vom für die Jagdausübung angestellten Berufsjäger begangen wurde. Aufhebung wegen Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld". mehr lesen...
Rechtssatz: Die private Überlassung eines Anhängers macht unter Hinweis auf § 5 VStG den Zulassungsbesitzer nicht gleichzeitig automatisch iVm § 103 Abs.1 KFG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn der Lenker ein "falsches Zugfahrzeug" wählt und damit die Lenkberechtigung E benötigen würde. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anforderungen an das Kontrollsystem hinsichtlich der Hintanhaltung von Überladungen darf nicht zum Ergebnis einer verschuldensunabhängigen Erfolgshaftung führen. Schlagworte Kontrollsystem, Erfolgshaftung mehr lesen...
Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber im Ergebnis zur Last gelegt, den im November 2005 fällig gewesenen Facharztbefund bis 03.01.2006 nicht vorgelegt zu haben, obwohl ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 13.09.2005, GZ: 11.1 64/2003 aufgetragen worden sei, im November 2005 einen Facharztbefund für Lungenheilkunde der Behörde vorzulegen. Er habe somit eine Verletzung des § 37 Abs 1 FSG iVm dem angeführten Bescheid zu verantworten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Den ausländischen Inhaber einer Lenkberechtigung traf an der Nichtentsprechung des behördlichen Auftrags, einen Facharztbefund im November 2005 vorzulegen, kein Verschulden, da der Facharzt den Befund dem zur Vorlage Verpflichteten nach der am 11. Oktober 2005 erfolgten Untersuchung (offenbar wegen Sprachproblemen) nicht ausfolgte und stattdessen versprach, den Befund unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln. Nachdem die Behörde dem Verpflichteten im Dezember 2005... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es am 12 07 2005 um 09 45 Uhr im Gemeindegebiet von *** auf Höhe StrKm 131,05 der B 50 als Zulassungsbesitzerin des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** unterlassen zu haben, für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres Kraftfahrzeuges zu sorgen. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges sei insoferne beeinträchtigt gewesen, weil der Kotflügel mit dem Scheinwerfer rechts ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das weitere Vorbringen der Berufungswerberin, dass sich der den Mangel hervorrufende Unfall in der Nacht von Freitag, 08 07 2005, auf Samstag, 09 07 2005, ereignet hätte und es ihr nicht möglich gewesen wäre, vor der hier relevanten Tatzeit die Reparatur des Fahrzeuges zu veranlassen, war nicht geeignet, mangelndes Verschulden an der gegenständlichen Übertretung darzulegen. Ein Erfahrungssatz, wie ihn die Berufungswerberin vorbrachte, wonach KFZ-Werkstätten für gewöhnlich an Mo... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.IX Abs.1 Z4 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 - EGVG, BGBl. Nr. 50/1991, in der hier anzuwendenden Fassung, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 97/2002, begeht jemand, der nationalsozialistisches Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 25/1947, verbreitet, wenn die Tat nicht gerichtlich strafbar ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in Rede stehende als Parkfläche geeignete Grundfläche entlang der Zufahrt des Einkaufsmarktes bildet unstrittig einen Teil der Betriebsanlage. Soweit Kunden des Einkaufsmarktes ihre Fahrzeuge auf dieser Grundfläche abgestellt haben, ist dies als ein im Sinne des § 74 Abs 3 GewO 1994 zu qualifizierendes Verhalten von Personen anzusehen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen. Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens konnten die Kunden des Einkaufsma... mehr lesen...
Das Zollamt E, Team K, erstattete mit Schreiben vom 13.8.2004 gegen Herrn Philipp G Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, weil bei einer Überprüfung auf einer näher bezeichneten Baustelle in N durch Organe des Zollamtes am 11.8.2004 um 09:40 Uhr zwei polnische Staatsbürger arbeitend angetroffen worden seien (Verspachteln von Rigipswänden und Setzen von Kantenschutz an Fensterbänken und Türen). Laut einem angeschlossenen Protokoll seien bei dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine solche im vorliegenden Fall anzunehmende bewilligungspflichtige Beschäftigungder beiden Polen wird auch nicht dadurch zu einer selbstständigen Tätigkeit in Erfüllung eines Werkvertrages, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht zur Sozialversicherung anmeldet und für dessen Tätigkeit auch keine Abgaben entrichtet. Der Umstand, dass die beiden Polen beim Magistratischen Bezirksamt freie Gewerbe angemeldet haben, ist für die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigungsver... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.IX Abs.1 Z.3 EGVG idF Art.2 Z.8 BGBl.I Nr. 137/2001 (Euroumstellung) begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1090 Euro zu bestrafen, wer Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft oder ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 15 Abs.1 Z.7 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002, LGBl. Nr. 147/2002, begeht diejenige Person eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen, die ua. gegen behördliche Anordnungen gemäß § 8 verstößt. Gemäß § 8 Abs.1 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin mit Bescheid bestimmte Anordnungen für das Halten eines Hundes zu treffen, wenn bekannt wird, dass durch die Hundehaltung Personen über ein zumutbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 126/2004, hat ua. diejenige, die Lebensmittel in Verkehr bringt dafür vorzusorgen, dass die Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflusst werden, soweit das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist. Die näheren Bestimmungen dazu enthält die Lebensmittelhygienever... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist unstrittig, dass § 103 Abs.1 KFG auch die Pflicht des Zulassungsbesitzers normiert, alle ihm zumutbaren Maßnahmen vorzukehren um die Verwendung eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr durch Dritte zu verhindern. Dies kann jedoch nicht unter Außerachtlassung jeglicher lebenspraktischer und sozialadäquater Betrachtungen erfolgen, die in der Mitberücksichtigung der primären Verantwortlichkeit des Lenkers als jene Person, welche primär ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs.1 lita Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen, der durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkgebühr hinterzieht oder verkürzt. Gemäß § 3 Abs.1 Linzer Parkgebührenverordnung, gleichlautend mit § 2 Abs.1 Oö. Parkgebührengesetz, ist zur Entrichtung der Parkgebühr der Lenker verpflichtet. Gemäß § 5 Abs.1 ... mehr lesen...
Herr Mag. Franz R war unbestritten im Zeitpunkt der ihm im vorliegenden Fall vorgeworfenen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Vorstandsmitglied und somit nach außen vertretungsberechtigtes Organ der f-AG. Das Zollamt G erstattete am 3.11.2003 gegen die f-AG mit dem Sitz in Wien Anzeige nach dem AuslBG, weil die beiden slowakischen Staatsbürger Pavel J und Juraj S in der Zeit vom 1.9.2003 bis 13.10.2003 mit dem Verteilen von Prospekten ohne arbeitsmarktbehördliche Bew... mehr lesen...