Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Ordnungsstörung nach § 81 Abs 1 SPG durch das Schreien der Worte mittels Megaphon "Achtung, Achtung, das ist keine Polizei, Scheiss Baustelle, das ist ein Verbrechen, wollt ihr mein Haus abgraben" ist entschuldigt, wenn sich die betreffende - bereits in einem jahrelangen Streit befindliche - Person in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt fühlt, weil die Baustelle bzw deren Absicherung großflächiger als bewilligt eingerichtet ist und kein behinderungsfre... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom ***, Zl 3-***-00, erkannte die Bezirkshauptmannschaft x den Rechtsmittelwerber für schuldig, vom *** zum ***, in **** G********, W***** ****** **-** (Transportunternehmen), wie durch ein Organ des Arbeitsinspektorates **** W*********** infolge einer Straßenverkehrskontrolle durch das Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich, Verkehrsabteilung, Außenstelle **** H***, am ***, um 8,18 Uhr, auf der Westautobahn ? A 1, am Pannenplatz S********** bei km ***,***, i... mehr lesen...
Rechtssatz: Zu einem funktionierenden Kontrollsystem gehört es unter anderem, Arbeitsbedingungen und Entlohnungsmethoden so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zur Verletzung der Arbeitszeitvorschriften darstellen. mehr lesen...
Auf Grund der Aktenlage in Verbindung mit den Ergebnissen des Beweisverfahrens, gewonnen aus den Angaben des Zeugen A Z (Zustellorgan) in der mündlichen Verhandlung vom 3. Oktober 2001 sowie ergänzenden Erhebungen des Senates ist von nachstehender Sach- und Rechtslage auszugehen: Am 23.10.2000 brachte das Landesgendarmeriekommando für Steiermark, Verkehrsabteilung den Lenker des PKW, Marke Audi, wegen einer Übertretung der StVO zur Anzeige, die er am 23.10.2000, um 8.45 Uhr, auf der A 9, i... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Adressat eines behördlichen Schriftstückes, das nach § 16 Abs 1 ZustG gegen RSb an einen Ersatzempfänger zugestellt wurde, jedoch vom Ersatzempfänger nicht an ihn weitergegeben worden ist, trifft auch bei regelmäßiger Anwesenheit an der Abgabestelle keine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber solchen Zustellvorgängen (es sei denn, er ist berufsmäßiger Parteienvertreter). Der Adressat muss vor allem nicht durch spezielle Anordnungen und Überwachungsmaßnahmen dafür sorgen,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 18.9.1999, um 06.30 Uhr, in L, auf der S 6, Richtungsfahrbahn W-K, zwischen Strkm. 35.0 und 35.6, in Fahrtrichtung K, den Omnibus mit dem Kennzeichen gelenkt und die Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur und Öllachen gröblich verunreinigt" und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 92 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 99 Abs 4 lit g leg cit begangen. Hierfür wurde gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung von Straßen nach § 92 Abs 1 StVO ist kein Ungehorsamsdelikt, weshalb ihre Bestrafung nur beim Nachweis eines schuldhaften Verhaltens zulässig ist. Ein solcher Nachweis liegt nicht vor, wenn der Lenker eines Omnibusses, dem eine gröbliche Verunreinigung der Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur zur Last gelegt wurde, die Fahrt beim Aufleuchten der Zentralwarnlampe abgebrochen hat und keine Anh... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.15 Abs.7 VO (EWG) Nr. 3821/85 idF VO (EG) Nr. 2135/98 muss der Fahrer den Kontrollbeamten auf Verlangen die Schaublätter für die laufende Woche, sowie in jedem Fall das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, vorlegen. Gemäß Art.1 Z3 VO (EWG) Nr. 3820/85 idaF ist unter Fahrer "jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich im Fahrzeug befindet, um es gegebenenfalls lenken zu können", zu verst... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Abbuchung bzw. Entrichtung von Öko-Punkten besteht bereits bei der Einreise in das österreichische Bundesgebiet. Wird der Beschuldigte nach dem Grenzübertritt beanstandet, hat eine nachträgliche Abbuchung von Öko-Punkten keine Auswirkung auf die Strafbarkeit und liegt insbesondere eine "zweite Bestrafung" nicht vor. Schlagworte Güterbeförderung, Transitfahrt, Grenzeintritt, Öko-Punkte, Ecotag-Gerät, Transitfahrt, Einreise, Zielpunkt, Hoheitsgebiet, Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einer Erleichterung der Tatbegehung durch "Übergeben" des Fahrzeuges zum Lenken kann entgegen dem Tatvorwurf nicht die Rede sein, wenn sowohl der Beschuldigte als auch seine Gattin jeweils im Besitz eines Schlüssels für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug sind und das Fahrzeug auch ständig von beiden Eheleuten benutzt wird. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Erleichterung der Tatbegehung, Übergeben von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugschlüssel, unmittelbarer Täter... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VwGH vom 25.02.2002, Zl.: 2002/04/0009-3 Rechtssatz: Unstrittig ist, dass die vom Berufungswerber mit verwaltungsstrafrechtlicher Haftung vertretene Gesellschaft zur Tatzeit nur über die Gewerbeberechtigungen (Handwerke) "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" sowie "Schädlingsbekämpfer - eingeschränkt auf Nagetiere, Taubenabwehr und Schadinsekten in Gebäuden" verfügte. Der Berufungswerber bekämpft, was die Annahme ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zweifel wird das Vorbringen, dass ca. zwei Tage vor dem Entbindungstermin plötzlich Wehen einsetzten, die zu einem kurzfristigen Abstellen des Kraftfahrzeuges im Halteverbot zwangen, nicht widerlegt gelten. Schlagworte Wehen, notstandsähnliche Situation, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 1 KFG hat der Kraftfahrer, der mit dem Transport von Gütern beauftragt ist, genau darauf zu achten, dass beim Beladen das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Steht bei der Beladung keine Waage zur Verfügung, dürfen jedenfalls nur so viele Güter geladen werden, dass das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Dem im Berufungsverfahren behaupteten Umstand, die geladene Menge habe nicht den Angabe... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107748/7/Br/Bk vom 12.09.2001 Rechtssatz: Das langjährige Dulden eines an sich rechtswidrigen Zustandes ist subjektiv tatseitig als schuldmildernd zu werden. Der objektive Unwertgehalt einer Werbung neben einer Straße die nur mit geringer Geschwindigkeit befahren werden kann bleibt hinter dem mit dem Tatbestand typisierten Unwert zurück. mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtliche Geschäftsführerin der C-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für 2. Bezirk, vom 26.4.2000 wurde die Bw schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der C-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien am 16.11.1999, um 09:45 Uhr in ihrem Gastgewerbebetrieb (Wü... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen der Beschuldigten in ihrer Berufung, sie habe im Tatzeitpunkt keine entsprechende Anordnungsbefugnis (vgl dazu § 9 Abs 4 VStG) gehabt, sie sei insbesondere auch nicht berechtigt gewesen, Personal anzustellen bzw in diesem Zusammenhang damit stehende Anordnungen zu treffen, eignet sich nicht zum Nachweis, zu Unrecht gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden zu sein. § 9 Abs 4 VStG regelt im Übrigen die Voraussetzungen für die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das angefochtene Straferkenntnis weist (ebenso wie die Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.04.2001) solche Mängel im
Spruch: auf, die zu seiner Aufhebung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG führen müssen. Bei näherer Betrachtung des Spruches fällt zunächst auf, dass die Erstbehörde dem Berufungswerber nicht ausdrücklich und unmissverständlich das wesentliche, der Unterscheidung dienende Tatbildmerkmal vorgeworfen hat, eine Transitfahrt du... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, erließ als Strafbehörde erster Instanz aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 2. Aufsichtsbezirk und nach ergänzenden Ermittlungen das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 19.2.1999, dessen Spruch: wie folgt lautet: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeberin fungierenden W... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit der Beschuldigte selbst von ?Augenblicksablagerungen? und von dort nicht dauerhaft befindlichen Produkten spricht, so übersieht er, dass gemäß § 21 Abs 6 AAV Ausgänge durch Lagerungen auch vorübergehend nicht verstellt sein dürfen. Der Zweck dieser Vorschrift - nämlich die Benützung der Ausgänge jederzeit zu ermöglichen - ist klar und wohl für jedermann leicht einsichtig (vgl dazu das Erkenntnis des VwGH vom 7.4.1995, Zlen 95/02/0072, 0073). Der Beschuldgte hat im gesamt... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid legte die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg dem Berufungswerber unter Punkt 1.) zur Last, er habe am 24.10.1999, um 12.32 Uhr, als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen in der Gemeinde Mooskirchen, Ortsgebiet Mooskirchen, auf der A 2, Strkm. 201.8, in Fahrtrichtung Graz, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Unter Punkt 2.) wurde dem Berufungswerber als Zulassungsbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angabe einer unrichtigen Adresse in einer Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG stellt dann kein Verschulden im Sinne des § 5 Abs 1 VStG dar, wenn sich der Zulassungsbesitzer die betreffenden Daten des Lenkers vor der Fahrzeugübergabe von unbedenklichen Urkunden (Reisepass, Meldezettel) abgeschrieben hat und sich erst nachher herausstellte, dass der Lenker von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet worden war und die tatsächliche Anschrift trotz Nachforschungen bis zum gegenwär... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Diskriminierung iSd Art.IX Abs.1 Z3 EGVG ist das Motiv nachzuweisen. Es handelt sich hiebei um ein Erfolgsdelikt, welches nicht im Wege des § 9 Abs.1 VStG dem Firmenverantwortlichen zur Last gelegt werden darf, wenn etwa ein Türsteher den Eintritt verweigert; allenfalls wäre der Geschäftsführer als Beihelfer oder Anstifter zu belangen, wobei ihm das Verschulden nachzuweisen ist. Schlagworte Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat damit seine Behauptung, dass die Firma A. regelmäßig Lebensmittelkontrollen durchführen lasse, glaubhaft machen können. Immerhin wurden im Auftrag der Firma A. innerhalb der letzten sechs Monate vor der gegenständlich zur Last gelegten Verwaltungsübertretung vier Lebensmittelkontrollen zur Untersuchung der spanischen Zitronen in Auftrag gegeben, wobei jede dieser Untersuchungen positiv ausfiel. In den Gutachten zu den Prüfberichten wird jeweils folgendes... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 4.1.2001, GZ.: III/S-3431/00, wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen keine Auskunft darüber erteilt, wer am 22.1.2000 um 18.32 Uhr in Graz 8, Breitenweg 9, Fahrtrichtung Süden, dieses Kraftfahrzeug gelenkt hat, da sie am 9.9.2000 um 15.45 Uhr im Wachzimmer Schillerplatz angegeben hätte, nicht zu wissen, wer zu diesem Zeitpunkt i... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die behördliche Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG über ein Wachzimmer gestellt, kann der Zulassungsbesitzer grundsätzlich davon ausgehen, dass er die Auskunft im Wachzimmer erteilen kann. Wenn daher der Zulassungsbesitzer nicht darauf hingewiesen wird, dass er die Lenkerauskunft im Strafamt der anfragenden Behörde erteilen müsse, kann ihm ein diesbezügliches Nichtwissen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Begibt sich somit eine Zulassungsbesitzerin innerhalb der eingeräumte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde in den Punkten 2 und 3 wegen Übertretung des § 4 Abs 2 lit a iVm 99 Abs 2 lit a und wegen § 4 Abs 5 iVm 99 Abs 3 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Der Spruch: des lediglich hinsichtlich der Punkte 2 und 3 angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit........: **.**.**** um **.** Uhr Or... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein Fahrzeuglenker den Eintritt eines Schadens wegen Alkoholisierung nicht bemerkt, dann liegt Einlassungsfahrlässigkeit vor. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl 3-****-01, wurde über den Berufungswerber 1. wegen Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 i.V.m. § 103 Abs. 1 KFG 1967 nach § 134 Abs. 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) und 2. wegen Übertretung des § 4 Abs 7a KFG 1967 iVm § 103 Abs. 1 KFG 1967 nach § 134 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe:2 Tage) verhäng... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite genügt nach §5 Abs1 VStG fahrlässiges Verhalten. Nach Auffassung des Verwaltungssenates hat der Beschuldigte im Berufungsverfahren glaubhaft gemacht, dass ihn an der Verletzung der gegenständlichen Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Er befand sich nämlich zu dem Zeitpunkt, als das Ökopunktekonto jener Firma, für welche der Beschuldigte die gegenständliche Fahrt durchführte, abgelaufen war, bereits auf Fahrt. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es die Pflicht des strafrechtlich Verantwortlichen, welcher naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Aufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netzwerk durch ihn überwachter Aufsichtsorgane dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen Beschäftigten nicht nur Kenntnis von den zu beachtenden Vorschriften haben, sondern dass die Vorschriften im Einzelfall auch tatsächlich eingehalten werden. Zu den zum ... mehr lesen...