Rechtssatz: Ein Arbeitgeber ist nicht schon dadurch von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 5 Abs 1 VStG betreffend die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG entbunden, wenn er die verbotene Tat über Ratschlag seiner Interessensvertretung begeht, solange er nicht darlegt, dass die ihm ? wie im vorliegenden Fall ? unterstellte Umgehungsabsicht nach dem klaren Wortlaut der Anfrage bzw. des erbetenen Rates nicht beabsichtigt war (vgl. z.B. den Beschluss des V... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs.1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I.Nr. 78/2003 (die während des Verfahrens in Kraft getretene weitere Novelle durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2004, BGBl.I.Nr. 83/2004 brachte jedenfalls keine für den Bw günstigere Regelung), ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verboten. Wer dieses Rodungsverbot nicht befolgt, begeht nach § 174 Abs.1 lit.a Z6 leg.c... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs.1 Z1 GewO 1994 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen ist, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Schalungs- und Betonierarbeiten sind dem Baumeistergewerbe gemäß § 94 Z5 GewO zuzuordnen. Erdbauarbeiten wurden an der gegenständlichen Baustelle nicht durchgeführt. Der Beschuldigte verfügt lediglich über eine Gewerbeberechtigung für das Teilgewerbe Erdbau seit 4.12.2001. E... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte bringt vor, dass er seine Log-in-Daten seinem Freund auf einem Zettel weitergegeben habe und dieser dann das Fell angeboten habe. Auch wenn dies zuträfe, ändert sich nichts daran, dass der Beschuldigte als Anbieter (Verkäufer) des Felles auf der eBay-Website aufschien. Denn für potentielle Bieter auf der eBay-Website tritt als Anbieter (Verkäufer) eines Artikels nur die über den angegebenen Benutzernamen identifizierbare Person auf. Ob tatsächlich diese Person ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft: ?Sie haben es als Inhaber der Werbefirma ?O****** E******? in 2273 H******, S******gasse ** verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, dass Sie für Ihre Firma als Arbeitergeber die Ausländer Punkt 1) C****** J**, geb ** ** ****, slowakischer Staatsbürger: ausgewiesen mit slowakischem Reisepaß Nr ******* zumindest am ** ** **** (Zeitpunkt der fremdenpolizeilichen Kontrolle) Punkt 2) S***** A***... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Einholen von Auskünften betreffend die Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beim Steuerberater vermag die Auskunft einer zuständigen Behörde nicht zu ersetzen, weshalb dem Berufungswerber keine unverschuldete irrige Rechtsauslegung zugebilligt werden kann. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Der Berufungswerber ist mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MBA 4/5, vom 21.5.2003, GZ: MBA 4/5 - S 13725/02, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Z-GesmbH & Co KG für die am 24.10.2002 erfolgte Nichteinhaltung von zwei Betriebsanlagenbescheidauflagen in der Filiale der genannten Gesellschaft in Wien, F-straße bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Z-GmbH & Co KG, mit Sitz in W... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ?Unzumutbarkeit" weitergehender Kontrollmaßnahmen genügt zur Entschuldigung nach § 5 Abs 1 VStG dann nicht, wenn damit offenkundig nur wirtschaftliche, noch kostspieligeren Überwachungsmaßnahmen entgegenstehende
Gründe: eingewendet werden (zur bloßen (wirtschaftlichen) ?Unzumutbarkeit" etwa VwGH vom 24.4.1990, 89/07/0193). mehr lesen...
Rechtssatz: Auch einem technischen Laien ist sofort erkennbar, dass eine Schwelle in einer Notausgangstür dem angestrebten Kundenschutz zuwiderläuft. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einhaltung von Bescheidauflagen kann bei einem Überwachungs- und Kontrollsystem nur dann mit ?gutem Grund" erwartet werden, wenn es regelmäßig auch Fehler ausschließt, die selbst sorgfältige Menschen gelegentlich machen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Milderungsgrund des § 34 Z 13 StGB, wonach es ein Milderungsgrund insbesondere ist, wenn der Täter trotz Vollendung der Tat keinen Schaden herbeigeführt hat, stellt auf ein mit dem Tatbild verbundenes Herbeiführen eines Schadens ab und findet daher auf den Tatbestand des § 367 Z 25 GewO 1994 keine Anwendung. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass wirksame Gegenmaßnahmen erst über behördliche Aufforderungen erfolgen, spricht zwar nicht gegen das Bestreben, die Bescheidauflagen einzuhalten, lässt es jedoch als unzureichend erscheinen (vgl. VwGH vom 24.4.1990, 89/07/0193). mehr lesen...
Rechtssatz: Durch Sonderplatzierungen in Supermärkten hervorgerufene Verkehrswegverstellungen sind dann als nicht ganz kurzfristig einzustufen, wenn sie an Stellen erfolgen, wo sie die besondere Aufmerksamkeit der Kunden erregen sollen (hier ?Schnäppchenjagd" unmittelbar vor den Kassen). mehr lesen...
Rechtssatz: Sind ohne weiteres erkennbare Mängel weder unvorhersehbar noch bloß ganz kurz andauernd (hier teilweise sogar rund 1 Jahr), genügen behauptete periodisch wiederkehrende Kontrollen allein zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens nicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf nach § 57 Abs 1 lit e Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Das Tatbild erschöpft sich in einem Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder in der Nichtbefolgung eines Gebotes und der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr gehört nicht zum Tatbestand des Deliktes. Für eine Strafbarkeit des Verhaltens des Beschuldigten ist es daher nicht entscheidend, ob durch die festgest... mehr lesen...
Rechtssatz: Über die gegen dieses Straferkenntnis erhobene Berufung entschied der Unabhängige Verwaltungssenat mit Erkenntnis vom 24.8.2002, VwSen-280609/5/Ga/Pe (qua: Abweisung hinsichtlich der Schuld; Stattgabe hinsichtlich der Strafe). Diese Entscheidung behob der Verwaltungsgerichtshof, ohne Einlassung in die Sache selbst, mit (hier am 9. Juli 2003 eingelangtem) Erkenntnis vom 20.5.2003, Zl. 2002/02/0247-5, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (nämlich: ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem angefochtenen Schuldspruch zugrunde gelegte Tatsachverhalt, im besonderen die beschriebene Lücke in der Fangnetzabsicherung auf der nämlichen Baustelle sowie die dort unter näher beschriebener Absturzgefahr (Absturzhöhe ca.8 m) vorgenommene Beschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers der Gesellschaft auf dem Dach (Dachneigung 2°) ist gänzlich unbestritten und war als erwiesen festzustellen. Den Sicherheitsmangel im Auffangnetz, auf den im Berufungsfall ein die Überprüf... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 01.08.2002, um 01.24 Uhr, in G, als Lenker des Kombi 1.) das Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,32 mg/l betragen habe; 2.) das Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitze einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung gewesen sei; 3.) das Kraftfahrzeug verwendet, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen sei - Aufhebung der Zulassung am 28.06.2001; ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine schuldhafte Begehung der Übertretungen nach § 36 lit a und d KFG (Lenken eines nicht mehr zum Verkehr zugelassenen und haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges) liegt vor, wenn der betreffende Lenker den Bescheid über die Aufhebung der Zulassung seines Kraftfahrzeuges deshalb nicht erhalten hatte, weil er, ohne die Versicherungsprämien zu bezahlen, durch mehr als 1,5 Jahre unbekannten Aufenthaltes war und die Schriftstücke im Verfahren zur Aufhebung der Zulassung nach § 25 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind die Prüfschilder der Druckluftbehälter bei einem Sattelzugfahrzeug abgerostet, stellt dies einen schweren Mangel und somit einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 KFG dar, welchen der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH als Zulassungsbesitzerin des Sattelzugfahrzeuges zu verantworten hat. Kann dieser aber seine Schuldlosigkeit glaubhaft machen ? gegenständlich durch Glaubhaftmachung eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl. 3-****-02, wurde über die Berufungswerberin 1. wegen Übertretung des § 6 Abs 1 KFG 1967 iVm § 103 Abs 1 leg cit nach § 134 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von ? 72,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) und 2. wegen Übertretung des § 14 Abs 4 KFG 1967 iVm § 103 Abs 1 leg cit nach § 134 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von ? 43,-- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden sowie 3. wegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es die Pflicht des strafrechtlich Verantwortlichen, welcher naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Aufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netzwerk wiederum durch den strafrechtlich verantwortlichen Beauftragten überwachter Aufsichtsorgane dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen Beschäftigten nicht nur Kenntnis von den zu beachtenden Vorschriften haben, sondern dass die Vorschriften im Einzelf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Bürgermeister vor Zustellung des schriftlich zu ergehenden Baubescheides mündlich eine Zusage dahigehend tätigte, es könne mit dem Bau begonnen werden, stellt keinen Schuldausschließungsgrund für die Bauführung ohne Baubewilligung dar. mehr lesen...
In Punkte 3 wurde der Rechtsmittelwerber schuldig erkannt wie folgt: ?Tatbeschreibung: Sie haben in ihrer Eigenschaft als Zulassungsbesitzer am 12.3.2002 den Kraftfahrer A*** M*** beauftragt mit dem LKW, Marke S****, ** S **/P**/6x2 mit dem Kennzeichen ** 1** zu einem Gefahrguttransport auf Straßen mit öffentlichem Verkehr überlassen, obwohl ... 1. die Vorschriften bezüglich der Gefahrzettel nach Rn 10 500 ADR Anlage B ADR nicht eingehalten wurden, da keine Gefahrzettel Nr 5 1 an den A... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer einer Beförderungseinheit von Gefahrgut kann sich hinsichtlich der ihn treffenden Verpflichtungen nur insofern entlasten, als er ein geeignetes Maßnahmen- und Kontrollsystem eingerichtet hat, welches unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lässt. Das Vertrauen auf die ordnungsgemäße Bezettelung durch den Fahrer und den Gefahrgutbeauftragten einer (anderen) Spedition genügt keinesfalls, u... mehr lesen...
Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt, am 24. September 2001 bzw am 21. September 2001 in 2*** A******* 2* 1. 300 Säcke zu je 10 kg Speisekartoffeln Ukama durch Lieferung an die E***-F*********** und D*********** GesmbH insoweit unrichtig gekennzeichnet in Verkehr gebracht zu haben, als eine unrichtige Sorte angegeben gewesen sei. 2. 1000 Säcke zu je 10 kg Speisekartoffeln Ukama durch Lieferungen der E***-F*********** und D*********** GmbH insoweit unrichtig gekennzeichnet in Verkehr ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall beschränken sich die Angaben des Berufungswerbers darauf, dass er zum einen auf die Angaben des Lieferanten vertraut, zum anderen die Ware im Hinblick auf Mängel derselben bzw auf die Form der Knolle in Augenschein genommen hat. Ein wirksames, grundsätzlich Verstöße gegen die übertretenen Vorschriften hintanhaltendes Kontrollsystem vermag darin jedoch nicht erblickt zu werden. Die Kontrolltätigkeit des Berufungswerbers beschränkt sich im konkreten Fall ausschl... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion X bestrafte R**** R******* mit Straferkenntnis vom ** ** ****, Zl VU ***/**, wegen drei Verwaltungsübertretungen gemäß § 99 Abs 2 lit a in Verbindung mit § 4 Abs 1 lit a und c sowie § 99 Abs 3 lit b in Verbindung mit § 4 Abs 5 StVO mit drei Geldstrafen in Höhe von insgesamt S 9000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen 18 Tage) zuzüglich S 900,-- als Kostenbeitrag zum erstinstanzlichen Verfahren. Im Spruch: des Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber angelastet am ** *... mehr lesen...
Rechtssatz: Hätte der Beschuldigte bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden bemerken müssen, dann ist ihm Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Ein Autoradio darf beim Lenken eines Fahrzeuges nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass die Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde dem Berufungswerber Übertretungen des § 1 LGBl. 158/75 1. und 2. Fall sowie § 81 Abs 1 SPG zur Last gelegt und hiefür gemäß § 3 Abs 1 LGBl. 158/75 und § 81 Abs 1 SPG eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von ? 108,-- (insgesamt 54 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von ? 10,80 vorgeschrieben. Gegen diese Entscheidung wurde rechtzeitig die Berufung eingebracht und... mehr lesen...