Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als im Sinne des § 9 VStG verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma P GesmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen BM-9FNE, unterlassen, der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming, vom 8.7.1998 binnen 14 Tagen der Behörde bekanntzugeben, wer das angeführte Fahrzeug am 19.4.1998 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angabe einer unrichtigen Anschrift des Auskunftspflichtigen nach § 103 Abs 2 KFG erfolgt fahrlässig, wenn der handelsrechtliche Geschäftsführer des Zulassungsbesitzers diesbezüglich nur eine seit 15 Jahren in der Firma gespeicherten Adresse heranzieht, obwohl die benannte Person (Lenkeranfrage vom 8.7.1998) bereits seit 1.5.1997 an einer neuen Adresse gemeldet ist. Ein Verschulden wäre nur dann nicht vorgelegen, wenn eine Adressenänderung so kurzfristig stattgefunden hätte,... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw), ein türkischer Staatsangehöriger, wurde mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 14.8.1997 wegen der Übertretung nach § 82 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 15 Abs 1 FrG 1993 mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) bestraft, weil er sich als Fremder, ohne im Besitz eines Sichtvermerkes, einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Asylgesetz oder einer Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgeset... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...
Rechtssatz: Vom Vorhandensein eines wirkungsvollen Kontrollsystems kann nur gesprochen werden, wenn dem Kontrollierten die regelmäßige Kontrolle bewusst gemacht wird und der Kontrollierende geeignete Maßnahmen setzt, um künftigen Verstößen vorzubeugen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die gegenständlich relevanten Gebotsnormen der §§ 3 und 4 LMKV 1993 betreffen erkennbar die bloße Kennzeichnung von verpackten Waren, die für den Letztverbraucher bestimmt sind (vgl § 1 Abs.1 LMKV 1993). Sie haben ihre gesetzliche Grundlage im § 19 LMG 1975, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen regelt und eine Verordnungsermächtigung enthält. Hingegen ermächtigt der § 10 LMG 1975 den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz besondere... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zeuge M hat angegeben, dass sich am Tag der Kontrolle durch den Amtsarzt Gäste mit Kleinkindern im Hotel aufgehalten hätten. Diese Kinder hätten auch kurz vor dem Eintreffen des Amtsarztes beim Schwimmbecken gespielt und am Rand des Beckens kleine Sandhäufchen aufgetürmt. Auf der Oberfläche des Wassers seien auch Papierfussel sowie einzelne Blätter und kleine Gräser geschwommen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Amtsarzt hätten sich die Kinder nicht mehr beim Schwimmbec... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 23 ArbIG und daher als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma F Kraftwagentransport und Speditions GesmbH, in Z, I-straße 30, insgesamt zwei Verstöße gegen die EG-Verordnung 3820/85 zu verantworten, die den Arbeitnehmer Emmerich S betroffen haben. Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark, welcher die drei gegenwärtig anhängig... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Kontrollsystem der Kraftwagentransport- und Speditions GmbH reichte offenkundig aus nachstehenden Gründen nicht aus, um Übertretungen der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften zu verhindern: So hatte das Kontrollsystem vor dem Hintergrund eines beinharten Wettbewerbs im Transportgewerbe wirksam zu bestehen, der auch auf den Disponenten der einzelnen Unternehmungen lastet- und dies in Verbindung mit dem verständlichen Wunsch der Fahrer, möglichst viel Zeit zu Hause zu verbring... mehr lesen...
Rechtssatz: Landwirtschaftliches Nebengewerbe nur für Landwirt möglich, nicht für mitarbeitende Familienangehörige. Sägearbeiten mit Wandersäge ist landwirtschaftliches Nebengewerbe nach § 2 Abs4 Z4 Gewerbeordnung 1994. Falsche Auskunft der Landwirtschaftskammer ist kein Rechtsirrtum der entschuldigt, aber Strafmilderungsgrund nach § 34 Z11 StGB. Schlagworte Säge, landwirtschaftliches Nebengewerbe, nur für eigenen Betrieb, Landwirt, Vermittlung, Maschinenring mehr lesen...
Rechtssatz: § 15 Abs2 Preisauszeichnungsgesetz ist lex specialis zu § 9 VStG: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht zulässig. Trotz Darlegung des Kontrollsystems sind auch konkrete Maßnahmen (im Kontrollnetz) zur Verhinderung der Übertretung zu behaupten und nachzuweisen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter; keine Delegation; Spezialität; Preisauszeichnung; nicht leicht zuordenbar; konkrete Maßnahme bei Kontrolle mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.1 KJBG sind unter Kindern im Sinne dieses Bundesgesetzes Minderjährige zu verstehen, die 1. die allgemeine Schulpflicht noch nicht beendet haben; 2. der allgemeinen Schulpflicht nicht unterliegen oder von ihr befreit sind, bis zum 1. Juli des Kalenderjahres, indem sie das 15. Lebensjahr vollenden. Gemäß § 4 Abs.1 KJBG gilt als Kinderarbeit im Sinne dieses Bundesgesetzes die Beschäftigung von Kindern mit Arbeiten jeder Art. Zufolge Abs.2 dieses Paragraphen gilt als... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.2 AZG darf die Einsatzzeit des Lenkers zwölf Stunden nicht überschreiten, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird. Gemäß § 16 Abs.3 leg.cit. kann durch Kollektivvertrag in den Fällen der Arbeitsbereitschaft (§ 5) zugelassen werden, daß die Einsatzzeit für Lenker von Kraftfahrzeugen, die (...) zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt (...), über das in Abs.2 genannte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungssenates kommt der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen dahingehend Bedeutung zu, daß sich der Beschuldigte von der Verpflichtung zur Erteilung der Lenkerauskunft insoweit nicht mit einer "Unmöglichkeit" entschuldigen kann, als er dieser "Unmöglichkeit" durch das Führen von Aufzeichnungen entgegenwirken hätte können. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der Beschuldigte sich bei der der Anfrage zugrundeliegenden Fahrt ebenfalls im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anbringung einer Holzschalung in einem Stallgebäude stellt eine Tätigkeit des Gewerbes "Zimmermeister" dar - kein landwirtschaftliches Nebengewerbe nach §2 Abs4 Z4 GewO 1994. Die Tätigkeit wurde selbständig ausgeübt, nahm längere Zeit in Anspruch und es wurde auch ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, da der Bw für seine Tätigkeit ein Entgelt erhalten hat, somit keine echte Nachbarschaftshilfe (§1 Gewerbeordnung 1994). mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach als erste Instanz (die belangte Behörde) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G Frischeiproduktionsgesellschaft m.b.H. & Co KG mit Sitz in G für die Einhaltung des Qualitätsklassengesetzes verantwortlich. Am 07.05.1996 um 09.00 Uhr sei durch ein Organ der Bundesqualitätskontrolle bei der Firma H KG in R, Wirtschaftszeile 2, festgestellt worden, daß er am ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 26 Abs 3 QualitätsklassenG iVm § 7 Abs 2 Z 1 lit a der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über Vermarktungsnormen für Eier, BGBl. Nr. 579/1995, iVm Art. 2 Abs 1 und Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26.06.1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier iVm Art. 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1274/91 der Kommission mit den betreffenden Durchführungsvorschriften, wird begangen, wenn Eier - etwa durch Lieferung -... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Bejahung der Frage, ob die Zugehörigkeit des Hirsches zur Klasse IIa für den Berufungswerber im Zeitpunkt des Abschusses erkennbar war, sprechen folgende Umstände: Der Beschuldigte hat die Jagdprüfung abgelegt, die sich gemäß §25 Abs4 Jagdgesetz auf die zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erstrecken hat. Außerdem muß von einem Jäger grundsätzlich auch die Beherrschung der angesprochenen Kenntnisse, zu denen auch das Erkennen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Läßt sich der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer die ausländische Lenkerberechtigung vorweisen, so begleitet das Verhalten des Beschuldigten guter Glaube hinsichtlich der Berechtigung des Lenkens, auch wenn tatsächlich der Lenker mit dieser ausländischen Lenkerberechtigung kein im Inland zugelassenes Fahrzeug lenken darf. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 19.9.1997, Zl MBA 2 - S 9394/97, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-AG im Betriebsort Wien, S-straße am 24.7.1997 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt, als 1) entgegen der Auflage Punkt 11) des beiliegenden Betriebsanlagenbeschei... mehr lesen...
In der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Verkehrsabteilung, vom 31. März 1996, GZ.: 1008/96, ist dem Berufungswerber in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher der Firma M Alois eine Übertretung des § 22 Abs 1 iVm § 42 Abs 1 Z 1 des GGSt zur Last gelegt worden, da Herr Alois M in Verdacht stand, nicht dafür gesorgt zu haben, daß der Lenker Bernhard W an einem genau angegebenen Tatort und Tatzeitpunkt als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftwagenzuge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Lenker ist nicht im Sinne des § 22 Abs 1 Z 6 GGST von den schriftlichen Weisungen für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen ausreichend in Kenntnis gesetzt, wenn er vom Beförderer zwar alle für den Transport von gefährlichen Gütern notwendigen Unterlagen (im Jahre 1994, Fahrbeginn) zum Lesen ausgehändigt bekommt und in weiterer Folge von erfahreneren Kollegen in die GGST-Bestimmungen eingewiesen wird, jedoch bei einer Kontrolle (29.3.1996, Beförderung von 30.000 Li... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der S-gesmbH zu verantworten, daß am 15.9.1997 in der Betriebsanlage in Wien, M-straße, vier Auflagen des rechtskräftigen Bescheides vom 11.10.1977, MBA 4/5 - Ba 31.203/5/77 (nämlich die Auflagen Nr 3, 24, 26 und 37) sowie die Auflage Nr 2 des rechtskräftigen Bescheides vom 4.12.1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, nicht eingehalten wurden. Wegen Verwal... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO 1960 haben alle Personen, deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sind bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, so haben alle Personen, deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle sofort zu verständigen (§ 4 Abs.2 leg.cit.) Es bleibt unbestritten... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 Z2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 - GelverkG, ist das konzessionierte Mietwagen-Gewerbe als Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen oder Personenkraftwagen) unter Beistellung des Lenkers aufgrund besonderer Aufträge (Bestellungen) umschrieben. Diese Umschreibung findet sich im übrigen auch in den vorausgegangenen Rechtsgrundlagen. Daraus ist abzuleiten, daß von der Ausübung des Mietwagengewerbes nur auszugehen is... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen am 01 03 1997 um 09 05 Uhr in Oberwart, Hauptplatz, Kreuzung mit der der Ambrosigasse, in Richtung Pinkafeld auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet umgekehrt, da er aus einer Parklücke zuerst rückwärts in Richtung Großpetersdorf gefahren und in weiterer Folge im Kreuzungsbereich in Richtung Pinkafeld umgekehrt sei. Er habe dadurch § 14 Abs 2 lit d) StVO 1960 v... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem angefochtenen Straferkenntnis zu beiden Fakten als maßgebend zugrundegelegte Sachverhalt als solcher ist in Übereinstimmung mit der Aktenlage vorgeworfen und unstrittig; er wird als erwiesen festgestellt. Der Berufungswerber bekämpft auch nicht die Annahme einer zweimaligen Übertretung der Gebotsnorm des § 4 Abs.3 erster Satz ArbIG und schließt sich der unabhängige Verwaltungssenat der rechtlichen Beurteilung durch die belangte Behörde an. Danach steht die Tatbestandsmä... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt dem Begehren auf Akteneinsicht ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBl Nr. 450/1994 idgF zugrunde, so ergibt sich aus diesem Gesetz nicht, daß die Behörde auch über die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche zu entscheiden hat und dementsprechend daraus keine abgeleitete Parteistellung entsteht. mehr lesen...
Rechtssatz: § 5 Abs.1 VStG normiert, daß, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit schon fahrlässiges Verhalten genügt. Die Berufungswerberin hat hier beharrend auf ihrem Rechtsstandpunkt einen vorübergehend illegalen Aufenthalt offenkundig wohl in Kauf genommen. Diesem objektiv rechtswidrigen Verhalten kommt jedoch angesichts der Umstände ein nahezu entschuldigender Faktor zu. Diese Sicht ergibt sich vor allem im Hinblick auf Art.8 E... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Entscheidung wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft: "Sie haben als Arbeitgeber entgegen §3 AuslBG folgende ausländ. Arbeitskräfte als Arbeitnehmer beschäftigt, für die weder eine (gültige) Beschäftigungsbewilligung (§4) erteilt oder eine Arbeitserlaubnis (§14a) oder ein Befreiungsschein (§15) ausgestellt worden ist: H*** N*****, geb. **.**.****, tschech. Stbg. Übertretungsnorm: §28 Abs1Z1 lit a iVm §3 Abs1 Ausländerbeschäftigu... mehr lesen...