Entscheidungen zu § 44a VStG

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Entscheidungen 1.261-1.290 von 1.634

RS UVS Kärnten 1995/02/22 KUVS-K1-3/4/95

Rechtssatz: Fordert der Gendarmeriebeamte nach Wahrnehmung von Alkoholisierungssymtomen den Beschuldigten vor einem Cafehaus zum Alkotest auf, wurde dieser vom Beschuldigten verweigert, erklärte der Gendarmeriebeamte danach, der Beschuldigte solle auf den Gendarmerieposten kommen ..."und könne er es sich bis dorthin überlegen, ob er den Alkomatentest machen wolle oder nicht ...", wobei der Beschuldigte am Gendarmerieposten nach Aufforderung wiederum den Alkomatentest verweigerte, so ist Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.02.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/02/15 VwSen-221020/4/Kon/Fb

Rechtssatz: Die Strafnorm des § 22 Abs. 1 Z. 2 lit. b AÜG pönalisiert lediglich eine Arbeitskräfteüberlassung ohne Ausstellung eines Dienstzettels, nicht aber auch (bloß) eine solche entgegen den Vorschriften des § 11 Abs. 1 Z. 1 bis 5 AÜG. Nach § 22 Abs. 1 Z. 2 lit. c AÜG bedarf es im
Spruch: des Straferkenntnisses der konkreten Darlegung der Gefahr jenes Schadens, der für den Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung der Meldepflicht gemäß § 12 AÜG hätte eintreten können. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.02.1995

TE UVS Wien 1995/02/09 03/P/19/468/95

Begründung: Auf Grundlage des abgeführten Ermittlungsverfahrens erging gegen den Beschuldigten das angefochtene Straferkenntnis mit folgender Tatumschreibung: "Sie haben am 14.4.1994 von 7.00 - 10.45 Uhr in Wien 15., Palmgasse 10 das KFZ W-84 in einem beschilderten Halte- und Parkverbot ("Ladezone") abgestellt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: §24/1a StVO." In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Beschuldigte im wesentlichen aus, der
Spruch: des St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.02.1995

RS UVS Wien 1995/02/09 03/P/19/468/95

Rechtssatz: 1) Die Begriffe "Abstellen" und "Aufstellen" umfassen als Oberbegriffe sowohl den Begriff "Halten" als auch den Begriff "Parken". 2) Der "Absteller" eines Fahrzeuges trägt auch die Verantwortung für den nachfolgenden Zeitpunkt, zu welchem das Fahrzeug vom Meldungsleger festgestellt wurde, weil es sich hiebei um ein Dauerdelikt handelt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.02.1995

TE UVS Wien 1995/02/08 04/G/33/43/95

Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe es "als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Sinne des §370 Abs2 GewO 1994 der E GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 22.6.1994 in Wien, H-gasse (ident K-gasse) eine durch Errichtung einer Saunakabine, Situierung einer Kühlzelle sowie Hinzunahme von Räumlichkeiten im Hochparterre und den damit verbundenen möglichen Belästigungen von Nachbarn durch Lärm bzw Gefährdung von Kun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.02.1995

RS UVS Steiermark 1995/02/08 30.12-10/95

Rechtssatz: Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Übertretung nach § 28 Abs 1 lit c LMG sind die Angabe, um welche Art von Gebrauchsgegenständen es sich handelt, und worin das - Inverkehrbringen- bestanden haben, bzw. durch welche Vorgangsweise dies geschehen sein soll (VwGH 15.03.1982, 297/97). Im vorliegenden Straferkenntnis lautete der Tatvorwurf nur: ... Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht ... Schlagworte Lebensmittelrecht Gebrauchsgegenstände Inverkehrbringen Tatbestandsmerk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.02.1995

RS UVS Steiermark 1995/02/07 303.2-2/94

Rechtssatz: Ein der Berichtigung nicht zugänglicher Mangel bei der Tatzeitbezeichnung im Sinne des § 44 a Z 1 VStG (Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG) liegt vor, wenn das nicht existente Datum - 31.06-1993, 20.10 Uhr (der Juni hat nur 30 Tage) - in sämtlichen von der Behörde nach § 32 VStG gesetzten Handlungen aufscheint und insbesondere auch aus der Anzeige kein anderer Tag als Tatzeit ersichtlich ist. Schlagworte Kraftfahrgesetz Tatzeit Berichtigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.02.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/02/06 Senat-P-94-009

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 1. Dezember 1993, Zl St ****/93/M, wurde über den Berufungswerber in zwei Spruchpunkten jeweils wegen Übertretung des §64 Abs1 KFG 1967 nach §134 Abs1 leg cit je eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: je 4 Tage) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wörtlich wie folgt:   "Sie haben am 1) 2.6.1993 und 2) am 3.6.1993, in xx, B***********, den Pkw *-****B gelenkt, obw... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.02.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/30 Senat-NK-93-489

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.10.1993, Zl 3-****-92, wurden über Herrn F**** P**** als verantwortlichen Arbeitgeber wegen mehrfacher Übertretung der §§14 Abs2, 15 Abs1 und 16 Abs3 AZG Geldstrafen gemäß §28 Abs1 AZG in der Höhe von insgesamt S 18.000,--, im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 18 Tage verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, dafür verantwortlich zu sein,   daß in insgesamt zwei Fällen die Lenkzeit gemäß §1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.01.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/01/24 1-0493/94

Rechtssatz: Die Erstbehörde hat im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses weder zum Ausdruck gebracht, wie weit rechts der Beschuldigte damals gefahren ist noch ausgesagt, wie weit ihm dies zumutbar und möglich war. Sie hat lediglich einen bestimmten Erfolg - im gegenständlichen Fall das Auffahren auf einen auf der Fahrbahn abgestellten Pkw - in Strafe gezogen. Sie hat dabei übersehen, daß der § 7 Abs. 1 StVO nicht die Verursachung eines bestimmten Erfolges sanktioniert, sondern Verha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.01.1995

RS UVS Steiermark 1995/01/19 30.4-109/94

Rechtssatz: Der Hinweis, beim Betrieb eines Kaffeehauses die gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde von 22.00 Uhr nicht eingehalten zu haben, gibt die Tatbestandsmerkmale einer Übertretung nach § 367 Z 26 GewO nicht zutreffend wieder. Danach hätte dem Betreiber zur Last gelegt werden müssen, daß der Auflage eines konkret zu bezeichnenden gewerbebehördlichen Bescheides nicht entsprochen wurde, wonach die (gesetzlich vorgeschriebene) Sperrstunde von 03.00 Uhr für den Betrieb des Kaffeehauses... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.01.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/17 Senat-TU-93-041

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 4. November 1993, 3-****-93, wurde über den Beschuldigten N****** K*** H***** wegen zweier Übertretungen nach "§366 Abs1 Z3, §74 Abs1 und 2" Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 zwei Geldstrafen zu je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 36 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.01.1995

RS UVS Steiermark 1995/01/17 30.3-153/94

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 52 a Z 10 a StVO ist die Überschreitung der durch das dort angebrachte Vorschriftszeichen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von ... km/h (VwGH 27.06.1984, 83/03/0321). Sie ist daher mit dem bloßen Hinweis, in einem Gemeindegebiet auf einem bestimmten Straßenstück die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten zu haben, im Hinblick auf die erforderliche Abgrenzung von der Übertretung nach § 20 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/16 KUVS-21/1/95

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten angelastet, er habe an der Tatörtlichkeit zur näher bestimmten Tatzeit als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges "dem von einem Organ der Straßenaufsicht deutlich sichtbar gegebenen Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet und das Fahrzeug am Standort des Straßenaufsichtsorganes nicht angehalten", so entspricht dieser Text nicht dem im § 44a Z 1 VStG angeordneten Konkretisierungsgebot, da nicht hervorkommt, welches bestimmte Zeichen de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.01.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-KO-94-003

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §20 Abs2 litc der Fleischuntersuchungsverordnung iVm §50 Z19 des Fleischuntersuchungsgesetzes eine Geldstrafe von S 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) verhängt.   Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 26. Oktober 1992 Ort: E*********, H****platz *, Fleischerei J**** H******   Tatbeschreibung: Sie haben... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.01.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-KO-94-003

Rechtssatz: Es ist nicht notwendig, im
Spruch: des Straferkenntnisses das beanstandete Ferkel näher zu konkretisieren, wenn feststeht, daß aus der eingebrachten Ware (hier: 4 Ferkel) ein Ferkel als untauglich zu erklären gewesen wäre. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 10.01.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/03 Senat-WB-94-002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §17 Abs1 bis 3 iVm §29 Abs1 Z1 des NÖ Tierzuchtförderungsgesetzes 1975, LGBl Nr 6.300-3, eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt.   Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung(en) begangen: Zeit: vom 15.6.1993 bis 31.10.1993 Ort: H*********, B*******, W*******, T*********, E*****, S****************... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.01.1995

RS UVS Steiermark 1994/12/14 303.14-22/94

Rechtssatz: Der Tatort einer Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO ist mit -Gendarmerieposten Gratwein-, der im 2. Stock des Hauses Bahnhofstraße 22 untergebracht ist, auch dann nicht zutreffend bezeichnet, wenn der tatsächliche Tat- und Anhalteort nur 20 - 30 m entfernt ist, sich jedoch im Freien auf einem Parkplatz (auf Höhe der Häuser 11-14) befindet. Hiezu kommt, daß dieser Tatort im gesamten erstinstanzlichen Verfahren nicht vorgehalten wurde. Schlagworte Straßenverkehrsord... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/14 30.5-94/93

Rechtssatz: Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Übertretung nach § 35 Abs 6 Stmk Veranstaltungsgesetz (fehlende Plakette am Spielapparat) sind im Sinne des § 44 a Z 1 VStG die Eigenschaft des Täters als Verantwortlicher, sowie der Umstand, daß für diesen Spielapparat eine Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb erteilt und von der Bewilligungsbehörde eine entsprechende Plakette ausgestellt wurde. Schlagworte Veranstaltungsrecht Tatbestandsmerkmal Verantwortlichkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/14 30.5-34/94

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 53 Abs 1 Z 25 StVO (widerrechtliches Befahren eines Fahrstreifens für Omnibusse) ist etwa dann nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert, wenn sich in diesem Straßenzug zwei Straßenstücke befinden, für welche (jeweils) ein Fahrstreifen für Omnibusse verordnet ist. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Tatort mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/14 30.14-117/94

Rechtssatz: Wird (beim Lenken ohne Lenkerberechtigung) nach § 64 Abs 1 KFG der Tatort mit einem längeren Straßenzug umschrieben, ist dessen Eingrenzung (etwa auf eine Hausnummer) zulässig; vgl. VwGH 28.06.1989, 88/02/0186, wonach der Tatort bei einem Delikt, das über längere Strecken begangen werden kann, auch mit Nennung eines längeren in einem Ortsgebiet gelegenen und nur zum Teil befahrenen Straßenzuges - unter Bedachtnahme auf die Tatzeitangabe - ausreichend umschrieben wird. Wurde der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/07 30.2-220/94

Rechtssatz: Eine ausreichende Konkretisierung des Tatortes liegt bei der Umschreibung - das Bergbaugebiet der V. GmbH trotz Verbotstafeln unbefugt betreten zu haben (§ 9 Abs 1 ABPV), besonders dann nicht vor, wenn sich innerhalb des Bergbaugebietes zahlreiche nicht öffentliche Straßen, d.h. Bergbaustraßen und Forstwege befinden und keine Einfriedung besteht. Es wäre jener Weg oder jene Forststraße im gegenständlichen Bergbaugebiet anzugeben gewesen, auf dem (der) die Übertretung begangen w... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/07 30.5-83/93

Rechtssatz: Der Beschuldigte berief sich bei einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit n StVO hinsichtlich des Fahrverbotes auf eine aufgrund einer Zusatztafel ...ausgenommen Parkberechtigte der (dortigen) Zone ... bestehende Ausnahmegenehmigung, wobei dieser Umstand auch aktenkundig war. Daher hätte im Tatvorwurf nach § 44 a Z 1 VStG enthalten sein müssen, daß der Beschuldigte zur Tatzeit (auch) nicht zum Kreis der Verkehrsteilnehmer gezählt hat, welcher aufgrund des Zusatzes zum Fahrverbot v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.12.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/11/30 VwSen-220698/2/Ga/La

Rechtssatz: Nichtdurchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung trotz eines entsprechenden Antrages des Beschuldigten, wenn der entscheidungswesentliche Sachverhalt aufgrund der Aktenlage klar erwiesen ist und dieser mit dem Berufungsvorbringen auch gar nicht konkret bestritten wird. Keine Verkürzung der Verteidigungsrechte, wenn der Rechtsvertreter des Beschuldigten vor Ausführung der Berufungsschrift nicht in der Lage war, in den Verfahrensakt Einsicht zu nehmen, eine derartige E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.11.1994

RS UVS Steiermark 1994/11/29 30.3-91/94

Rechtssatz: Eine ausreichende Präzisierung des Tatortes einer Übertretung des § 1 zweiter Fall Stmk LGBl Nr. 158/75 im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegt nicht vor, wenn als Ort der ungebührlichen störenden Lärmerregung nur angeführt wird ... als Verantwortlicher des Spielsalons Queens, in dem laute Stimmen und Schreie hörbar waren ... So ist es durchaus denkmöglich, daß es mehrere Spielsalons mit dem Namen Queens gibt. Schlagworte Stmk Landesgesetz 158/75 Tatort Lärmerregung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.11.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/11/22 1-0534/94

Rechtssatz: Tatort ist bei einer Übertretung nach §15 Abs1 Abfallwirtschaftsgesetz dort gelegen, wo der gefährliche Abfall abgeholt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.11.1994

RS UVS Steiermark 1994/11/22 30.6-83/94

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 1 erster Fall Stmk LGBl Nr.: 158/75 (Anstandsverletzung durch Tätlichkeiten) ist mit ... Leoben, vor dem Hause Gösserstraße Nr. 72 ... nicht zutreffend beschrieben, wenn sich der Vorfall bei der mindestens 200 bis 300 m vom erwähnten Haus entfernten Gösser-Murbrücke abgespielt hat. Schlagworte Stmk Landesgesetz 158/75 Anstandsverletzung Tatort mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.11.1994

RS UVS Kärnten 1994/11/21 KUVS-1198/9/94

Rechtssatz: Obgleich die Rechtsprechung davon ausgeht, daß eine Übertretung nach § 52a Z 10a StVO nur vom Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begangen werden kann, sodaß als Tatort für ein solches Delikt begrifflich niemals ein bestimmter Punkt, sondern stets nur eine bestimmte Fahrtstrecke in Betracht kommt und Umschreibungen von Tatorten mit den Worten "kurz nach" oder "kurz vor" dem Konkretisierungsgebot des § 44a lit a VStG nicht widersprechen, so widerspric... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.11.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/11/18 1-0282/94

Rechtssatz: Der § 44a Z1 VStG erfordert, daß bei der Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat alle jene Tatmerkmale anzuführen sind, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind. Im vorliegenden Fall wird jedoch unter Bezugnahme auf die entsprechende Bescheidauflage lediglich auf "lärmstörende Arbeiten" verwiesen, ohne daß jene Tätigkeiten näher umschrieben werden, die nachvollziehbar einen Rückschluß auf die tatsächliche Erzeugung von... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 18.11.1994

RS UVS Steiermark 1994/11/17 303.2-6/94

Rechtssatz: Die Errichtung von Bauten und Anlagen im Landschaftsschutzgebiet ohne erforderliche Bewilligung nach § 6 Abs 3 lit c Stmk Naturschutzgesetz ist ein Zustandsdelikt. Bei solchen Delikten hört das strafbare Verhalten in dem Zeitpunkt auf, in dem die Errichtung der Bauten und Anlagen, die nicht unter die Bestimmung des § 6 Abs 3 lit b leg cit fallen, abgeschlossen sind. Damit ist als Tatzeitangabe der Tag der Feststellung der bereits vorher erfolgten zweckentsprechenden Errichtung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.11.1994

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