RS UVS Steiermark 1995/02/08 30.12-10/95

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Veröffentlicht am 08.02.1995
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Rechtssatz

Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Übertretung nach § 28 Abs 1 lit c LMG sind die Angabe, um welche Art von Gebrauchsgegenständen es sich handelt, und worin das - Inverkehrbringen- bestanden haben, bzw. durch welche Vorgangsweise dies geschehen sein soll (VwGH 15.03.1982, 297/97). Im vorliegenden Straferkenntnis lautete der Tatvorwurf nur: ... Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht ...

Schlagworte
Lebensmittelrecht Gebrauchsgegenstände Inverkehrbringen Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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