RS UVS Steiermark 1994/11/29 30.3-91/94

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Rechtssatz

Eine ausreichende Präzisierung des Tatortes einer Übertretung

des § 1 zweiter Fall Stmk LGBl Nr. 158/75 im Sinne des § 44 a

Z 1 VStG liegt nicht vor, wenn als Ort der ungebührlichen

störenden Lärmerregung nur angeführt wird ... als

Verantwortlicher des Spielsalons Queens, in dem laute Stimmen

und Schreie hörbar waren ... So ist es durchaus denkmöglich, daß

es mehrere Spielsalons mit dem Namen Queens gibt.

Schlagworte
Stmk Landesgesetz 158/75 Tatort Lärmerregung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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