Eine ausreichende Präzisierung des Tatortes einer Übertretung
des § 1 zweiter Fall Stmk LGBl Nr. 158/75 im Sinne des § 44 a
Z 1 VStG liegt nicht vor, wenn als Ort der ungebührlichen
störenden Lärmerregung nur angeführt wird ... als
Verantwortlicher des Spielsalons Queens, in dem laute Stimmen
und Schreie hörbar waren ... So ist es durchaus denkmöglich, daß
es mehrere Spielsalons mit dem Namen Queens gibt.