RS UVS Steiermark 1994/11/22 30.6-83/94

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Rechtssatz

Der Tatort einer Übertretung nach § 1 erster Fall Stmk LGBl Nr.:

158/75 (Anstandsverletzung durch Tätlichkeiten) ist mit ... Leoben, vor dem Hause Gösserstraße Nr. 72 ... nicht zutreffend beschrieben, wenn sich der Vorfall bei der mindestens 200 bis 300 m vom erwähnten Haus entfernten Gösser-Murbrücke abgespielt hat.

Schlagworte
Stmk Landesgesetz 158/75 Anstandsverletzung Tatort
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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