Der Tatort einer Übertretung nach § 1 erster Fall Stmk LGBl Nr.:
158/75 (Anstandsverletzung durch Tätlichkeiten) ist mit ... Leoben, vor dem Hause Gösserstraße Nr. 72 ... nicht zutreffend beschrieben, wenn sich der Vorfall bei der mindestens 200 bis 300 m vom erwähnten Haus entfernten Gösser-Murbrücke abgespielt hat.