RS UVS Steiermark 1995/01/17 30.3-153/94

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 52 a Z 10 a StVO ist die Überschreitung der durch das dort angebrachte Vorschriftszeichen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von ... km/h (VwGH 27.06.1984, 83/03/0321). Sie ist daher mit dem bloßen Hinweis, in einem Gemeindegebiet auf einem bestimmten Straßenstück die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten zu haben, im Hinblick auf die erforderliche Abgrenzung von der Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO (Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert.

Schlagworte
Straßenverkehrsordnung Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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