RS UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-KO-94-003

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Veröffentlicht am 10.01.1995
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Rechtssatz

Es ist nicht notwendig, im Spruch des Straferkenntnisses das beanstandete Ferkel näher zu konkretisieren, wenn feststeht, daß aus der eingebrachten Ware (hier: 4 Ferkel) ein Ferkel als untauglich zu erklären gewesen wäre.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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