Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
1. | die als erwiesen angenommene Tat; | |||||||||
2. | die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist; | |||||||||
3. | die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung; | |||||||||
4. | den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche; | |||||||||
5. | im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten. |
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