Rechtssatz: Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung sieht zwar vor, dass Sicherheitsgurte im hinteren Bereich des Fahrzeuges angebracht sein müssen, jedoch war gegenständlich zum Zeitpunkt der Überprüfung zweifelsfrei festzustellen, dass keine Sitze im hinteren Bereich des Fahrzeuges vorhanden waren. Diese waren ausgebaut und nach Angaben des Beschuldigten mit Gurten versehen und konnte somit der Tatvorwurf nicht mit der strafrechtlichen Sicherheit aufrecht erhalten werden. Schlag... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof verlangt in ständiger Judikatur, dass bei Übertretungen des § 103 Abs. 1 KFG in Strafbescheiden stets das Tatbestandsmerkmal ?als Zulassungsbesitzer? anzuführen ist. In dieser Funktion muss der Beschuldigte bereits innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist bezeichnet werden. In Analogie ist deshalb auch zu fordern, dass der Inhaber einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten im Sinne des § 45 Abs 1 KFG bei einschlägigen Übertretungen innerhalb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behauptung des Beschuldigten, die Lenker regelmäßig zu unterweisen, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen sowie die Androhung und Vollziehung von Sanktionen, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems jedenfalls nicht aus und vermochte daher in vorliegendem Fall der Beschuldigte keinesfalls glaubhaft darzutun, dass ihn an den gegenständlichen Verwaltungsü... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer des PKWs mit dem Kennzeichen dieses dem Herrn Ch D zum Lenken überlassen, obwohl dieser zum Lenkzeitpunkt 26.10.2007, 00:40 Uhr keine von der Behörde ordnungsgemäß erteilte Lenkberechtigung besessen habe. Die vorläufig ausgestellte Lenkberechtigung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg sei bereits abgelaufen gewesen. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 103 Abs 1 Z 3 lit... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 1 FSG gilt die Lenkberechtigung mit der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Fahrprüfung unbeschadet der Bestimmungen des § 7 FSG unter den gemäß § 5 Abs 5 FSG jeweils festgesetzten Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen als erteilt. Wird ein Kraftfahrzeug vom Besitzer einer Lenkberechtigung im Zeitraum zwischen dem Ablauf der Gültigkeit eines vorläufigen Führerscheines und der Aushändigung des Führerscheines in Scheckkartenformat gelenkt, erlischt sein... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus den Feststellungen, insbesondere aus den Angaben des Sachverständigen, ergibt sich hingegen, dass keine dem Gesetz entsprechende Ladungssicherung bestanden hat. Der Sachverständige hat ausgeführt, dass die scharfkantigen Teile der Ladung - insbesondere die übereinander gestapelten Paletten - die Plane zum Reißen bringen können. Aus den Lichtbildern ergibt sich auch, dass Holzkisten mit Metallbeschlägen an den Seitenkanten lediglich auf anderem Holz stehend transportiert w... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte brachte vor, er habe nie selbst aktiv die Fahrzeugschlüssel seiner Lebensgefährtin (Lenkerin) übergeben. Es sei so gewesen, dass der Schlüssel bzw möglicherweise sogar zwei Schlüssel zu Hause im gemeinsamen Haushalt gelegen seien. Er selbst habe sich nicht darum gekümmert, wer dann mit dem Pkw gefahren sei. Er sei mit dem gegenständlichen Pkw fast nie gefahren, weil ihm die meiste Zeit ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stehe. Von diesem Sachverhalt ausgehend ist... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K. vom 09.09.2008, Zl KS-10196-2008, wurde Herrn J. M., pA P., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 13.08.2008 17.39 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde. R., FR Osten Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY Sie haben als Verantwortlicher der Firma S. S. ZOO. in P.-W., P. S., diese ist Zulassungsbesitzerin des Sattelzugfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie haben als Verantwortlicher, nämlich als Geschäftsführer der Firma S. SRL in R.-T. M., diese ist Zulassungsbesitzerin des Sattelzugfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort von D. C. C. gelenkt, wobei festgestellt wurde, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber schließlich ausführt, dass wegen der unrichtigen Angaben in den Frachtpapieren auch der Versender zur Verantwortung gezogen werden müsse, ist für ihn auch damit nichts zu gewinnen. Ein allfälliges Fehlverhalten des Versenders entbindet den Zulassungsbesitzer bzw dessen verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ nicht von der in § 103 Abs 1 Z 1 KFG vorgesehenen Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße Beladung des Kraftfahrzeuges zu sorgen. Schla... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachstehendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 25.07.2007 um 15.07 Uhr Tatort: Gemeinde Gries, auf der A 13, bei km 34.200, geeichte Brückenwaage, LKW-Einreise Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY; Anhänger, XY Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 16.08.2007 10.03 Uhr Tatort: A 12, Inntalautobahn, km 0028.310, Gemeinde Radfeld Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY (D); Anhänger, XY (D) 1. Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma K. GmbH in P., diese ist Zulassungsbesitzerin des Sattelkraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des Fahrzeuges den Vorschriften d... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.02.2008, Zl VK-20476-2007, wurde Herrn M. K., K., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 19.08.2007 00.10 Uhr Tatort: A 12, Inntalautobahn, km 18.310, Gemeinde Radfeld, Fahrtrichtung Osten Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (A) 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass das genannte KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn H. zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher der Firma T. in I-S., XY-Straße 26a, welche Zulassungsbesitzerin des Sattelkraftfahrzeuges mit den Kennzeichen XY (Sattelzugfahrzeug) und XY (Sattelanhänger) ist, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde am 26.01.2007 um 22.30 Uhr in Nauders auf der Reschenstraße B180 bei km 46,070 in Fahrtrichtun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 19.05.2006 um 15.10 Uhr Tatort: Musau, B 179, km 46.600 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY Sie haben als Verantwortlicher der Firma T. in S., XY-Straße 26/A, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 04.12.2007, Zl KS-11274-2007, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 24.09.2007, 14.56 Uhr Tatort: A 12, Inntalautobahn, km 0028.310, Gemeinde Radfeld Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY; Sattelanhänger, XY Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma J. G. GmbH in XY, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw. ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.02.2007 um 14.49 Uhr Tatort: Musau, B 179, km 46.700 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Sattelanhänger XY 1. Sie haben als Verantwortlicher der Firma T. KG in H., diese ist Mieterin des Sattelkraftfahrzeuges nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des Fahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum a... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.05.2006, 10.03 Uhr Tatort: Inntalautobahn A 12, Gemeinde Kundl, km 0024.300, Kontrollstelle, Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY (D) Sattelanhänger, XY (D) 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY (Sattelzugfahrzeug) und XY (Anhänger) nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KF... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Folgendes angelastet: ?Tatzeit: 29.03.2007, 14.28 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde Radfeld, FR Osten Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY Sie haben als Verantwortliche der Firma T. S. in I-N., Via XY 13, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführt... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 04.07.2007, Zl KS-4940-2007, wurde Herrn M. H., B., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 06.04.2007 10.58 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY Sie haben als Verantwortlicher der Firma XY Transport und Lagerhaus GmbH in A-K., XY-Straße 32, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, das... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 14.06.2007, Zl KS-1010-2007, wurde Herrn W. W., D-B., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 12.01.2007 14.19 Uhr Tatort: A12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde Radfeld, FR Osten Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY, Anhänger, XY 1. Sie haben als Verantwortlicher der Firma W. W. GmbH und Co Internationale Transporte KG in D-B., XY-Straße 16, diese ist Mieterin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat nun aber weder in der Berufung noch in der im erstinstanzlichen Verfahren abgegebenen Stellungsnahme ein Vorbringen erstattet, durch das ein fehlendes Verschulden glaubhaft gemacht werden könnte. Er behauptet zwar das Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems, ohne dieses Vorbringen aber näher zu präzisieren. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes wäre er aber insbesondere dazu angehalten gewesen, von sich aus konkret dazulegen, wa... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.10.2006, 08.41 Uhr Tatort: Inntalautobahn A 12, Kontrollstelle Kundl, km 24.300, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY (D) Sattelanhänger, XY (B) Sie haben als Geschäftsführer und somit nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma V. und F. GmbH, etabliert in D-R., XY-Straße 33, welche Zulassungsbesitzerin des angeführten Sattelzugfah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis des Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 18.01.2007, Zl. 300-10381-2005, wurde dem Berufungswerber in Spruchpunkt I. zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer das Kraftfahrzeug (Motorfahrrad) mit dem Kennzeichen ***(A) einer Person, nämlich Herrn ***, am 08.10.2005, 14:25 Uhr in ***, zum Lenken überlassen, die nicht die erforderliche Lenkberechtigung besessen habe. Er habe hiedurch § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG verletzt und es wurde gemäß § ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 26.03.2006 23.45 Uhr Tatort: Inntalautobahn A 12, Gemeinde Kundl bei Strkm 24.300, Richtungsfahrbahn Innsbruck Fahrzeug: (A) XY (Lastkraftwagen) und (A) XY (Anhänger) Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit nach Außen vertretungsbefugtes Organ gem § 9 Abs 1 VStG der H. und N. GmbH mit Sitz in A-4490 St. F. bei L., XY 1, diese ist Zulassun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 15.10.2006 um 20.50 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Leopoldstraße auf Höhe Nr. 10 in Fahrtrichtung Süden Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma C. Bauträger und Import-Export GmbH in 6060 Hall in Tirol, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannte... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 16.05.2006, um 16.25 Uhr Tatort: Matrei in Osttirol, auf der Felbertauernmautstraße, Höhe Strkm 14,05 Fahrzeug: LKW (XY) und Anhänger (XY) 1. Sie haben als strafrechtlich verantwortlicher Beauftragter der Firma N. T. Logistik GmbH in St. U., XY 12, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannt... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Verantwortlichkeit nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG genügt es, Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeugs zu sein. Bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte, bei denen der Beschuldigte mangelndes Verschulden nicht nur zu behaupten, sondern auch zu belegen hat. Im Zusammenhang mit § 9 Abs 1 und Abs 2 und Abs 4 VStG hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen, dass der Beschuldigte dabei ein Kontrollsystem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kontrollsystemjudikatur darf nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ergebnis einer Erfolgshaftung führt. Anforderung an Sorgfaltsmaßstab darf nicht überzogen werden. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.06.2005, 21:05 Uhr Tatort: Pfunds, auf dem öffentlichen unbenannten Gemeindeweg, im Bereich der Arpatscheybachbrücke Fahrzeug: Zugmaschine, XY Der Beschuldigte, G. F., geb XY, wohnhaft in P., XY 303, hat als Zulassungsbesitzer der angeführten Zugmaschine Unimog diese Herrn G. L. zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte Lenkberechtigu... mehr lesen...