RS UVS Oberösterreich 2007/02/26 VwSen-161940/9/Br/Ps

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Veröffentlicht am 26.02.2007
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Rechtssatz

Kontrollsystemjudikatur darf nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ergebnis einer Erfolgshaftung führt. Anforderung an Sorgfaltsmaßstab darf nicht überzogen werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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