Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaHandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer die Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens der
Wahlen in die Bundessektionsleitungen der Handelskammern
behauptenden Beschwerde mangels Legitimation des Beschwerdeführers;
Parteistellung nur für Wählergruppen
Rechtssatz: Parteistellung im administrativen Rechtsmittelver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaSbg GdWO §4 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung und Verschiebung der Wahl
zum Gemeinderat; keine Anfechtbarkeit künftiger Wahlen
Rechtssatz: Gegenstand einer Entscheidung im Sinn des Art141 B-VG kann nur eine bereits stattgefundene Wahl ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2HandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahlen in die
Bundessektionsleitungen der Handelskammern mangels Legitimation
aufgrund der Nichteinbringung eines Wahlvorschlages durch die
anfechtungswerbende Wählergruppe
Rechtssatz: Zur Sicherung des Rechts auf Wahlanfechtung gemäß Art1... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Am 26. und 27. November 1991 wurde die Wahl des bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck eingerichteten Dienststellenausschusses der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen durchgeführt. Der vorliegende, als "Verfassungsgerichtshofbeschwerde gem. Artikel 141 B-VG in Verbindung mit §§67 ff VfGG" bezeichnete Antrag wendet sich gegen "den Bescheid des Zentralwahlausschusses für die Wahl des Zentralausschusses für die Lehrer für öffentliche allgemeinbild... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundes-PersonalvertretungsG §2Bundes-PersonalvertretungsG §8 ffBundes-PersonalvertretungsG §42 lita
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Wahl des Dienststellenausschusses
der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen; Organe
der Personalvertretung keine satzungsgebenden Organe
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der Oberösterreichischen Landesregierung am 11. Juli 1991 im Landesgesetzblatt Nr. 82/1991 ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, darunter die Gemeinde Frankenburg a.H. (politischer Bezirk Vöcklabruck), statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §23 der Oberösterreichischen Gemeindewahlordnung 1991 (GWO 1991), ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 1. Juli 1991, LGBl. 82, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der oberösterreichischen Gemeinden, darunter der Marktgemeinde Timelkam (politischer Bezirk Vöcklabruck), statt. Dabei entfielen von den insgesamt 3.372 abgegebenen gültigen Stimmen - 134 Stimmzettel wurden als ungültig gewertet - auf die ÖVP 797 Stimmen ( 7 Mandate) SPÖ 2.163 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid vom 25. März 1991 (Beschluß der Landesregierung: 19. März), ZII/1-303-91, löste die Niederösterreichische Landesregierung den Gemeinderat der Gemeinde Gartenbrunn, Verwaltungsbezirk Mistelbach, gemäß §94 Abs2 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-5 (inzwischen - nach einer Druckfehlerberichtigung - 1000-6), auf. Die Auflösung wurde unter der Nummer 1485/50-0 im Landesgesetzblatt kundgemacht (darin wird als Bescheidda... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §37Nö GdWO 1974 §46
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verbreitung
nichtamtlicher Stimmzettel im Zuge der Wahlwerbung kein Teil des
Wahlverfahrens; Wahlanfechtung mangels Behauptung über die Zahl der
angeblich ungültigen Stimmzettel nicht ausreichend substantiiert
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö GdWO 1991 §37
Leitsatz: Teilweise Aufhebung des Verfahrens zur Wahl eines Gemeinderates
wegen für das Wahlergebnis relevanter rechtswidriger Bewertung von
48 Stimmzetteln als gültig
Rechtssatz: Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Frankenburg a. H. am 06.10.91 wird insoweit aufgehoben, als es der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Gemeindevorstandes der
Marktgemeinde Timelkam mangels ausreichender Anzahl von
Anfechtungswerbern aus dem Kreis des Gemeinderates
Rechtssatz: Die Anfechtung von Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde bedarf g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fand die mit Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 1. Juli 1991, LGBl. 81/1991, ausgeschriebene Wahl des Oberösterreichischen Landtags statt. Von den 791.575 abgegebenen gültigen Stimmen - 16.315 wurden als ungültig gewertet - entfielen auf die wahlwerbenden Parteien Österreichische Volkspartei (ÖVP) 357.771 Stimmen Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 248.6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung am 11. Juli 1991 ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, darunter die Gemeinde Katsdorf (politischer Bezirk Perg), statt (LGBl. Nr. 82/1991). 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §23 Oberösterreichische Gemeindewahlordnung 1991 (GWO 1991), Kdm. WV LGBl. 94/1991, abgeschlos... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art99B-VG Art101B-VG Art141 Abs1 litbOö L-VG 1991 Art43 Abs2 Z2
Leitsatz: Keine Stattgabe einer Anfechtung der Wahl in die Oberösterreichische
Landesregierung am 30.10.91; keine Verletzung des
Rechtsstaatsprinzips durch die Einräumung des Rechtes des Landtags
in der Landesverfassung auf Einrechnung des Landeshauptmannes in die
Liste seiner Partei mangels bund... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö GdWO 1991 §37Oö GdWO 1991 §38 Abs2Oö GdWO 1991 §40 Abs1 Z3Oö GdWO 1991 §43 Abs5
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; richtige
Bewertung strittiger Stimmzettel als ungültig; keine Rechtswidrigkeit
des Wahlverfahrens wegen Neubeurteilung der Stimmzettel
Rechtssatz: Der Anfechtung der Wa... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die mit Verordnung der Bundesregierung BGBl. 2/1992 ausgeschriebene Wahl des Bundespräsidenten fand am 26. April 1992 (erster Wahlgang) und am 24. Mai 1992 (zweiter Wahlgang) statt. Für diese Wahl hatte der Anfechtungswerber der Hauptwahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres am 3. Februar 1992 einen auf ihn selbst lautenden Wahlvorschlag vorgelegt, dem die Zustimmungserklärung des Wahlwerbers und eine mit der Bestätigung der Gemeinde versehene (eben... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter Dipl.Ing. A A ficht mit "Klage" die Bundespräsidentenwahl 1992 an (Punkt 1. der Eingabe) und begehrt - ersichtlich im Zusammenhang mit der Behauptung, daß "die Überfliegung österreichischen Territoriums durch fremdländische Militärflugzeuge und die Durchfahrt durch österreichisches Territorium durch fremdländische Militärfahrzeuge, insbesondere Panzer, genehmigt wurde" - "die Einleitung der Strafverfahren wegen Verletzung des Neutralitätsgesetze... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die mit Verordnung der Bundesregierung BGBl. 2/1992 ausgeschriebene Wahl des Bundespräsidenten fand am 26. April 1992 (erster Wahlgang) und am 24. Mai 1992 (zweiter Wahlgang) statt. Für diese Wahl hatte der Anfechtungswerber - als zustellungsbevollmächtigter Vertreter - der Hauptwahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres am 5. April 1992 einen auf Hans Janitschek lautenden Wahlvorschlag vorgelegt, dem die Zustimmungserklärung des Wahlwerbers und vier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundespräsidentenwahlG 1971 §7 Abs4BundespräsidentenwahlG 1971 §9BundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 1992
mangels Legitimation; Wahlvorschlag mangels Barerlag eines
Beitrags zu den Kosten des Wahlverfahrens von der Wahlbehörde zu
Recht nicht veröffentlicht
Rechtssatz: Gemä... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundespräsidentenwahlG 1971 §7 Abs4BundespräsidentenwahlG 1971 §9BundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 1992 mangels Legitimation; Wahlvorschlag mangels (Bar-)Erlag eines Beitrags zu den Kosten des Wahlverfahrens von der Hauptwahlbehörde zu Recht nicht ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art142 Abs2 litbBundespräsidentenwahlG 1971 §7 Abs1BundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe betreffend Anfechtung der
Bundespräsidentenwahl 1992 und Anklage gegen näher bezeichnete
Organe mangels Legitimation bzw Unzuständigkeit des VfGH; Abweisung
des Verfahrenshilfeantrags als aussichtlos ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 26. April 1991, Z Gem-899/43-1991-Kb, wurde Ing. S R folgender Mandate für verlustig erklärt: a) als Mitglied des Gemeindevorstands und b) als Mitglied (Obmann-Stellvertreter) des Ausschusses für Hochbau der Gemeinde Regau (Oberösterreich). 1.1.2. Der Bescheid, der sich auf §23 Abs2, §30 Abs3 lite und Abs4, §31 und §33 Abs8 Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (O.ö. GemO. 1990), Kdm... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 9. April 1992 fand die Wahl des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bad Häring (politischer Bezirk Kufstein) in Tirol statt. Dabei wurde beschlossen, neben dem Bürgermeister zwei Bürgermeister-Stellvertreter und zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder des Gemeindevorstandes (sowie zwei Ersatzmitglieder) zu wählen. Auf Grund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl fielen dabei gemäß §74 Abs7 bis 9 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1991, LGBl. 79 (TGWO) drei Sitze an d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1Tir GdWO 1991 §80
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Wahl des Gemeindevorstandes
mangels Erschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Die Anfechtung der Wahl des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bad Häring vom 09.04.92 wird zurückgewiesen. Ein die unmittelbare Anfechtung der Wahl des Gemeindev... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art117B-VG Art141 Abs1 liteB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs3StGG Art3Oö GemeindeO 1990 §23 Abs2Oö GemeindeO 1990 §30 Abs3 lite und Abs4Oö GemeindeO 1990 §31Oö GemeindeO 1990 §33 Abs8
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer bescheidmäßigen
Verlustigerklärung des Mandats als Mitglied des Gemeindevorstands;
(geheime) Beschlußfassung über einen Mißtrauensantrag nicht nach
Maßst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 11. Juli 1991 schrieb der Bürgermeister der Stadt Steyr gemäß §3 Oberösterreichische Statutargemeinden-Wahlordnung 1991 (StGWO 1991), Kdm. WV LGBl. 118/1991, die Wahl der 36 Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Steyr (Bundesland Oberösterreich) für Sonntag, den 6. Oktober 1991, aus. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachte, gemäß §44 StGWO 1991 abgeschlossene und veröffentlichte Wahlvorschläge zugrunde: ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö Statutargemeinden-WahlO 1991 §66Oö Statutargemeinden-WahlO 1991 §67 Abs2 u Abs3 Z1Oö Statutargemeinden-WahlO 1991 §67Oö Statutargemeinden-WahlO 1991 §69 Abs1 Z3Oö Statutargemeinden-WahlO 1991 §69 Abs1 Z4Oö Statutargemeinden-WahlO 1991 §69 Abs1 Z5
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; rechtswidrige
Stimmzettelbewertung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung am 11. Juli 1991 im Landesgesetzblatt Nr. 82/1991 ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, darunter die Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems (politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems), statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §23 Oberösterreichische Gemeindewahlordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der Oberösterreichischen Landesregierung am 11. Juli 1991 im Landesgesetzblatt Nr. 82/1991 ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, darunter die Gemeinde Attersee (politischer Bezirk Vöcklabruck), statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §23 der Oberösterreichischen Gemeindewahlordnung 1991 (GWO 1991), Kdm. WV ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö GdWO 1991 §40 Abs1 Z4Oö GdWO 1991 §48VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Aufhebung des Verfahrens zur Wahl eines Gemeinderates insoweit, als
es der Stimmenabgabe nachfolgte, wegen für das Wahlergebnis
relevanter rechtswidriger Bewertung zweier Stimmzettel als gültig
Rechtssatz: Die Anfechtungswerberin strebt nicht die - dem... mehr lesen...