Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung vom 22. Juli 1992, LGBl. 63, schrieb die Burgenländische Landesregierung die Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister in jenen Gemeinden des Burgenlandes aus, die nicht in Abs4 dieser Verordnung angeführt waren. Diese Wahlen, so auch jene in der Stadtgemeinde Neusiedl am See (politischer Bezirk Neusiedl am See), fanden am 18. Oktober 1992 statt. 1.1.2.1. Dieser Gemeinderatswahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteie... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbBgld GdWO 1992 §2Bgld GdWO 1992 §6Bgld GdWO 1992 §7Bgld GdWO 1992 §8Bgld GdWO 1992 §11 Abs5Bgld GdWO 1992 §19Bgld GdWO 1992 §41Bgld GdWO 1992 §42Bgld GdWO 1992 §76VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtungen einer Gemeinderatswahl durch den
zustellungsbevollmächtigten Vertreter ei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 22. Feber 1993 verzichtete der erste Bürgermeister-Stellvertreter der Landeshauptstadt Innsbruck, Dipl.-Vw. Michael Passer, auf sein Amt. Am 25. März 1993 wählte der Innsbrucker Gemeinderat Dr. Bruno Wallnöfer gemäß §62 Abs2 der Innsbrucker Wahlordnung 1975 (IWO) zum ersten Bürgermeister-Stellvertreter. 1.2. Diese Wahl focht Dr. G G, ein Mitglied des Gemeinderates, nach §63 Abs2 IWO bei der Landesregierung an. Mit Bescheid vom 5. Juli 1993, der "f... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Oktober 1992 fanden in der Stadtgemeinde Neusiedl am See (politischer Bezirk Neusiedl am See, Burgenland) die Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister statt. Die Ergebnisse dieser Wahlen wurden mit Kundmachung vom 20. Oktober 1992 durch Anschlag an der Amtstafel gemäß §75 Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. 54, (GemWO) verlautbart. In der Folge wurden die Ergebnisse dieser Wahlen mit drei als "Wahlanfechtungen" bezeichneten und wörtlich übereinstimmenden... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / AllgVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Behandlung von
Beschwerden gegen Bescheide betreffend Zurück- bzw Abweisung von
Anfechtungen der Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister;
Überprüfbarkeit dieser einen Teilakt des Wahlverfahrens bilden... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art144 Abs3Innsbrucker WahlO 1975 §63 Abs2VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1VfGG §82 Abs1VfGG §87 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines
Bürgermeister-Stellvertreters als verspätet; vierwöchige Frist zur
Einbringung einer Wahlanfechtung im Gegensatz zur sechswöchigen
Beschwerdefrist; Einbringung der Anfechtung nur von einem Mitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 15. März 1992 fanden die Wahlen zum Gemeinderat (und zum Bürgermeister) in allen Gemeinden Tirols außer der Stadt Innsbruck, so auch in der Gemeinde Bad Häring (politischer Bezirk Kufstein), statt, welche die Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 3. Dezember 1991, LGBl. 88, ausgeschrieben hatte. 1.1.2. Dieser Gemeinderatswahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §§43 bis 45 der Tiroler Gemeindewahlordn... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1991 §62 Abs1 litdTir GdWO 1991 §72 Abs6 und Abs7Tir GdWO 1991 §74 Abs9VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Auswirkung einer rechtswidrigen Wertung eines Stimmzettels für
eine Wählergruppe auf die Mandatsverteilung im Gemeindevorstand
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 15. März 1992 fanden die Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister in allen Gemeinden Tirols außer der Stadt Innsbruck, so auch in der Gemeinde Unterperfuß (politischer Bezirk Innsbruck), statt, welche die Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 3. Dezember 1991, LGBl. 88, ausgeschrieben hatte. 1.1.2.1. Dieser Gemeinderatswahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §§43 bis 45 der Tiroler Gemeindewahlor... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbTir GdWO 1991 §2Tir GdWO 1991 §1, §3, §7. ...Tir GdWO 1991 §46Tir GdWO 1991 §53VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der verfassungsgesetzlich unzulässigen Direktwahl des
Bürgermeisters einer Tiroler Gemeinde sowie der Wahl zum Gemeinderat
dieser Gemeinde ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens infolge
Durchführung der Wahl durch ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 4. Oktober 1992 fand die Wahl zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Krems an der Donau (Niederösterreich) statt. Das Mandatsergebnis wurde von der Stadtwahlbehörde am 8. Oktober 1992 gemäß §68 der Wahlordnung für Statutarstädte (StWO), niederösterreichisches LGBl. 0360-5, verlautbart. Dagegen ergriffenen (Administrativ-)Beschwerden gemäß §69 StWO gab die Stadtwahlbehörde mit Bescheiden vom 4. November 1992, jeweils Z MA VIII-B-105/92, "insoferne" statt, daß sie "... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Gemeinderatswahl mangels
Legitimation des als "Beschwerdeführer" bezeichneten, nicht als
zustellungsbevollmächtigter Vertreter für eine Wählergruppe
einschreitenden Anfechtungswerbers
Rechtssatz: Aus den Ausführungen in der "Beschwerde" kann ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg schrieb im Einvernehmen mit dem Gemeinderat gemäß §4 Abs1 iVm §95 litb Salzburger Gemeindewahlordnung 1974 (GWO), LGBl. 72/1974 idF 79/1989, im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg vom 15. Juni 1992 die Wahl zum Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg aus und setzte als Wahltag den 4. Oktober 1992 fest. 1.2.1. Am 17. Juli 1992 brachte die "wahlwerbende Partei: Grüner-Freidenker Rupert Reiter" be... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaSbg GdWO §44Sbg GdWO §47Sbg GdWO §95
Leitsatz: Keine Stattgebung der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens durch Nichtberücksichtigung
von nicht für die ausgeschriebene Wahl bestimmten
Unterstützungserklärungen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken
gegen die die Unterfertigung des Wahlvorschlags durch eine
b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Oberösterreichische Landesregierung schrieb am 11. Juli 1991 im Landesgesetzblatt Nr. 82/1991 für den 6. Oktober 1991 Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, so auch der Gemeinde Schwertberg (politischer Bezirk Perg) mit ihren 3363 Wahlberechtigten, aus. 1.2.1. Die "UNABHÄNGIGE LISTE m.o.s.t." reichte am 26. August 1991 beim Gemeindeamt der Gemeinde Schwertberg als eine von mehreren wahlwerbenden Gruppen einen Wah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 15. März 1992 fanden die Wahlen zum Gemeinderat (und zum Bürgermeister) in allen Gemeinden Tirols außer der Stadt Innsbruck, so auch in der Gemeinde Silz (politischer Bezirk Imst), statt, welche die Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 3. Dezember 1991, LGBl. 88, ausgeschrieben hatte. 1.1.2. Dieser Gemeinderatswahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §§43 bis 45 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1991, ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1991 §49 Abs2Tir GdWO 1991 §55 Abs2Tir GdWO 1991 §62 Abs1 litcVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Teilweise Aufhebung des Verfahrens zur Wahl eines Gemeinderates
wegen für das Wahlergebnis relevanter rechtswidriger Wertung dreier
Stimmzettel als ungültig
Rechtssatz: Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Gemeind... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö GdWO 1991 §20 Abs5Oö GdWO 1991 §20 Abs7Oö GdWO 1991 §21 Abs2Oö GdWO 1991 §48VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; rechtswirksame
Zurückziehung dreier Unterstützungserklärungen infolge Irrtums über
die Person des Spitzenkandidaten; Wahlvorschlag mangels
erforderlicher Anzahl von Unterstützungserklärungen ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg schrieb im Einvernehmen mit dem Gemeinderat gemäß §4 Abs1 iVm §95 litb Salzburger Gemeindewahlordnung 1974 (GWO), LGBl. 72/1974 idF 79/1989, im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg vom 15. Juni 1992 die Wahl zum Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg aus und setzte als Wahltag den 4. Oktober 1992 fest. 1.2. Mit einem am 19. September 1992 zur Post gegebenen und an den Verfassungsgerichtshof gerichteten ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die Hauptwahlkommission bei der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft schrieb am 4. Oktober 1990 gemäß §§26 bis 28 und 34 Handelskammer-Wahlordnung - HKWO, BGBl. 364/1969 idF 503/1989 (§100 Abs1 iVm §94 Abs1 Handelskammergesetz-HKG, BGBl. 182/1946 idF 663/1983) für den 14. November 1990 die "Wahlen in die Bundessektionsleitungen (Wahl der Kammerräte (Delegierte der Fachverbände im Kammertag))" aus. 1.1.2. Für alle zu wählenden (sechs) Bundessektionsle... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die Hauptwahlkommission bei der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft schrieb am 4. Oktober 1990 gemäß §§26 bis 28 und 34 Handelskammer-Wahlordnung - HKWO, BGBl. 364/1969 idF 503/1989 (§100 Abs1 iVm §94 Abs1 Handelskammergesetz-HKG, BGBl. 182/1946 idF 663/1983) für den 14. November 1990 die "Wahlen in die Bundessektionsleitungen (Wahl der Kammerräte (Delegierte der Fachverbände im Kammertag))" aus. 1.1.2. Für alle zu wählenden (sechs) Bundessektionsle... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaHandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer die Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens der
Wahlen in die Bundessektionsleitungen der Handelskammern
behauptenden Beschwerde mangels Legitimation des Beschwerdeführers;
Parteistellung nur für Wählergruppen
Rechtssatz: Parteistellung im administrativen Rechtsmittelver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaSbg GdWO §4 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung und Verschiebung der Wahl
zum Gemeinderat; keine Anfechtbarkeit künftiger Wahlen
Rechtssatz: Gegenstand einer Entscheidung im Sinn des Art141 B-VG kann nur eine bereits stattgefundene Wahl ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2HandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahlen in die
Bundessektionsleitungen der Handelskammern mangels Legitimation
aufgrund der Nichteinbringung eines Wahlvorschlages durch die
anfechtungswerbende Wählergruppe
Rechtssatz: Zur Sicherung des Rechts auf Wahlanfechtung gemäß Art1... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Am 26. und 27. November 1991 wurde die Wahl des bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck eingerichteten Dienststellenausschusses der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen durchgeführt. Der vorliegende, als "Verfassungsgerichtshofbeschwerde gem. Artikel 141 B-VG in Verbindung mit §§67 ff VfGG" bezeichnete Antrag wendet sich gegen "den Bescheid des Zentralwahlausschusses für die Wahl des Zentralausschusses für die Lehrer für öffentliche allgemeinbild... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundes-PersonalvertretungsG §2Bundes-PersonalvertretungsG §8 ffBundes-PersonalvertretungsG §42 lita
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Wahl des Dienststellenausschusses
der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen; Organe
der Personalvertretung keine satzungsgebenden Organe
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der Oberösterreichischen Landesregierung am 11. Juli 1991 im Landesgesetzblatt Nr. 82/1991 ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, darunter die Gemeinde Frankenburg a.H. (politischer Bezirk Vöcklabruck), statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §23 der Oberösterreichischen Gemeindewahlordnung 1991 (GWO 1991), ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 6. Oktober 1991 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 1. Juli 1991, LGBl. 82, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der oberösterreichischen Gemeinden, darunter der Marktgemeinde Timelkam (politischer Bezirk Vöcklabruck), statt. Dabei entfielen von den insgesamt 3.372 abgegebenen gültigen Stimmen - 134 Stimmzettel wurden als ungültig gewertet - auf die ÖVP 797 Stimmen ( 7 Mandate) SPÖ 2.163 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid vom 25. März 1991 (Beschluß der Landesregierung: 19. März), ZII/1-303-91, löste die Niederösterreichische Landesregierung den Gemeinderat der Gemeinde Gartenbrunn, Verwaltungsbezirk Mistelbach, gemäß §94 Abs2 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-5 (inzwischen - nach einer Druckfehlerberichtigung - 1000-6), auf. Die Auflösung wurde unter der Nummer 1485/50-0 im Landesgesetzblatt kundgemacht (darin wird als Bescheidda... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §37Nö GdWO 1974 §46
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verbreitung
nichtamtlicher Stimmzettel im Zuge der Wahlwerbung kein Teil des
Wahlverfahrens; Wahlanfechtung mangels Behauptung über die Zahl der
angeblich ungültigen Stimmzettel nicht ausreichend substantiiert
Rechtssatz: ... mehr lesen...