Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö GdWO 1991 §37Oö GdWO 1991 §38 Abs2Oö GdWO 1991 §40 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; richtige
Bewertung strittiger Stimmzettel als ungültig
Rechtssatz: Der Anfechtung der Wahl zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems vom 06.10.91 wird nicht stattgegeben. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991, LGBl. 51/1991, wurde die Wahl des Steiermärkischen Landtags für Sonntag, den 22. September 1991, ausgeschrieben und als Stichtag der 22. Juli 1991 festgelegt. 1.1.2. Die von den Kreiswahlbehörden am 29. und 30. August sowie am 3. und 5. September 1991 besorgten Kundmachungen der nach §§43 und 46 Landtags-Wahlordnung 1960, LGBl. 81/1960, idF 58/1991 (LWO) geprüften und mit List... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3Stmk LandtagswahlO 1960 §40 Abs1Stmk LandtagswahlO 1960 §40 Abs3 Z1Stmk LandtagswahlO 1960 §41Stmk LandtagswahlO 1960 §46 Abs2 und 4
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Wahl zum Stmk Landtag;
Zulässigkeit der Nichtbesetzung eines Listenplatzes mangels Identität
der Wahlpartei mit der zuletzt auf diesem Listenplatz in den
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Begründung: 1.1. Am 24. Oktober 1991 fand die Wahl des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz statt. Dabei wurden auf Vorschlag der Wahlpartei (Fraktion) der ÖVP K B zum Vizebürgermeister sowie Mag. Dr. R D und Dr. P S zu Stadträten gewählt (§27 Abs3 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1980, LGBl. 10/1980 idF der rückwirkend mit 1. Oktober 1991 in Kraft getretenen Novelle LGBl. 5/1992). Die Gemeinderäte E Z und K B fochten die Wahl dieser Mitglieder des Stadtsenates ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2
Leitsatz: (Teil-)Einstellung des Verfahrens infolge Klagsrückziehung;
Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Stadtsenates Linz mangels
Antragslegitimation eines einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates
Rechtssatz: (Teil-)Einstellung des Verfahrens infolge Klagsrückziehung durch einen d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. In Wien fanden am 10. November 1991 die vom Bürgermeister gemäß §3 Wiener Gemeindewahlordnung, LGBl. 17/1964 idF 13/1978, am 13. September 1991 im Amtsblatt der Stadt Wien ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen statt. Am 14. November 1991 brachten 1. der "Wahlwerber" F J G und 2. die "wahlwerbenden Parteilisten" a) F J G, b) Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel) und c) Der Norden-(M)W(W)/KUVE-KDMT, vertreten durch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels Konkretisierung der
Wahlanfechtungsgründe; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als
aussichtslos
Rechtssatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahlen zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz besteht gemäß §26 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 71, 72/1987 (Statut 1967), aus elf Mitgliedern, und zwar aus dem Bürgermeister, den Bürgermeister-Stellvertretern und den Stadträten. 1.1.2. Mit Schreiben vom 2. März 1991, beim Bürgermeister eingelangt am 4. März 1991, teilte die - von der Wahlpartei der ÖVP vorgeschlagene - Stadträtin Dkfm. Ruth Feldgrill-Zankel dem ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art60 Abs1B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 litbGrazer Statut 1967 §21 Abs4Grazer Statut 1967 §26Grazer Statut 1967 §27 Abs4Grazer Statut 1967 §27 Abs5Grazer Statut 1967 §51VfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der Wahl in den Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz vom
21.03.91 wegen rechtswidrigen Verhaltens des Wahlleiters;
Unbedenklichkeit der Mehrheitswahl bei Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 17. März 1991 fanden in Vorarlberg die von der Vorarlberger Landesregierung gemäß §1 Abs3 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung (LKWO), LGBl. 8/1976, im Vorarlberger Landesgesetzblatt Nr. 1/1991 und durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinden ausgeschriebenen Wahlen in die (aus 18 gewählten Mitgliedern und einem vom Vorarlberger Raiffeisenverband bestellten Mitglied bestehende Vollversammlung der) Landwirtschaftskammer statt. 1.1.2. Diesen Wah... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6000 Landwirtschaftskammer
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art141 Abs1 litaVlbg LandwirtschaftskammerG §10 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §11 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §21 Abs1Vlbg LandwirtschaftskammerG §24VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahlen in die Vlbg
Landwirtschaftskammer; hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der
Verordnungsermächti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. März 1990 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. Oktober 1989, LGBl. 0350/54-1, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes, Bezirk Gänserndorf, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ), der "Liste F L" und der "Namensliste L D Bürgermeister" eingebrachte, von der Gemeindewahlbehörde überprüfte und gemäß §3... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1Nö GdWO 1974 §57 Abs3
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl mangels eines
Nachweises des behaupteten rechtswidrigen Verhaltens des Vorsitzenden
der Gemeindewahlbehörde
Rechtssatz: Da das behauptete Verhalten des Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde (Verweigerung der Zurückz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Unter anderen hatte die Wählergruppe "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)" in allen neun Wahlkreisen Kreiswahlvorschläge sowie - in den Wahlkreisverbänden - Verbandswahlvorschläge eingebracht. Diese Vorschläge wurden von den Wahlbehörden nicht gemäß §52 Abs1 und §101 Abs5 Nationalrats-Wahlordnung 197... mehr lesen...
Begründung: Am 22. und am 23. April 1990 fanden die Handelskammerwahlen 1990 statt. Der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des einschreitenden Freien Wirtschaftsverbandes Österreich erhob gegen die Ermittlung des Ergebnisses der Wahl in den Gremialausschuß Kärnten der K-genossenschaften einen Einspruch gemäß §91 Abs1 Handelskammergesetz, BGBl. 182/1946 (HKG), und §22 Abs1 Handelskammerwahlordnung, BGBl. 364/1969 (HKWO), an die Hauptwahlkommission. Gegen die Abweisung dieses Ei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer bedingten Wahlanfechtung und Beschwerde mangels
Hauptbegehrens
Rechtssatz: Sowohl die Wahlanfechtung als auch die Beschwerde werden ausdrücklich unter einer Bedingung erhoben ("für den Fall, daß ..."). Dabei handelt es sich ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita
Leitsatz: Zulässigkeit einer mit "Klage (Beschwerde)" bezeichneten
Wahlanfechtung
Rechtssatz: Die anfechtende Wählergruppe bezeichnet sich als "Beschwerdeführer (Anfechter)" und die Eingabe als "Klage (Beschwerde)". Trotzdem ist der Schriftsatz wegen der Berufung auf Art141 B-VG und wegen d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 1. September 1990 fand - nachdem der Gemeinderat der Marktgemeinde Rechnitz/Burgenland mit Beschluß vom 23. August 1990 dem bisherigen Bürgermeister J S das Mißtrauen ausgesprochen hatte - die "Nachwahl" des H O zum Bürgermeister dieser Gemeinde statt. 1.2. Mit der vorliegenden, am 27. September 1990 zur Post gegebenen und auf Art141 B-VG gestützten Wahlanfechtung beantragten elf Mitglieder des Gemeinderats der Marktgemeinde Rechnitz, der Verfassungsger... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbBgld GdWO 1982 §55 idF 1987/43VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeisters
mangels Erschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Zurückweisung der Wahlanfechtung der Wahl des Bürgermeisters vom 01.09.90 der Marktgemeinde Rechnitz/Burgenland mangels Erschöpfung des Instanzenzuges. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. 1.2.1. Unter anderen hatte die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs-Das Umwelt-Bürgerforum (VGÖ)" in allen neun Wahlkreisen - von den zuständigen Kreiswahlbehörden gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO) kundgemachte - Kreiswahlvorschläge sowie - nach §101 Abs4 NRWO überprüfte und gemäß Abs5 leg.c... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im Wahlkreis 9 (Wien), der hier ausschließlich relevant ist, gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 13. September 1990 kundgemachte Kreiswahlvorschläge der folgenden Wählergruppen zugrunde: Liste 1 Sozialistische Partei Österrei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVerbotsG §3NRWO 1971 §103NRWO 1971 §105
Leitsatz: Abweisung einer Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90;
rechtmäßige Zurückweisung des Wahlvorschlags der wahlwerbenden
Gruppe "NEIN zur Ausländerflut (NA)" als verfassungsgesetzlich
verpönter Akt nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch
die Kreiswahlbehörde
Rechtssatz: Die v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §101NRWO 1971 §102
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90 durch
die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs - Das Umwelt-Bürgerforum
(VGÖ)"; keine Bedenken gegen das Erfordernis eines Grundmandats für
die Zuweisung von Restmandaten im zweiten Ermittlungsverfahren im
Hinblick auf das verfassungsgesetzlich bestimmt... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Verordnung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421, schrieb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat aus, die am 7. Oktober 1990 stattfand. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 1990 brachten 1. F (J) G als "Beschwerdeführer (Anfechter)" und 2. die Wählergruppe "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)", vertreten durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter F G, eine Anfechtung dieser Wahl ein. Darin wurde auch der Antrag gestellt, die Verfahrenshilfe zu bewi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §19 Abs3NRWO 1971 §46 Abs4ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §63 Abs2 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung des Zustellungsbevollmächtigten
einer Wählergruppe mangels Legitimation; Aussichtslosigkeit einer
Anfechtung der Nationalratswahlen 1990 durch eine Wählergruppe weg... mehr lesen...
Begründung: Am 19. April 1990 fand die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg statt. Dabei wurde V K zum Bürgermeister gewählt. Diese Wahl wurde gemäß §27 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967 idgF, von vier Mitgliedern des Gemeinderates, darunter dem Beschwerdeführer, angefochten. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1990, GZ 7-5 I Ge 2/23-1990, wurde diese Wahlanfechtung abgewiesen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde... mehr lesen...
Begründung: 1. Am 19. April 1990 fand die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg statt. Dabei wurde V K zum Bürgermeister gewählt. Diese Wahl wurde gemäß §27 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967 idgF, von vier Mitgliedern des Gemeinderates, darunter dem Anfechtungswerber vor dem Verfassungsgerichtshof, angefochten. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1990, GZ 7-5 I Ge 2/23-1990, wurde diese Wahlanfechtung abgewiesen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / AllgStmk GdO 1967 §27
Leitsatz: Nichtzuständigkeit des VfGH zur Behandlung einer Beschwerde gegen
einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid hinsichtlich der Abweisung
einer Anfechtung der Wahl eines Bürgermeisters; Wertung dieser
Entscheidung der Wahlbehörde als Teilakt des Wahlverfahrens;
Überprüfbarkeit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters wegen
Versäumung der vierwöchigen Beschwerdefrist
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg am 19.04.90 wegen Versäumung der Beschwerdefrist. Die vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. März 1990 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. Oktober 1989, LGBl. 0350/54-1, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf, Bezirk Gänserndorf, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte, von der Gemeindewahlbehörde überprüfte und gem... mehr lesen...