Begründung: 1. Mit Eingaben vom 10. und 14.9.1999 beantragt der Einschreiter "die Erlassung folgender einstweiligen Verfügung: 1. Annulierung der Wahlen zum Vorarlberger Landtag am 19. September 1999, 2. Annulierung der Wahlen zum Österreichischen Nationalrat am 3. Oktober 1999." 2.1. Der Verfassungsgerichtshof erkennt gemäß Art141 Abs1 lita B-VG ua. über die Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern. Weder die Bundesverfassung noch andere gesetzliche Vorsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita
Rechtssatz: Einstellung des zu WI-9/99 protokollierten Verfahrens infolge Zurückziehung der Anfechtung der Wahl zum Europäischen Parlament; Zurückweisung der neu eingebrachten Anfechtung dieser Wahl (protokolliert zu WI-13/99) mangels Legitimation des Anfechtungswerbers infolge Verbrauchs der Anfechtungsb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 lita
Rechtssatz: Zurückweisung von Eingaben betreffend "Annulierung" von Wahlen in Form der Erlassung einstweiliger Verfügungen mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs Entscheidungstexte W I-11/99 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2NRWO 1992 §2 Abs1NRWO 1992 §4NRWO 1992 §96 Abs2NRWO 1992 §102 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl 1999 wegen
Nichtzuweisung eines Mandates mangels Legitimation; keine Bedenken
gegen eine Bestimmung der NRWO 1992 über die Zuweisung der Mandate an
die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 7. März 1999 fand ua. die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. November 1998, LGBl. 1998/112, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neumarkt am Wallersee statt. Dieser Wahl lagen von der Neumarkter Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), der Wählergruppe: Neumarkt 2000 - Dr. Madl (N2000) sowie der Unabhängigen Wahlgemeinschaft Neumarkt... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Sbg GdWO 1998 §70 Abs1 Z4Sbg GdWO 1998 §71 ffSbg GdWO 1998 §83
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; teilweise
keine hinreichende Substanziierung des Vorbringens; kein Einfluss auf
das Wahlergebnis durch unrichtige Bewertung der Gültigkeit von fünf
Stimmzetteln sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 7. März 1999 fand ua. die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. November 1998, LGBl. 1998/112, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Zell am See statt. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, Bürgermeister Dr. Georg Maltschnig (SPÖ) sowie der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte und von der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Zell ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 7. März 1999 fand ua. die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. November 1998, LGBl. 1998/112, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Bergheim statt. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) sowie der Freiheitlichen Partei Österreichs/Unabhängige Liste Bergheim (FPÖ/U) eingebrachte und von der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Bergheim gemäß ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1Sbg GdWO 1998 §66Sbg GdWO 1998 §70ZPO §126 Abs2
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; rechtmäßige
Bewertung von Stimmzetteln als ungültig
Rechtssatz: Rechtzeitigkeit einer Wahlanfechtung. Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn des Laufes der vierwöchigen Frist zur Anfechtung ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaSbg GdWO 1998 §66Sbg GdWO 1998 §70
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; rechtmäßige
Bewertung von Stimmzetteln als ungültig
Rechtssatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl der Gemeinde Bergheim am 07.03.99; rechtmäßige Bewertung von Stimmzetteln als ungültig. In beiden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1.1. Mit Kundmachung der Tiroler Landesregierung vom 17. November 1998, LGBl. 1998/99, wurde die Wahl des Tiroler Landtages für Sonntag, den 7. März 1999, ausgeschrieben und als Stichtag der 3. Dezember 1998 festgelegt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde gemäß §36 der Tiroler Landtagswahlordnung 1993, LGBl. 103 (LWO), idF LGBl. 1995/37, zugelassene und veröffentlichte Wahlvorschläge folgender Wahlparteien zu Grunde: 1. Tiroler Volk... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaTir LandtagswahlO 1993 §49 Abs3Tir LandtagswahlO 1993 §51 Abs2Tir LandtagswahlO 1993 §65 Abs4Tir LandtagswahlO 1993 §65 ff
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung der Tiroler Landtagswahl vom 07.03.99 wegen
Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vor einer Kreiswahlbehörde; kein
rechtmäßiger Abschluss des von der Kreiswahlbehörde durchzuführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gemäß Art95 Abs1 B-VG werden die Mitglieder der Landtage auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes aller nach den Landtagswahlordnungen wahlberechtigten männlichen und weiblichen Landesbürger gewählt. 1.2. Zufolge Art8 Kärntner Landesverfassung, LGBl. 1996/85, idF LGBl. 1997/52, (im Folgenden: LVG) besteht der Landtag aus 36 Mitgliedern. Art9 Abs1 LVG sieht vor, dass die Mitglieder des Landtages auf ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art26B-VG Art95B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1 litaKrnt LandtagswahlO 1974 §2, §2aKrnt LandtagswahlO 1974 §81, §82, §82a, §82b
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Kärntner Landtagswahl vom 07.03.99;
keine Bedenken gegen die Regelung betreffend das Grundmandat; kein
Systemwechsel zur Mehrheitswahl; keine Verfassungswid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 9. März 1997 fanden in Kärnten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Von den in der Gemeinde Wolfsberg zu vergebenden 35 Mandaten im Gemeinderat entfielen dabei auf - Sozialdemokratische Partei Österreichs- Liste Dr. Manfred Kraxner ............. 16 Mandate - Frauwallner-Volkspartei ............... 9 Mandate - Freiheitliche Partei Österreichs ...... 7 Mandate - Grüne Wolfsberg........................ 1 Mandat - Wolfs... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1Krnt Allgemeine GemeindeO 1998 §21Krnt Allgemeine GemeindeO 1993 §23a, §24
Leitsatz: Rechtswidrigkeit der Wahl der Vizebürgermeister und sonstiger
Mitglieder eines Gemeindevorstands; Abgabe von Wahlvorschlägen der
Fraktionen sowie Fraktionswahl durch Gewählterklärung des
Bürgermeisters nicht auf der Tagesordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde St. Jakob in Haus, statt. 1.2.1. Dieser Wahl des Gemeinderates lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde Seefeld in Tirol, statt. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: Lis... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §65VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
hinreichende Substantiierung des Vorbringens
Rechtssatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Seefeld in Tirol vom 15.03.98; keine hinreichende Substantiierung der behaupteten Rechtsw... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art141 Abs1 dritter SatzTir GdWO 1994 §35Tir GdWO 1994 §40Tir GdWO 1994 §42VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
mangels unverzüglicher Prüfung von Wahlvorschlägen
Rechtssatz: Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderats- und Bürgermeisterw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 5.10.1997 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 26.6.1997, LGBl. 1997/70, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Oberösterreich, darunter die Gemeinde Ried in der Riedmark (politischer Bezirk Perg), statt. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §34 O.ö. Kommunalwahlordnung, LGBl. 1996/81, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge z... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaOö KommunalwahlO §63
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; rechtmäßige
Beurteilung der Gültigkeit eines Stimmzettels
Rechtssatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der am 05.10.97 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Ried in der Riedmark. Der Verfassungsgerichtshof ist der Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15.3.1998 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 2.12.1997, LGBl. 1997/84, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter die Gemeinde Fügen, statt. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (im Folgenden: GWO), LGBl. 88 idF 1995/94, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: Liste 1: Geme... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 / AllgB-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §55Tir GdWO 1994 §62VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl infolge
rechtswidriger Wertung eines ungültigen Stimmzettels als Stimme für
einen Wahlvorschlag; Zurückweisung von nicht auf die Nichtigerklärung
des Wahlverfahrens gerichteten Anträgen ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 30. März 1998 fand die Wahl zum Gemeindevorstand der Gemeinde Lans, Tirol, statt. 1.2. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung (als überörtliche Wahlbehörde) vom 23. Juni 1998 wurde der von Dr. Peter Riedmann, Bürgermeister der Gemeinde Lans, eingebrachten Anfechtung dieser Wahl keine Folge gegeben. Dieser Bescheid wurde dem Anfechtungswerber laut eigenem Vorbringen am 2. Juli 1998 zugestellt. 1.3. Mit der vorliegenden... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1Tir GdWO 1994 §80
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung betreffend eine
Gemeindevorstandswahl als verspätet
Rechtssatz: §80 Tir GdWO 1994 sieht einen Instanzenzug für die Anfechtung der Wahl eines Gemeindevorstandes vor (Abs2 u. 5 leg.cit.). Da der Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 23.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 5. Oktober 1997 fand - so wie in allen übrigen Gemeinden des Landes Oberösterreich - in der Gemeinde Schlatt (politischer Bezirk Vöcklabruck) die Wahl des Bürgermeisters statt, welche die oberösterreichische Landesregierung mit Kundmachung vom 9. Juni 1997 im Landesgesetzblatt ausgeschrieben hatte. 1.2. Dieser Wahl lagen die folgenden, gemäß §39 O.ö. Kommunalwahlordnung, LGBl. 1996/81, abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde:... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Oö KommunalwahlO §66, §67Oö KommunalwahlO §72, §73
Leitsatz: Zulässigkeit der von einer Wählergruppe eingebrachten Anfechtung
einer Direktwahl eines Bürgermeisters; rechtswidrige Öffnung des
bereits abgeschlossenen Wahlaktes und nochmalige Zählung der
Stimmzettel ohne Einfluß auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Eingabe an den Verfassungsgerichtshof vom 20.7.1998 hat der Präsident des Nationalrates namens dieses Vertretungskörpers den Antrag gestellt, den Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl seines Mandates für verlustig zu erklären. Begründend wird dazu - unter Anschluss einer Reihe von Beilagen - im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: "Sachverhalt Wie der Präsident des Nationalrates vor Ende der 118. Sitzung des Nationalrates am 12. Mai ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/03 Nationalrat, Bundesrat
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcGOG NR §2 Abs1 Z2
Leitsatz: Verlustigerklärung des Mandats des Abgeordneten Peter Rosenstingl auf
Antrag des Nationalrates; verhängte Auslieferungshaft im Hinblick auf
die Möglichkeit der Rückkehr nach Österreich kein tauglicher
Rechtfertigungsgrund für die Abwesenheit des Abgeordneten von den
Sitzungen des Nationalrates Rechtssat... mehr lesen...