Norm
MRG §30 Abs2 Z3 Fall1 BRechtssatz
Insbesondere wer sich für Umbauarbeiten nicht befugter Gewerbsleute bedient, muss daher alles vorkehren, damit keine Schäden an der Substanz entstehen. Treten Schäden auf, muss er sofort Abhilfe schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103639Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019