RS OGH 1996/4/16 4Ob2050/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1996
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 B

Rechtssatz

Eine Weitergabe des Bestandobjektes an einen Dritten liegt nicht vor, wenn die als Mieterin auftretende juristische Person das Objekt durch ihr Organ benützen läßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102002

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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