Norm
MRG §30 Abs2 Z4 BRechtssatz
Eine Weitergabe des Bestandobjektes an einen Dritten liegt nicht vor, wenn die als Mieterin auftretende juristische Person das Objekt durch ihr Organ benützen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102002Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008