Norm
MRG §30 Abs2 Z5 CRechtssatz
Es muß die unabweisliche Notwendigkeit bestehen, den anderwärts nicht in rechtlich gleichwertiger Weise gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103799Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008