RS OGH 1996/6/4 1Ob2057/96y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1996
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Norm

MRG §30 Abs2 Z5 C

Rechtssatz

Es muß die unabweisliche Notwendigkeit bestehen, den anderwärts nicht in rechtlich gleichwertiger Weise gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103799

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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