Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FRechtssatz
Ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung vorliegt, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106983Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2020