Norm
MRG §30 Abs2 Z6 CRechtssatz
Es besteht kein dringendes Wohninteresse des Mieters, der nur ein gelegentliches Absteigquartier in der Nähe jenes Ortes haben will, an dem er einen Teil seiner geschäftlichen Tätigkeit ausübt (7 Ob 685/79).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020