Norm
MRG §30 Abs2 Z4 BRechtssatz
Die Weitergabe der Wohnung ist ein rechtsgeschäftlicher Akt, der Geschäftsfähigkeit der Parteien erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015