Norm
MRG §30 Abs2 Z5 CRechtssatz
Trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichwertigkeit der einem Eintrittsberechtigten zum Zeitpunkt des Todes der Mieterin zur Verfügung stehenden Dienstwohnung ist die Annahme seines dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung gerechtfertigt, wenn in naher Zukunft der Verlust der Dienstwohnung mit Sicherheit zu erwarten war. Das Risiko einer - geradezu aussichtslosen - Prozeßführung zur Erhaltung der Dienstwohnung ist dem Eintrittsberechtigten in diesem Fall nicht zumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103817Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008