RS OGH 1996/6/4 1Ob2057/96y

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Veröffentlicht am 04.06.1996
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Norm

MRG §30 Abs2 Z5 C

Rechtssatz

Trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichwertigkeit der einem Eintrittsberechtigten zum Zeitpunkt des Todes der Mieterin zur Verfügung stehenden Dienstwohnung ist die Annahme seines dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung gerechtfertigt, wenn in naher Zukunft der Verlust der Dienstwohnung mit Sicherheit zu erwarten war. Das Risiko einer - geradezu aussichtslosen - Prozeßführung zur Erhaltung der Dienstwohnung ist dem Eintrittsberechtigten in diesem Fall nicht zumutbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103817

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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