RS OGH 1995/11/22 1Ob619/95, 2Ob215/09w

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

MRG §30 Abs2 Z8 A1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der unabweislichen Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087596

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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