Norm
MRG §30 Abs2 Z8 A1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der unabweislichen Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087596Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010