Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nachlass - bis zu dessen Kündigung fortbesteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103727Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2021