Norm
AO §62Rechtssatz
Die Übertragung der Verwertungsrechte betreffend ein vom Ausgleichsschuldner gemietetes Geschäftslokal an den Sachwalter der Gläubiger stellt, solange es zu keiner Verwertung kommt, keine Weitergabe des Bestandobjektes im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall MRG dar; gleiches gilt auch für den Abschluß eines Franchisevertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078154Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008