Norm: MRG §30 Abs2 Z8 A1
Rechtssatz: Das Erfordernis des dringenden Eigenbedarfs als ein auf Seite des Vermieters eingetretener Notstand ist auch dort streng auszulegen, wo kein Bedarf des Mieters entgegensteht. Entscheidungstexte 5 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 695/83 7 Ob 510/85 Entscheidungstext OGH 07.03.1985 7 O... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs1MRG §30 Abs2 Z12
Rechtssatz: Liegt bei Vermietung von Teilen einer Eigentumswohnung durch den Wohnungseigentümer ein solches räumliches Naheverhältnis mit dem Mieter vor, das in einer engen, für Untermietverhältnisse typische Beziehung zwischen den vermieteten und den dem Vermieter verbliebenen Räumen besteht, so ist bei Aufkündigung die analoge Anwendung auch des § 30 Abs 2 Z 12 MRG dann gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigent... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z12
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Untermietzins wesentlich niedriger als der angemessene Teil des Hauptmietzinses ist und eine Erhöhung nicht erreicht werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 580/83 Entscheidungstext OGH 22.11.1983 2 Ob 580/83 Veröff: RdW 1984,42 6 Ob 79/01p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Auch das MRG und insbesondere dessen § 43 haben nicht bewirkt, daß zum Zeitpunkt ihres Abschlusses unwirksam getroffene Vereinbarungen, die nach dem MRG zulässig wären, ohne weiters Rechtswirksamkeit erlangen. Entscheidungstexte 7 Ob 726/83 Entscheidungstext OGH 27.10.1983 7 Ob 726/83 2 Ob 522/84 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 AMRG §30 Abs2 Z6 A
Rechtssatz: Auf den Fall der Weitergabe einer Wohnung ist nur § 30 Abs 2 Z 4 MRG als die hiefür getroffene speziellere Regelung anzuwenden und nicht § 30 Abs 2 Z 6 MRG, der als Abhilfe gegen das Horten mehrerer Wohnungen durch den Mieter gedacht ist. Entscheidungstexte 1 Ob 654/83 Entscheidungstext OGH 01.06.1983 1 Ob 654/83 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 AMRG §30 Abs2 Z6 A
Rechtssatz: Auf den Fall der Weitergabe einer Wohnung ist nur § 30 Abs 2 Z 4 MRG als die hiefür getroffene speziellere Regelung anzuwenden und nicht § 30 Abs 2 Z 6 MRG, der als Abhilfe gegen das Horten mehrerer Wohnungen durch den Mieter gedacht ist. Entscheidungstexte 1 Ob 654/83 Entscheidungstext OGH 01.06.1983 1 Ob 654/83 ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Die Verweisung auf § 14 Abs 3 MRG in § 30 Abs 2 Z 6 MRG bedeutet nicht, dass das Eintrittsrecht infolge des Todes des Mieters bereits aktuell geworden sein muss. § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt vielmehr im Gegensatz zu § 30 Abs 2 Z 5 MRG voraus, daß der Mieter noch am Leben ist. Durch die Zitierung des § 14 Abs 3 MRG auch im § 30 Abs 2 Z 6 MRG soll nur der Personenkreis der Eintrittsbere... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 BMG §19 Abs4 EMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Das mit der Zwangsverwaltung verbundene Verbot macht privatrechtliche Verfügungen des Verpflichteten nur insoweit unwirksam, als sich diese zum Nachteil der betreibenden Partei auswirken und auch nur dieser gegenüber. Die Zwangsverwaltung kann daher die Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter nicht beeinträchtigen. Insbesonders steht sie auch einer Übertragung der Mietrechte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 C2MG §19 Abs2 Z11 C3MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z5 B
Rechtssatz: Findet mit Zustimmung des Vermieters ein Wohnungstausch statt, wird ein bisher bestandener gemeinsamer Haushalt mit der Durchführung des Tausches in die neue Wohnung verlegt und weitergeführt; daß die neue Wohnung wegen Renovierungsarbeiten und anschließendem Spitalsaufenthalt des Mieters tatsächlich nie gemeinsam von Mieter und Eintrittsberechtigten benützt wur... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B2cMG §19 Abs2 Z3 B3MRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Verwehrt ein Mieter in Kenntnis, daß ihm nur die Mitbenützung eines am Gang gelegenen WCs zusteht, anderen mitberechtigten Mietern trotz mehrfacher Aufforderung des Vermieters, sein vertragswidriges Verhalten zu beenden, durch längere Zeit die Mitbenützung dieses WCs, liegt der Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG vor. Einer vorherigen Klage auf Vertragszuhaltung bedarf es... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A1MG §19 Abs2 Z10 EMG §19 Abs2 Z11 B1MG §19 Abs4 EMRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Der Lebensgefährte des Mieters ist nur im Falle des Todes des Mieters unter der im § 19 Abs 2 Z 11 MG bestimmten Voraussetzung berechtigt, in das Mietrecht einzutreten; die Weitergabe der Wohnung unter Lebenden durch den Mieter an den (ehemaligen) Lebensgefährten begründet kein Eintrittsrecht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 A
Rechtssatz: Durch die wörtliche Übernahme des § 19 Abs 2 Z 13 MG als § 30 Abs 2 Z 6 MRG, wurde zum Ausdruck gebracht, daß die jahrzehntelange Auslegung einer im Interesse der Allgemeinheit an einer billigen Verteilung des Mietwohnraumes (vgl EB zMRÄG 500 BlGNr XI GP 10 f und 17 f) aufgestellten
Norm: keine Bedenken des Gesetzgebers erweckt hat. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 D1MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Eine nicht regelmäßige Benützung der Wohnung aus beruflichen Gründen (drei bis vier mal jährlich) schließt den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG nur dann aus, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt (MietSlg 5934, 15440, 27425, 29365/30 ua). Unter dieser Voraussetzung ist allerdings ein schutzwürdiges Interesse des Mieters bei einer konkret in naher Zukunft zu erwartenden ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs6 AMRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer bestimmten Tatsache als Kündigungsgrund rechtfertigt die Aufkündigung des Bestandverhältnisses, wenn der vertraglich vereinbarte Kündigungsgrund an Bedeutung den im § 19 Abs 2 MG genannten Kündigungsgründen nahekommt. Diese Voraussetzung ist bei Vereinbarung des Bedarfes einer vermieteten unverbauten Grundfläche für die Errichtung von Wohnhäusern für Bedienstete des Unterneh... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 AMG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 AMRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Die Frage, ob die Wohnung des verstorbenen Mieters einem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter naher Angehöriger dient, ist nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters nach § 19 Abs 2 Z 5 und 6 MG. Ein dringendes Wohnbedürfnis ist zu verneinen, wenn dem nahen Angehörigen eine andere ausreichende und recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVMG §19 Abs2 Z10 EMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: In der jeweiligen auf das konkrete Untermietverhältnis abgestellten Zustimmungserklärung kann im Zweifel kein genereller Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 19 Abs 2 Z 10 MG erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 674/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 1 Ob 674/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMG §19 Abs2 Z3 EMRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 3 MG liegt dann vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjektes oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendige Vorkehrungen wichtige Interessen des Vermieters verletzt werden oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgte oder auch n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall2 B1ABGB §1438 AbMG §19 Abs2 Z1MG §21 Abs2 B2MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Bestandnehmer kann zur Abwehr eines Räumungsbegehrens nach § 1118 ABGB wegen rückständigen Bestandzinses behaupten und unter Beweis stellen, die rückständige Bestandzinsforderung sei durch Kompensation erloschen. Er muss in einem solchen Fall unter Anerkennung der behaupteten Bestandzinsschuld eine unbedingte (außergerichtliche) Aufrechnungserkläru... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4bMRG §30 Abs2 Z16StadtErnG §3 Z10
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund ist nur auf die zur Beseitigung der Mängel, die eine Wohnung im Sinne des § 3 Z 10 StadtErnG zu einer Substandardwohnung herabmindern, abgestellt. Nur in diesem Rahmen - und nicht für weitgehende bauliche Veränderungen ohne den notwendigen Zusammenhang mit der Verbesserung, selbst bei Vergrößerung des Bestandobjektes - wird der Mieter vor die Wahl gestellt,... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses fehlt, wenn eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung überhaupt nicht oder nur noch gelegentlich benützt wird und nicht einmal mehr zum Teil Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Familienlebens des Mieters ist. Entscheidungstexte 7 Ob 674/79 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Mietern, die zwei Wohnungen benützen, steht die Wahl frei, welche davon sie regelmäßig benützen und damit zum Schwerpunkt ihres Familienlebens machen wollen. Es kann daher die Aufkündigung der regelmäßig benützten Wohnung nicht darauf gestützt werden, daß die Befriedigung des dringenden Wohnungsbedürfnisses auch in einer anderen Wohnung erfolgen könnte. Die F... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Der Kündigungstatbestand des § 19 Abs 2 Z 10 MG wird unter anderem dadurch ausgeschlossen, daß der Bestandnehmer an dem im Bestandobjekt geführten Unternehmen wirtschaftlich beteiligt bleibt. Daß diese Beteiligung die alleinige Grundlage für die wirtschaftliche Existenz bilden müsse, ist nicht Voraussetzung. Als ein maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Beteiligung ist der Umstand an... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaABGB §1393 CbABGB §1393 CeMG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Beim gespaltenen Mietverhältnis bleibt der ursprüngliche Mieter aus dem Mietverhältnis allein berechtigt und verpflichtet; er ist für die Aufkündigung und für alle Klagen aus dem Mietverhältnis passiv legitimiert. Entscheidungstexte 5 Ob 549/79 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 5 Ob 549/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CbABGB §1393 CeMG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Wenn es sich um die Einbringung bzw Veräußerung eines lebenden Unternehmens handelt und die Verwertung der Mietrechte nicht den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Transaktion bildet, wird durch die damit verbundene Überlassung der Benützung der Geschäftsräume an die Kapitalgesellschaft bzw den Dritten der Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall MG nicht verwir... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 COGHG §8
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall MG verwirklicht wurde ist - mangels besonderer Vereinbarungen - zwischen dem Regelfall, daß der Mieter und Unternehmensveräußerer ein und dieselbe Person sind, und dem Fall, daß der Mieter nicht (mehr) der Eigentümer des Unternehmens ist, kein Unterschied zu machen, gleichviel ob der Mieter in letzter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaMG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 A
Rechtssatz: Bei vertragsmäßiger Widmung einer Wohnung als Zweitwohnung für vorübergehende Aufenthalte handelt es sich nicht um einen Verzicht auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes, sondern um wesentlichen Vertragsinhalt. Entscheidungstexte 1 Ob 537/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 1 Ob 537/79 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 C1MRG §30 Abs2 Z3 D
Rechtssatz: Hausfriedensbruch (§ 109 StGB) stellt eine strafbare Handlung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 3 MG dar. Entscheidungstexte 8 Ob 551/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 551/78 9 Ob 93/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 Ob 93/03x Vgl aber; Beisatz: Nicht im sechsten ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: In Fällen, in welchen der gekündigte Mieter über keine sonstige Wohnung, sondern nur eine Unterkunft (möbliertes Untermietzimmer, Aufnahme als Gast) verfügt, ist die zentrale Frage des dauernden Mangels eines schutzwürdigen Interesses auch bei bloß gelegentlicher Benützung der aufgekündigten Wohnung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen (vgl hiezu MietSlg 23427, ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Es genügt für die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses, wenn die aufgekündigte Wohnung zumindest in mancher Beziehung noch Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Familienlebens des Mieters ist; nicht entscheidend ist es hingegen, ob dem Mieter im Hinblick auf das Vorhandensein der Zweitwohnung die Aufgabe der aufgekündigten Wohnung unter Umständen zugemutet werden könne. ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A1MG §19 Abs2 Z10 FMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Als Weitergabe im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall MG ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen, auch wenn der Mieter bloß unwesentliche Benützungsvorbehalte gemacht oder einen Teil der Bestandräumlichkeiten nur zum Scheine behalten hat. Entscheidungstexte 7 Ob 728/77 Entscheid... mehr lesen...