Norm
MG §19 Abs2 Z3 B2cRechtssatz
Verwehrt ein Mieter in Kenntnis, daß ihm nur die Mitbenützung eines am Gang gelegenen WCs zusteht, anderen mitberechtigten Mietern trotz mehrfacher Aufforderung des Vermieters, sein vertragswidriges Verhalten zu beenden, durch längere Zeit die Mitbenützung dieses WCs, liegt der Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG vor. Einer vorherigen Klage auf Vertragszuhaltung bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0068122Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008