Norm
MG §19 Abs2 Z11 C2Rechtssatz
Findet mit Zustimmung des Vermieters ein Wohnungstausch statt, wird ein bisher bestandener gemeinsamer Haushalt mit der Durchführung des Tausches in die neue Wohnung verlegt und weitergeführt; daß die neue Wohnung wegen Renovierungsarbeiten und anschließendem Spitalsaufenthalt des Mieters tatsächlich nie gemeinsam von Mieter und Eintrittsberechtigten benützt wurde, nimmt letzterem nicht sein Eintrittsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0068515Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008