Norm: MG §19 Abs2 Z3 C3MRG §30 Abs2 Z3 D
Rechtssatz: Eine strafbare Handlung ist, auch wenn sie nicht ein Verbrechen darstellt, grundsätzlich ein Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG. Hier § 411 StG (fast § 155a StG). Entscheidungstexte 7 Ob 235/65 Entscheidungstext OGH 11.08.1965 7 Ob 235/65 Veröff: MietSlg 17395 7 Ob 133/73 Entscheid... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B1MRG §30 Abs2 Z3 A
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 3 MG setzt keine Abmahnung durch den Vermieter oder Hausverwalter voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 187/65 Entscheidungstext OGH 14.07.1965 6 Ob 187/65 Veröff: MietSlg 17386 8 Ob 87/68 Entscheidungstext OGH 09.04.1968 8 Ob 87/68 Ver... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4 AaMRG §30 Abs2 Z3 BMRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund setzt nicht eine bewußte oder grob fahrlässige, sondern auch eine wiederholte und längerwährende ordnungswidrige Benützung des Bestandgegenstandes voraus (so auch MietSlg 15285, 15292 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 113/65 Entscheidungstext OGH 12.07.1965 5 Ob 113/65 Veröff: MietSlg 17397 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 A1MRG §30 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Die Frage, ob der Mieter nach der Aufkündigung sein unleidliches Verhalten fortsetzte, ist unwesentlich, da es genügt, dass im Zeitpunkt der Aufkündigung die Voraussetzungen für sie vorhanden waren. (vgl MietSlg 7319 ua). Entscheidungstexte 7 Ob 193/65 Entscheidungstext OGH 07.07.1965 7 Ob 193/65 Veröff: MietSlg 17385 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Ein dringendes Wohnungsbedürfnis der eintrittsberechtigten Person ist nur dann anzuerkennen, wenn die Belassung des beim Tod des bisherigen Mieters bestehenden Zustandes unabweislich notwendig ist. Das trifft nicht zu, wenn der Eintrittsberechtigte sein Wohnungsbedürfnis in der aus Zimmer und Küche bestehenden Wohnung seiner Gattin befriedigen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 GMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Ist keiner der Erben eintrittsberechtigt im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG dann sind nach der Einantwortung alle Erben nach dem verstorbenen Mieter für eine Kündigung nach dieser Gesetzesstelle im Sinne des § 1116 a ABGB passiv legitimiert (vgl Klang, Kommentar, 2.Auflage V/116). Die Erben bilden in diesem Falle eine notwendige Streitgenossenschaft, wodurch die Säumnis eines Erben durch das Tät... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B1MRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Für den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 3 MG genügt ein objektiv unleidliches Verhalten, gleichgültig, wie es von den Mitbewohnern tatsächlich empfunden wurde. Zur Verwirklichung des Kündigungsgrundes des § 19 Abs 2 Z 3 MG ist es nicht erforderlich, dass allen Mitbewohnern des Hauses durch das Verhalten des Mieters das Zusammenwohnen verleidet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Bei der Erörterung der Frage, wieviel Wohnraum eine Person benötigt, darf heute nicht mehr der strenge Maßstab angewendet werden, der in den Nachkriegsjahren wegen der damals besonders großen Wohnungsnot angewendet werden mußte. Entscheidungstexte 7 Ob 22/65 Entscheidungstext OGH 03.02.1965 7 Ob 22/65 Veröff: MietSlg 17488... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A2MRG §30 Abs2 Z4 D
Rechtssatz: Beweispflicht, daß Mieter in naher Zeit die Wohnung benötigt, trifft den Mieter (wie 5 Ob 76/61, 3Ob194/61). Entscheidungstexte 6 Ob 245/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 6 Ob 245/64 Veröff: MietSlg 16380 6 Ob 138/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 6 Ob 138/65 Veröff: MietSlg ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 GMRG §30 Abs2 Z5 EZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Die Einheitlichkeit des von mehreren Mietern abgeschlossenen einheitlichen Bestandvertrages steht nach dem Tode eines der Mieter der Aufkündigung dessen Rechtsnachfolgers allein aus dem Grunde des § 19 Abs 2 Z 11 MG nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 604/30 Entscheidungstext OGH 17.07.1930 1 Ob 604/30 Vgl aber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 Fall1 B
Rechtssatz: Zum Begriff des "erheblich nachteiligen Gebrauches". Entscheidungstexte 6 Ob 64/64 Entscheidungstext OGH 03.06.1964 6 Ob 64/64 Veröff: MietSlg 16323 8 Ob 147/66 Entscheidungstext OGH 21.06.1966 8 Ob 147/66 8 Ob 168/66 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Es kommt bei Entscheidung der Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse vorliegt, darauf an, ob anzunehmen ist, daß der Mieter die Wohnung in einer nicht fernen und vor allem absehbaren Zeit wieder benützen wird. Steht dem ein Hindernis ungewisser Dauer gegenüber, so kann von einem schutzwürdigen Interesse nicht gesprochen werden. (Das schutzwürdige Interesse wurde hier bei einem ein Jahr und ac... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 A2MRG §30 Abs2 Z8 A2
Rechtssatz: Kein dringender Eigenbedarf, wenn für den Mieter, seine Ehegattin und zwei erwachsene berufstätige Töchter eine Wohnung in der Größe von zwei Zimmern, ein Kabinett und einer Küche (letztere im Ausmaß von fünfundzwanzig Quadratmeter) zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte 8 Ob 212/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 212/... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B1MRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob das Verhalten eines Mieters rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig ist und den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet, kommt entscheidende Bedeutung den örtlichen und persönlichen Verhältnissen der Beteiligten und den im Hause gewohnten Umgangsformen zu. Es kommt also darauf an, was nach den im betreffenden Haus üblichen Verhältnissen noch als z... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 CMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Das Vorliegen eines dringenden Wohnungsbedürfnisses ist nur dann zu verneinen, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht (MietSlg 5916, 6610, 8992 ua). (Hier: Zur ganzjährigen Benützbarkeit des Hauses, in dem der Eintrittsberechtigte während der schönen Jahreszeit wohnte, fehlen einige Fertigstellungsarbeiten). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 CMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Das Vorliegen eines dringenden Wohnungsbedürfnisses ist nur dann zu verneinen, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht (MietSlg 5916, 6610, 8992 ua). (Hier: Zur ganzjährigen Benützbarkeit des Hauses, in dem der Eintrittsberechtigte während der schönen Jahreszeit wohnte, fehlen einige Fertigstellungsarbeiten). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Die Frage, ob die vermieteten Wohnräume einem dringenden Wohnungsbedürfnis der im § 19 Abs 2 Z 11 MG genannten nahen Angehörigen dienen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 153/63 Entscheidungstext OGH 02.05.1963 5 Ob 153/63 Veröff: MietSlg 15388 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Hat der Eintrittsberechtigte im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters die ernstliche Absicht, nicht mehr in die Ehewohnung zurückzukehren und dort die häusliche Gemeinschaft mit seiner Gattin aufzunehmen, dann kann ihm ein dringendes Wohnungsbedürfnis an der aufgekündigten Wohnung nicht abgesprochen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 D1MRG §12 Abs1 AMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Es ist richtig, dass der OGH in der Entscheidung MietSlg 8206 ausgesprochen hat, unter dem Überlassen der Wohnung sei nichts weiter als der tatsächliche Vorgang zu verstehen, der darin besteht, dass der bisherige Mieter die Wohnung verlässt, ihre Benützung aufgibt und der im gemeinsamen Haushalt befindliche Verwandte des Mieters die Benützung der Wohnung selbst übernimmt (ebens... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4 AaMRG §30 Abs2 Z3 BZPO §502 Abs1 HIII4
Rechtssatz: Die Frage, ob ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 4 MG vorliegt oder nicht, ist immer nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen (MietSlg 2463, 8912, 6 Ob 304/62 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 27/63 Entscheidungstext OGH 27.02.1963 6 Ob 27/63 Veröff: MietSlg 15287 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4 BaMRG §30 Abs2 Z14
Rechtssatz: Ein Haus ist abbruchreif, wenn es nur mehr durch wirtschaftlich nicht zumutbare Ausbesserungsauslagen benützbar erhalten werden kann. Kann ein Haus mit schweren Baugebrechen durch wirtschaftlichen zumutbare Aufwendungen nicht mehr instandgesetzt werden, so ist es abbruchreif, mag auch eine akute Einsturzgefahr nicht bestehen. Zum Begriff der Abbruchreife ist nicht erforderlich, daß geradezu di... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 A1MRG §30 Abs2 Z8 A1
Rechtssatz: Kann das Wohnungsbedürfnis der Personen, zu deren Gunsten Eigenbedarf geltend gemacht wird, durch eine entsprechende Neuverteilung der dem Vermieter zur Verfügung stehenden Räume befriedigt werden, liegt dringender Eigenbedarf nicht vor (6 Ob 62/60, MietSlg 5184, 5834, 5838, 1890). Entscheidungstexte 7 Ob 27/63 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 CABGB §1409 CMG §19 Abs2 Z10MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Für die Übertragung eines lebenden Unternehmens ist es wesentlich, dass die ein Unternehmenszubehör bildenden Mietrechte im Zweifel als an Bedeutung gegenüber den übrigen Unternehmenswerten, insbesondere gegenüber den immateriellen Unternehmenswerten (good will) zurücktretend und daher nicht ins Gewicht fallend anzusehen sind (wie MietSlg 8980). Entsch... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Doppelwohnung (eigene Wohnungen des Mannes und der gekündigten Gattin) an sich noch kein Kündigungsgrund. Aufkündigung nur bei völligem Mangel eines Schutzbedürfnisses. Entscheidungstexte 5 Ob 306/62 Entscheidungstext OGH 15.11.1962 5 Ob 306/62 Veröff: MietSlg 9741 6 Ob 44/63 Entscheid... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D2MRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Während für eine Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG bei Fehlen eines Eintrittsberechtigten im Sinn der bisherigen Judikatur die Verlassenschaft und nach Einantwortung des Nachlasses die Erben passiv legitimiert sind, ist für eine Teilkündigung der Eintrittsberechtigte legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 151/62 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D2MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Die in der Judikatur bis in die jüngste Zeit aufscheinende Diskrepanz bei Beantwortung der Frage nach den Voraussetzungen einer Teilkündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG, ob nämlich die abzugebenden Räume in der ausschließlichen Benützung des verstorbenen Vormieters gestanden sein müssen und ob ihre Belassung an den Sonderrechtsnachfolger ein krasses Missverhältnis zwischen dessen dringendem Woh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CABGB §1295 IIIMG §19 Abs2 Z4 AaMRG §30 Abs2 Z3 A
Rechtssatz: Die Abmahnung ist dann ein Erfordernis redlicher Rechtsausübung, wenn dem Bestandnehmer die Schädlichkeit des Gebrauches nicht ohne weiteres erkennbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 45/62 Entscheidungstext OGH 28.02.1962 1 Ob 45/62 Veröff: JBl 1963,477 = ImmZ 1963,318 = MietSlg 9624 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A1MRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Die generelle Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung seitens des wesentlich mehr als den gesetzlichen Hauptmietzins zahlenden Hauptmieters bedeutet einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 MG. Entscheidungstexte 3 Ob 296/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 3 Ob 296/61 Veröff: MietSlg 9068 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z9 A1MRG §30 Abs2 Z9 E
Rechtssatz: Beim dringenden Eigenbedarf im Sinne des § 19 Abs 2 Z 6 MG muß es sich um einen Bedarf handeln, der so stark ist, daß die wirtschaftliche Existenz desjenigen, der Räume für Geschäftszwecke in Anspruch nimmt, bedroht ist. Keineswegs genügt es, daß jemand bloß seine Einkünfte erhöhen oder sonst wirtschaftlich besser gestellt werden will (MietSlg 7350 ua). En... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 CMRG §30 Abs2 Z8 B
Rechtssatz: Bei Selbstverschulden kann der Eigenbedarf nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden (MietSlg 7301 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 301/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 6 Ob 301/61 7 Ob 229/71 Entscheidungstext OGH 02.02.1972 7 Ob 229/71 Beisatz: Selbstverschulden liegt vor, we... mehr lesen...