RS OGH 1982/5/5 6Ob618/82, 8Ob520/89, 4Ob1571/92

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Veröffentlicht am 05.05.1982
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 A

Rechtssatz

Durch die wörtliche Übernahme des § 19 Abs 2 Z 13 MG als § 30 Abs 2 Z 6 MRG, wurde zum Ausdruck gebracht, daß die jahrzehntelange Auslegung einer im Interesse der Allgemeinheit an einer billigen Verteilung des Mietwohnraumes (vgl EB zMRÄG 500 BlGNr XI GP 10 f und 17 f) aufgestellten Norm keine Bedenken des Gesetzgebers erweckt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0070228

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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