Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Beim gespaltenen Mietverhältnis bleibt der ursprüngliche Mieter aus dem Mietverhältnis allein berechtigt und verpflichtet; er ist für die Aufkündigung und für alle Klagen aus dem Mietverhältnis passiv legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013