Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 301-330 von 541

RS OGH 1986/2/20 7Ob513/86

Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Der Umstand, daß kein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren in Bestand gegebenen Objekten besteht, weist noch nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit dieser Objekte hin. Ebensowenig kann daraus, daß sie technisch keine Einheit bilden, auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1986

RS OGH 1986/2/20 7Ob513/86

Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Der Umstand, daß kein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren in Bestand gegebenen Objekten besteht, weist noch nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit dieser Objekte hin. Ebensowenig kann daraus, daß sie technisch keine Einheit bilden, auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1986

RS OGH 1986/2/19 1Ob535/86, 7Ob342/97p, 7Ob199/97h

Norm: MRG §16 Abs1 Z1MRG §30 Abs2 Z7 A
Rechtssatz: § 16 Abs 1 Z 1 MRG ist auch für die Beurteilung, ob im Sinn des § 30 Abs 2 Z 7 MRG die Räumlichkeiten für eine geschäftliche Betätigung vermietet wurden, anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 535/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 535/86 Veröff: RdW 1986,241 7 Ob 342/97p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1986

RS OGH 1986/2/19 1Ob535/86, 4Ob537/87

Norm: MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Sollte nach der Parteienabsicht allein die Führung eines Gasthausbetriebes maßgeblich sein und wesentlich kleinere Wohnräume nur der leichteren Ausübung des Geschäfts dienen, ist mit der dauernden Sperre des Gasthausbetriebes ungeachtet der Weiterbenützung der Wohnräume der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 535/86 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1986

RS OGH 1985/12/11 1Ob674/85, 3Ob541/89, 7Ob624/91, 9Ob510/94, 8Ob521/95, 4Ob2054/96d, 1Ob52/97x, 1Ob

Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C
Rechtssatz: Das Verhalten des Mieters darf nicht in Teilfakten zerlegt werden; diese dürfen nicht für sich allein geprüft werden. Entscheidend ist stets sein Gesamtverhalten, zu dessen Würdigung auch auf länger zurückliegende Ereignisse zurückzugreifen ist. Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG ist auch nicht auf bestimmte Verhaltensweisen eingeschränkt, wie etwa auf Beschimpfungen, Drohungen, ung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/11/13 1Ob688/85

Norm: MRG §30 Abs2 Z9 A2MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer macht bei der Vermietung seiner Eigentumswohnung von seinem ausschließlichen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht über diese Wohnung Gebrauch und stellt insoweit die Gesamtheit aller Miteigentümer dar, so daß ihm das Kündigungsrecht in Ansehung seiner Eigentumswohnung allein, bei Miteigentum von Ehegatten diesen, zusteht. Eigenbedarf bei gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehegat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1985

RS OGH 1985/10/29 2Ob571/85, 1Ob674/85, 6Ob616/89, 3Ob593/89, 4Ob609/89, 7Ob624/91, 9Ob1611/94, 9Ob5

Norm: MRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt. Einmalige Vorfälle bilden den Kündigungsgrund nur, wenn sie schwerwiegend sind, jedoch können ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1985

RS OGH 1985/10/9 1Ob603/85, 8Ob587/89, 7Ob710/89, 1Ob705/89, 8Ob541/91, 7Ob637/92, 8Ob531/94, 1Ob639

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Unter Weitergabe im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wird jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung verstanden. Entscheidungstexte 1 Ob 603/85 Entscheidungstext OGH 09.10.1985 1 Ob 603/85 8 Ob 587/89 Entscheidungstext OGH 21.09.1989 8 Ob 587/89 Veröff: MietSlg XLI/30 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1985

RS OGH 1985/10/3 7Ob603/85, 8Ob560/92

Norm: ABGB §863 FIIMRG §30 Abs2 Z10
Rechtssatz: Kein schlüssiger Verzicht auf Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes, wenn die Witwe oder sonstige Familienmitglieder des früheren Betriebsangehörigen aus sozialen Erwägungen in der Wohnung belassen wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 603/85 Entscheidungstext OGH 03.10.1985 7 Ob 603/85 8 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1985

RS OGH 1985/7/11 7Ob608/85, 4Ob537/87, 8Ob634/87, 3Ob534/94, 4Ob506/96, 5Ob245/97h, 4Ob62/21b

Norm: MRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Die Verwendung eines Gassenlokales zu bloßen Magazinszwecken erfüllt den neuen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG. Dem steht durchaus gleich, wenn ein Verkaufslokal nur noch als Lager verwendet wird, in das durchschnittlich nur einmal im Monat noch ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen. Entscheidungstexte 7 Ob 608/85 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1985

RS OGH 1985/7/10 8Ob514/85, 4Ob508/87, 4Ob507/87, 3Ob566/88, 8Ob587/89, 1Ob561/90, 7Ob682/90, 8Ob517

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 FMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Die Gestattung der Untervermietung allein gibt dem Mieter nicht das Recht, aus dieser Untervermietung einen unverhältnismäßig hohen Vorteil zu ziehen (MietSlg 30387 ua). Entscheidungstexte 8 Ob 514/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1985 8 Ob 514/85 4 Ob 508/87 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/7/10 8Ob514/85, 4Ob507/87, 3Ob566/88, 8Ob1507/90, 1Ob1618/91, 10Ob2/16s, 8Ob70/18d

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 FMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Ein nicht ausdrücklich erklärter Ausschluss des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG kann nur dann angenommen werden, wenn der Mieter das Bestandobjekt mit Zustimmung des Vermieters ausdrücklich in der (dem Vermieter bekannten) Absicht gemietet hat, aus der Untervermietung (unzulässige) Einkünfte zu erzielen, oder es sonst zwischen den Partnern des Mietvertrages nach den Ums... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/7/10 8Ob514/85, 4Ob508/87, 7Ob557/89, 6Ob193/05h

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 FMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Aus der bloßen Gestattung der Untervermietung durch die seinerzeitigen Vermieter kann ein Schluß auf einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG nicht gezogen werden (MietSlg 30387). Entscheidungstexte 8 Ob 514/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1985 8 Ob 514/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/7/3 3Ob576/85, 2Ob520/86, 8Ob650/86, 6Ob227/00a, 6Ob328/04k, 10Ob62/04x, 10Ob39/07v, 3Ob

Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Ein "unleidliches Verhalten" im Sinn des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG, das mit dem Kündigungsgrund des "erheblich nachteiligen Gebrauchs" im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG zusammengefasst ist und daher vom Gesetz offenbar als gleichwertig angesehen wird, ist unter den Tatbestand des § 1118 erster Fall ABGB zu subsumieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1985

RS OGH 1985/7/3 3Ob576/85, 4Ob2054/96d, 10Ob2159/96i, 9Ob212/99p, 7Ob113/00v, 9Ob304/01y, 6Ob17/03y,

Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 CMRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Bei gewissen Verhaltensweisen muss aber der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, dh für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1985

RS OGH 1985/7/3 3Ob576/85

Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 CMRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Ein unleidliches Verhalten eines Geisteskranken würde den Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG bzw den Aufhebungstatbestand des § 1118 ABGB in einem Fall, in dem eine Abmahnung nicht aussichtslos erscheint nur verwirklichen, wenn die kranke Mietpartei sich unverhältnismäßig spät zum Arzt begeben würde oder wenn auch nach einer Abmahnung das Verhalten fortgesetzt würde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1985

RS OGH 1985/4/23 2Ob571/84, 4Ob537/87, 8Ob1506/89, 4Ob132/18t, 5Ob98/18z

Norm: MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Keine regelmäßige Verwendung zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung liegt vor, wenn gemietete Büroräume nur mehr ganz selten und als bloßes Aktenlager benützt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 571/84 Entscheidungstext OGH 23.04.1985 2 Ob 571/84 4 Ob 537/87 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1985

RS OGH 1985/2/5 4Ob1502/85, 8Ob1599/92, 9Ob1611/94, 9Ob510/94, 1Ob550/95, 8Ob521/95, 1Ob1504/96, 4Ob

Norm: MRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG (früher: § 19 Abs 2 Z 3 MG) setzt regelmäßig kein Verschulden des Mieters voraus; dies entspricht der ständigen Judikatur des OGH. Entscheidungstexte 4 Ob 1502/85 Entscheidungstext OGH 05.02.1985 4 Ob 1502/85 Veröff: MietSlg 37412 8 Ob 1599/92 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.02.1985

RS OGH 1984/11/13 5Ob64/84, 8Ob532/93, 10Ob504/96 (10Ob505/96), 8Ob261/98k

Norm: MRG §5 Abs2MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Für die Unterlassung der vom Mieter übernommenen Standardanhebung gemäß § 5 Abs 2 ist keine gesetzliche Sanktion vorgesehen. Der Vermieter kann im Mietvertrag den Vertragsbruch des Mieters als Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG vorsehen. Entscheidungstexte 5 Ob 64/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 5 Ob 64/84 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 6Ob536/91, 2Ob208/14y, 10Ob2/16s, 3Ob13/18k

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Ist die durchschnittliche Dauer eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Untermietverhältnisses länger als die voraussichtliche Nutzungsdauer der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hausmieters, dann ist der Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung unter Berücksichtigung einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorzunehmenden Verzinsung des darin ausgedrückten Kapitals auf die der d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 8Ob548/89, 6Ob536/91, 1Ob27/15z, 10Ob2/16s

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Investition, deren weitere Instandhaltung dem Hauptmieter obliegt, ist deren Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung - Verzinsung wie bei anderen Investitionen - auf die der zu ermittelnden Gebrauchsdauer der Investition entsprechende Anzahl der Zinsperioden umzulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 826/83 Entscheidungstext OGH 24.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 6Ob1510/85, 8Ob514/85, 7Ob607/85, 4Ob507/87, 1Ob690/88, 8Ob587/89, 2Ob5

Norm: MG §19 Abs2 Z10 B3MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG deckt sich mit jenem des § 19 Abs 2 Z 10 zweiter Fall MG, weshalb die zur früheren Bestimmung ergangene Judikatur des OGH anwendbar ist. Entscheidungstexte 6 Ob 826/83 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 826/83 Veröff: EvBl 1985/105 S 527 = MietSlg XXXVI/37 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 4Ob508/87, 1Ob559/88, 7Ob566/90, 6Ob536/91, 6Ob193/05h, 7Ob42/07p, 5Ob1

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Als Wert, mit dem die dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters zu berücksichtigen sind, ist der tatsächliche Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung maßgebend. Entscheidungstexte 6 Ob 826/83 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 826/83 Veröff: EvBl 1985/105 S 527 = MietSlg XXXVI/37 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 1Ob559/88, 3Ob566/88, 1Ob27/15z, 10Ob2/16s, 3Ob13/18k

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Durch Hinzurechnung der Beträge zum Hauptmietzins, die sich aus der Ermittlung des Gebrauchswertes der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters, sowie aus dem Zeitraum ergeben, auf welchen dieser Gebrauchswert aufzuteilen ist, ergibt sich jener Betrag, der jedenfalls auf den Untermieter überwälzt werden darf. Entscheidungstexte 6 Ob 826... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 10Ob2/16s

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Für die Berechnung des Zeitraumes, auf welchen der Gebrauchswert der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters aufzuteilen ist, ist es, wenn ein Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und der Untermieter für die Instandhaltung des Bestandgegenstandes zu sorgen hat, erforderlich, die durchschnittliche Dauer eines solchen Untermietvertrages zu ermitteln. Wenn es diesbezügli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Für das Vorliegen des Kündigungsgrundes kommt es nicht darauf an, ob der Untermieter den Untermietzins nicht oder schleppend bezahlt. Entscheidungstexte 6 Ob 826/83 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 826/83 Veröff: EvBl 1985/105 S 527 = MietSlg XXXVI/37 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83

Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietverträgen liegt grundsätzlich ein Verwerten zumindest schon dann vor, wenn eine Vereinbarung über eine teilweise Überlassung des Mietgegenstandes gegen Entgelt zustandegekommen ist. Darauf, wann das Entgelt fällig oder tatsächlich bezahlt wird, kommt es für die Frage, ob überhaupt eine Verwertung vorliegt, nicht an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83

Norm: ABGB §1097MRG §10MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Ist der Hauptmieter auf Grund des Mietvertrages verpflichtet, alle wie immer gearteten Adaptierungen und Umgestaltungen des Bestandobjektes nach Beendigung des Mietverhältnisses den Vermietern entschädigungslos zu überlassen, sind bei der Verhältnismäßigkeitprüfung auch Investitionen des Hauptmieters, die den Mietgegenstand benützbar machen oder erhalten, zu berücksichtigen, soweit diese Maßn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1984

RS OGH 1984/10/18 7Ob665/84, 7Ob1599/91, 1Ob592/91, 1Ob517/96, 6Ob258/98d, 5Ob216/01b, 3Ob132/04i, 5

Norm: ABGB §531ABGB §1116aMRG §14MRG §30 Abs2 Z5 A
Rechtssatz: Auch Bestandrechte sind vererblich, wobei lediglich gem den §§ 14 und 30 Abs 2 Z 5 MRG eine Sonderrechtsnachfolge in Frage kommt. Ist im Einzelfall eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben, verbleibt es bei der allgemeinen Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem MRG, was sich im übrigen bezüglich der Mietrechte schon aus § 1116a ABGB ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1984

RS OGH 1984/6/28 7Ob591/84, 8Ob229/01m

Norm: MRG §30 Abs2 Z16
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund entspricht dem seinerzeitigen Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 4 b MG. Demnach kann er ebenfalls nur zur Durchsetzung von Verbesserungen im Sinne de § 3 Z 10 StadtErnG herangezogen werden, nicht aber zur Durchsetzung einer Verbesserung derart, daß der Bestandgegenstand in seiner Lage verändert wird, ohne daß dies zur Erreichung des aufgezeigten Zweckes unbedingt geboten wäre. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1984

Entscheidungen 301-330 von 541

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