Norm: MG §19 Abs2 Z10 B2MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Ein um vierzig Prozent über dem Hauptmietzins liegender Untermietzins ist noch kein "übermäßiges Entgelt". Entscheidungstexte 1 Ob 196/61 Entscheidungstext OGH 10.05.1961 1 Ob 196/61 Veröff: MietSlg 8975 6 Ob 16/65 Entscheidungstext OGH 20.01.1965 6 Ob 16/65 Beisatz: Fünfzig Proz... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D1MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Ein Interesse an Einnahmen aus einer Untervermietung von Räumen kann nicht als ein Wohnungsbedürfnis des Eintretenden angesehen werden (wie MietSlg 7426). Entscheidungstexte 6 Ob 162/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 6 Ob 162/61 1 Ob 99/18t Entscheidungstext OGH 21.11.2018 1 Ob 9... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z12 B1MRG §30 Abs2 Z12
Rechtssatz: Voraussetzung der Eigenbedarfskündigung nach § 19 Abs 2 Z 12 MG ist, daß der kündigende Untervermieter den aufgekündigten Bestandgegenstand dringend benötigt, wobei allerdings die Rechtsprechung diesem Kündigungsgrund eine weniger strenge Auslegung als dem Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes bei Hauptmieten zuteil werden läßt. Der Bedarf muß aber doch so schwerwiegend sein, daß er un... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Die Nichtanwendbarkeit des § 19 Abs 2 Z 10 MG bei Veräußerung oder Verpachtung setzt voraus, daß es sich um die Überlassung eines lebenden Unternehmens handelt und der Schwerpunkt nicht in der Überlassung der Geschäftslokalitäten samt Inventar und Warenlager gelegen ist. Eine Transaktion, mit der nach erfolgter Stillegung des Betriebes oder unter gleichzeitiger Auflassung des Unternehmens Ges... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A1MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Ob die Weiterbenützung als unerheblich anzusehen ist, ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung und danach zu beurteilen, ob die Weiterbenützung zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses und nicht bloßer Bequemlichkeit dient, ob also der Verlust der aufgekündigten Wohnung in der Lebensführung des Mieters eine erhebliche Änderung herbeiführen müßte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A1MRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Unter "Weitervermietung" im Sinne dieser Gesetzesstelle versteht die Rechtsprechung seit jeher jede Art der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an Dritte, woran auch der Vorbehalt der Eigenbenützung in einem unerheblichen Ausmaß nichts ändert, insbesondere dann nicht, wenn diese Eigenbenützung keinem tatsächlichen wirtschaftlichen Interesse des Mieters entspricht, die ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 D1MRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Mieter zwecks Erfüllung einer dringend notwendigen familiären Verpflichtung von der aufgekündigten Wohnung abwesend ist, kann der Abwesenheit des Mieters aus zwingenden beruflichen Gründen im Sinne des § 19 Abs 2 Z 13 MG gleichgestellt werden, da sowohl Gleichheit des Rechtsgrundes als auch des Schutzbedürfnisses vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B2cMRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C
Rechtssatz: Ein herausforderndes Benehmen des Vermieters schließt den Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG aus, wobei es nicht notwendig ist, dass gerade die letzte Provokation des Vermieters der Handlung des Mieters adäquat ist. Vorfälle, die den Umständen nach geringfügiger sind, werden auch dadurch nicht zu Kündigungsgründen, dass der Hauseigentümer eine detaillierte Hausordnung erlässt, in d... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 B2MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Der nach § 19 Abs 2 Z 10 MG, zweiter Kündigungstatbestand aufgekündigte Mieter hat nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung eigene Leistungen an den Dritten zu behaupten und zu beweisen, die die Entscheidung der Frage der "Unverhältnismäßigkeit" im Sinne der angeführten Gesetzesstelle zu seinen Gunsten beeinflussen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 FMRG §16 Abs1 Z1MRG §30 Abs2 Z5 A
Rechtssatz: Im Falle von sogenannten gemischten Bestandverhältnissen ist die Frage, ob der im § 19 Abs 2 Z 11 MG vorgesehene Kündigungsgrund anwendbar ist, nach der überwiegenden Art der Verwendung und dem hauptsächlichen Zweck der Benützung der Räume zu entscheiden (MietSlg 4045, 4674 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 233/59 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4 BaMRG §30 Abs2 Z14
Rechtssatz: Abbruchreife gegeben, wenn Kostenaufwand größer als Wertsteigerung wäre (MietSlg 12387). Das Verschulden des Vermieters an dem Eintritt der Abbruchsreife ist unbeachtlich (MietSlg 1354, 2468, 5828). Die Verhältnisse bei anderen nicht in Zusammenhang stehenden Gebäuden spielen keine Rolle (MietSlg 12398). Entscheidungstexte 6 Ob 165/59 En... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 GMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Eine auf § 19 Abs 2 Z 11 MG gestützte Kündigung ist stets gegen den Nachlaß oder im Fall seiner Einantwortung gegen die Erben zu richten. Wurde die Verlassenschaftsabhandlung armutshalber abgetan, ist der Mietvertrag der Verlassenschaft zu Handen eines zu bestellenden Verlassenschaftskurators zu kündigen, allenfalls zu Handen der Erben, die eine Ermächtigung nach § 72 Abs 2 AußStrG erhalten h... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 A2MRG §30 Abs2 Z4 D
Rechtssatz: Unter "offenbar naher Zeit" im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 MG kann auch ein Zeitraum von mehr als einem Jahr verstanden werden; es muss aber jedenfalls eine konkrete Notwendigkeit des künftigen Bedarfes erwiesen sein. Entscheidungstexte 5 Ob 174/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1959 5 Ob 174/59 Veröff: HBZ 1969/18,2 = ImmZ 1959,306 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z8 C
Rechtssatz: Bei Zweifel, welche Interessen überwiegen, muß die Abwägung zugunsten des Mieters ausfallen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/59 Entscheidungstext OGH 22.04.1959 6 Ob 110/59 5 Ob 316/63 Entscheidungstext OGH 24.10.1963 5 Ob 316/63 Ähnlich; Beisatz: Das Überwiegen der gefährdeten Interesse... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 CMRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Wenn das Bestandobjekt ohne räumlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, dem es dienen sollte, nach Art einer Rumpelkammer nur der Aufbewahrung praktisch unverkäuflicher Waren dient, kann selbst dann von einer regelmäßigen geschäftlichen Betätigung nicht gesprochen werden, wenn es gelingt, gelegentlich doch den einen oder den anderen der eingelagerten Gegenstände an Interessenten, die ausnahmswei... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 C3MRG §30 Abs2 Z3 D
Rechtssatz: Eine Tat des Mieters, die das Verbrechen nach § 152 StGB darstellt, kann nicht als geringfügige Handlung gewertet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 182/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 6 Ob 182/58 7 Ob 235/65 Entscheidungstext OGH 11.08.1965 7 Ob 235/65 Auch; Beisatz: Eine strafbar... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 B2NeuVG §9 Abs2MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 19 MG 2.Fall vorliegt, sind Investitionen, die der Hauptmieter zur Behebung von Kriegsschäden bedeutenden Umfanges gemacht hat, mit dem Zeitwert zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des § 9 Abs 2 lit b und Abs 3 des NeuVG, BGBl 1956/225 enthalten ähnliches Gedankengut (vgl auch MietSlg ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z8 A1MRG §30 Abs2 Z8 C
Rechtssatz: Erst dann, wenn der Eigenbedarf und seine Dringlichkeit bejaht werden können kommt es zur Interessenabwägung. Die Frage des Eigenbedarfes darf aber nicht von vornherein nach dem Ergebnis einer vorweggenommenen Interessenabwägung gelöst werden. Entscheidungstexte 3 Ob 159/57 Entscheidungstext OGH 03.04.1957 3 Ob 159/5... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 D2MRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Eine Teilkündigung ist möglich, wenn zwischen der Größe der Wohnung und dem Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten ein auffallendes Mißverhältnis besteht; eine Mitbenützung von Nebenräumen kann aber nicht angeordnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 141/57 Entscheidungstext OGH 27.03.1957 3 Ob 141/57 Veröff: RZ 1957,168 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage das Vorhandensein eines Schutzbedürfnisses im Sinne des § 19 Abs 2 Z 13 MG ist nicht allein auf den Zeitpunkt der Kündigung, sondern auch auf den des Schlusses der Verhandlung erster Instanz abzustellen und der Sachverhalt nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 170/57 E... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 C
Rechtssatz: Der Kündigungstatbestand des § 19 Abs 2 Z 13 MG ist nicht starr nach seinem Wortlaut auszulegen, sondern ist nur dann gegeben, wenn ein dauernder Mangel eines schutzwürdigen Interesses festgestellt ist. Das kann aber grundsätzlich immer nur dann der Fall sein, wenn das Wohnbedürfnis anderweitig befriedigt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 51... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4 AaMRG §30 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Die Instandhaltungspflicht des Vermieters kann weder eine Rechtfertigung noch eine Entscheidung dafür sein, daß die Mieter ihrerseits einen Zustand schaffen, der eine erhebliche Gefährdung für die Substanz des Bestandobjektes und die persönliche Sicherheit der Bewohner bedeutet. Entscheidungstexte 1 Ob 61/57 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 B1MRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob den Mieter ein Verschulden trifft, sondern darauf, ob das objektiv in Erscheinung tretende Verhalten als ein grob ungehöriges, das Zusammenwohnen verleidendes angesehen werden muss, auch wenn es etwa auf eine geistige Erkrankung zurückgeführt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 564/56 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 A1MG §19 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z8 A1MRG §30 Abs2 Z9 A1
Rechtssatz: Ein dringender Eigenbedarf setzt einen Notstand voraus, nämlich die unabweisliche Notwendigkeit, den vorhandenen Zustand sobald als möglich zu beseitigen. Allerdings muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benü... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 A1MG §19 Abs2 Z6 AMRG §30 Abs2 Z8 A1MRG §30 Abs2 Z9 A1
Rechtssatz: Ein dringender Eigenbedarf setzt einen Notstand voraus, nämlich die unabweisliche Notwendigkeit, den vorhandenen Zustand sobald als möglich zu beseitigen. Allerdings muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benü... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 C2MRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Gemeinsame Wirtschaftsführung auch dann, wenn eine Familie in zwei unmittelbar benachbarten Wohnungen gemeinsam wirtschaftet, wobei es unerheblich ist, in welcher Wohnung der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung liegt. Entscheidungstexte 3 Ob 395/56 Entscheidungstext OGH 22.08.1956 3 Ob 395/56 Veröff: MietSlg 5217 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IIcMG §19 Abs1 H4aMRG §30 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Zur Frage einer vom Mieter gegenüber dem im Vertrage bestimmten Verwendungszweck des Bestandobjektes vorgenommenen Widmungsänderung (Wohnung - gewerbliche Betriebsstätte). Entscheidungstexte 7 Ob 168/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 7 Ob 168/56 Veröff: ImmZ 1956,326 7 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z8 C
Rechtssatz: Berücksichtigung der Obdachlosigkeit des gekündigten Mieters. Entscheidungstexte 3 Ob 120/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 3 Ob 120/56 3 Ob 197/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 3 Ob 197/57 6 Ob 110/59 Entscheidungstext OGH 22.04.19... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BMRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Befriedigung eines regelmäßigen Wohnbedürfnisses nur dann, wenn der Bestandnehmer wenigstens während eines beachtlichen Zeitraumes im Jahre die Wohnung als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt ausnützt. Entscheidungstexte 2 Ob 81/56 Entscheidungstext OGH 02.03.1956 2 Ob 81/56 Veröff: MietSlg 5236(9) ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 GMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Sind Personen im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG in das Mietrecht des verstorbenen Mieters eingetreten, so kann das Mietverhältnis nur gegen sie aufgekündigt werden, weil sie eben als Mieter an die Stelle des Verstorbenen getreten sind. Entscheidungstexte 1 Ob 724/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 724/55 ... mehr lesen...