Norm
MG §19 Abs2 Z13 ARechtssatz
Das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses fehlt, wenn eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung überhaupt nicht oder nur noch gelegentlich benützt wird und nicht einmal mehr zum Teil Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Familienlebens des Mieters ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0068611Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008