Norm: MRG §30 Abs2 Z4 FMRG §30 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Ist die Untervermietung weder nach dem Wortlaut des Vertrages noch nach der Absicht der Parteien auf eine teilweise Vermietung beschränkt worden, so bezieht sie sich im Zweifel auf das ganze Bestandobjekt. Entscheidungstexte 4 Ob 508/87 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 4 Ob 508/87 Veröff: JBl 1987,447 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 F
Rechtssatz: Dass § 30 Abs 2 Z 4 MRG nur die eigenen Leistungen des Mieters an den Dritten (Untermieter) ausdrücklich erwähnt, schließt die Einbeziehung von Aufwendungen des Untermieters auf den Bestandgegenstand bei der vom Gesetz angeordneten Verhältnismäßigkeitsprüfung nach deren Zweck zwar nicht grundsätzlich aus, doch ist die Interessenlage bei Leistungen des Untermieters in der Regel anders, weil seine Aufwendungen ... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z2MRG §30 Abs2 Z14
Rechtssatz: Eine sogenannte wirtschaftliche Abbruchreife ist Tatbestandsmerkmal des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 14 MRG und eben deshalb bei Wohnungsmieten, die dem Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz unterliegen, nicht als Aufhebungsgrund nach § 29 Abs 1 Z 2 MRG anzuerkennen. Entscheidungstexte 6 Ob 702/86 Entscheidungstext OGH 22.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIMRG §30 Abs2 Z3 H
Rechtssatz: Abmahnung des Mieters kann nur unter besonderen Umständen als schlüssiger Verzicht auf weiterreichende Maßnahmen ( Aufkündigung ) aufgefaßt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 703/86 Entscheidungstext OGH 18.12.1986 6 Ob 703/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z15
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auch dann anzuwenden, wenn ein auf der gemieteten Grundstücksfläche errichteten, im Eigentum des Mieters stehendes Superädifikat abgetragen werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 616/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1986 1 Ob 616/86 6 Ob 696/87 Entscheidungstext OGH 30.05.... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 A
Rechtssatz: Der Tod des Mieters ist auch für Wohnraumuntermietverhältnisse Kündigungsgrund im Sinne des § 30 Abs 2 Z 5 MRG. Auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes kann der Vermieter im voraus wirksam verzichten. Entscheidungstexte 6 Ob 652/86 Entscheidungstext OGH 06.11.1986 6 Ob 652/86 Veröff: RdW 1987,290 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z15
Rechtssatz: Unter "Miethaus" ist jedes vermietete Gebäude zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 567/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 567/86 1 Ob 616/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1986 1 Ob 616/86 Vgl 6 Ob 696/87 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z15ZPO §190 D5a
Rechtssatz: Die Frage, ob der geplante Neubau oder Umbau im öffentlichen Interesse liegt, entscheiden für das Gericht bindend allein die Verwaltungsbehörden. Entscheidungstexte 1 Ob 567/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 567/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Macht der Vermieter gegen die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Mieter neben dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG noch andere Kündigungsgründe geltend und wird das Vorliegen des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 5 MRG mit der Behauptung eines dringenden Wohnbedürfnisses einer eintrittsberechtigten Person bestritten, dann muß notwendigerweise zunächst über diesen Kündigungsgrund abgesprochen werden.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14MRG §30 Abs2 Z5 E
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1116a zweiter Satz ABGB wurde durch das MRG nicht derogiert. Entscheidungstexte 8 Ob 504/86 Entscheidungstext OGH 26.05.1986 8 Ob 504/86 Veröff: ImmZ 1986,330 = EvBl 1987/133 S 496 = MietSlg 38/19 4 Ob 502/92 Entscheidungstext OGH 14.01.1992 4 Ob... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z11
Rechtssatz: "Mietgegenstand" im Sinne des § 30 Abs 2 Z 11 MRG ist nicht die Liegenschaft, auf der sich das Gebäude mit gemieteten Wohnungen oder Geschäftsräumen befindet, sondern es sind dies die letzteren selbst. Beabsichtigt daher die kündigende Gebietskörperschaft anstelle des Mietgegenstandes einen Neubau bzw einen grundlegenden Umbau oder Abbruch, so liegt der Kündigungsgrund nicht vor. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z11
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 11 MRG ist nur gegeben, wenn das bisherige Mietobjekt für Zwecke der Hoheitsverwaltung benötigt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 579/86 Entscheidungstext OGH 22.05.1986 7 Ob 579/86 5 Ob 270/01v Entscheidungstext OGH 27.11.2001 5 Ob 270/01v Vgl; Beisa... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Auch mehrfache Weiterveräußerung eines Unternehmens sind bei der Frage des Vorhandenseins eines lebenden Unternehmens nicht anders zu beurteilen (hier: Einbringen eines Unternehmens als Sacheinlage in eine Gesellschaft). Entscheidungstexte 6 Ob 550/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 6 Ob 550/86 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Wird ein Unternehmen zur Weiterführung übernommen (hier: Espresso) kann am Erfordernis der Unternehmensidentität nicht gezweifelt werden, selbst wenn das Unternehmen mit einer neuen Gewerbeberechtigung, neu angeschafften Waren (gleicher Art) und einer eigenen Einrichtung weiterbetrieben wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 550/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Die vorübergehende Schließung eines Kaffeehauses (Espressos) vor der Veräußerung steht der Annahme eines lebenden Unternehmens nicht entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 550/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 6 Ob 550/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Die Verpachtung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens unter Einschluß der Mietrechte als Unternehmensbestandteil ist keine Weitergabe nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG. Entscheidungstexte 1 Ob 530/86 Entscheidungstext OGH 23.04.1986 1 Ob 530/86 7 Ob 584/86 Entscheidungstext OGH 19.06.1986 7 Ob 584... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG liegt dann nicht vor, wenn der Mieter an dem im Bestandobjekt geführten Unternehmen wirtschaftlich beteiligt bleibt; es genügt auch, daß diese Voraussetzung nur in der Person eines Mitmieters zutrifft. Daß diese Beteiligung die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz des Mieters bildet, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen durch den Mieter an einen Dritten ist nicht als den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG darstellende Weitergabe der Mietrechte, sondern als Veräußerung des Unternehmens anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 530/86 Entscheidungstext OGH 23.04.198... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z13MRG §46 Abs1
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "nahe Angehörige": Der Begriff der (bezüglich des Mietzinses privilegierten) "nahen Angehörigen" des bisherigen Hauptmieters, die minderjährig sind, im Sinne des § 46 Abs 1 MRG ist nach der in diesem Gesetz an anderer Stelle gebrauchten Begriffsumschreibung zu definieren. § 30 Abs 2 Z 13 MRG verweist bei der Verwendung des Begriffes "nahe Angehö... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Selbstverschuldeter Eigenbedarf ist anzunehmen, wenn der Vermieter schuldhaft eine Sachlage herbeiführt, die ihn zwingt, zur Deckung seines Eigenbedarfes zur Kündigung zu schreiten, sei es, dass er den Eigenbedarf durch positives Tun zum Entstehen bringt, sei es, dass er eine Gelegenheit, den Eigenbedarf auf eine andere Weise als durch Kündigung zu befriedigen, versäumt. Für die Annahme eines... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Selbstverschuldeter Eigenbedarf ist anzunehmen, wenn der Vermieter schuldhaft eine Sachlage herbeiführt, die ihn zwingt, zur Deckung seines Eigenbedarfes zur Kündigung zu schreiten, sei es, dass er den Eigenbedarf durch positives Tun zum Entstehen bringt, sei es, dass er eine Gelegenheit, den Eigenbedarf auf eine andere Weise als durch Kündigung zu befriedigen, versäumt. Für die Annahme eines... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Der von der Judikatur zu den entsprechenden Kündigungsgründen des MG entwickelte Grundsatz, daß selbstverschuldeter Eigenbedarf nicht im Wege der Kündigung geltend gemacht werden kann, ist auch bei den Eigenbedarfskündigungen nach dem MRG zu beachten. Entscheidungstexte 5 Ob 519/86 Entscheidungstext OGH 18.03.1986 5 Ob 519/86... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Der von der Judikatur zu den entsprechenden Kündigungsgründen des MG entwickelte Grundsatz, daß selbstverschuldeter Eigenbedarf nicht im Wege der Kündigung geltend gemacht werden kann, ist auch bei den Eigenbedarfskündigungen nach dem MRG zu beachten. Entscheidungstexte 5 Ob 519/86 Entscheidungstext OGH 18.03.1986 5 Ob 519/86... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Auch ein bereits im Zeitpunkt des Hauserwerbes bestehender oder vorhersehbarer Eigenbedarf des Vermieters rechtfertigt die Kündigung eines Mieters in diesem Haus nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG nur dann, wenn der Eigenbedarf vom Vermieter nicht selbst verschuldet worden ist. Ob ein Selbstverschulden des Vermieters am Eigenbedarf vorliegt, ist stets nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen. ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Unter dem selbstverschuldeten Eigenbedarf ist einerseits nicht jeder selbst verursachte Eigenbedarf andererseits aber auch nicht nur der in rechtswidriger, sittenwidriger Weise zum Zweck der Umgehung des Gesetzes herbeigeführte Eigenbedarf zu verstehen. Als selbstverschuldet ist der Eigenbedarf dann anzusehen, wenn er durch ein Verhalten des Vermieters herbeigeführt wurde, das mit einem auf E... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 BMRG §30 Abs2 Z9 B
Rechtssatz: Unter dem selbstverschuldeten Eigenbedarf ist einerseits nicht jeder selbst verursachte Eigenbedarf andererseits aber auch nicht nur der in rechtswidriger, sittenwidriger Weise zum Zweck der Umgehung des Gesetzes herbeigeführte Eigenbedarf zu verstehen. Als selbstverschuldet ist der Eigenbedarf dann anzusehen, wenn er durch ein Verhalten des Vermieters herbeigeführt wurde, das mit einem auf E... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Auch nach dem MRG ist eine Teilkündigung nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes vorliegen, es sei denn, es liegt kein einheitlicher Bestandvertrag vor. Entscheidungstexte 7 Ob 513/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 513/86 Veröff: MietSlg XXXVIII/10 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Auch nach dem MRG ist eine Teilkündigung nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes vorliegen, es sei denn, es liegt kein einheitlicher Bestandvertrag vor. Entscheidungstexte 7 Ob 513/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 513/86 Veröff: MietSlg XXXVIII/10 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1092MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bildet (bilden soll) und daher als einheitlich anzusehen ist, beziehungsweise, ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab. Objektive Gemeinsamkeit (im Sinne gegenseitigen Erforderlichseins oder Nützl... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1092MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bildet (bilden soll) und daher als einheitlich anzusehen ist, beziehungsweise, ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab. Objektive Gemeinsamkeit (im Sinne gegenseitigen Erforderlichseins oder Nützl... mehr lesen...