Norm
MG §19 Abs2 Z10 A1Rechtssatz
Der Lebensgefährte des Mieters ist nur im Falle des Todes des Mieters unter der im § 19 Abs 2 Z 11 MG bestimmten Voraussetzung berechtigt, in das Mietrecht einzutreten; die Weitergabe der Wohnung unter Lebenden durch den Mieter an den (ehemaligen) Lebensgefährten begründet kein Eintrittsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0068777Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008