Norm
ABGB §1120 BaRechtssatz
Bei vertragsmäßiger Widmung einer Wohnung als Zweitwohnung für vorübergehende Aufenthalte handelt es sich nicht um einen Verzicht auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes, sondern um wesentlichen Vertragsinhalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021178Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008