RS OGH 1979/2/21 1Ob537/79, 8Ob595/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1979
beobachten
merken

Norm

ABGB §1120 Ba
MG §19 Abs2 Z13 B
MRG §30 Abs2 Z6 A

Rechtssatz

Bei vertragsmäßiger Widmung einer Wohnung als Zweitwohnung für vorübergehende Aufenthalte handelt es sich nicht um einen Verzicht auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes, sondern um wesentlichen Vertragsinhalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021178

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten