RS UVS Oberösterreich 1993/10/20 VwSen-101323/8/Weg/Ri

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Bloß leicht gerötete Augenbindehäute sind - bei selbst von geschulten Organen nicht feststellbaren sonstigen Alkoholisierungssymptomen - für die Vermutung der Alkoholisierung nicht ausreichend. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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