RS UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-MI-92-027

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Rechtssatz

Der Anflutungsreiz des in die Gehirnzellen einströmenden Alkohols bewirkt wegen einer zunächst mangelhaften Anpassung der Gehirnzellen bedeutend schwerere Ausfälle der Gehirnleistung als die gleiche Alkoholkonzentration während der Ausscheidungsphase.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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