RS UVS Steiermark 1993/11/17 30.5-6/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 20 VStG ist anzuwenden, wenn ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemalkoholwert 0,59 mg/l) bei nicht beträchtlicher Gefährdung der Verkehrssicherheit (geringes Verkehrsaufkommen) gelenkt wird, sowie die Milderungsgründe der Unbescholtenheit und Schuldeinsichtigkeit (keine Erschwerungsgründe) bestehen und der Täter erst 21 Jahre alt ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten