RS UVS Niederösterreich 1999/06/22 Senat-GD-98-033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1999
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Tatbestand der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand wird durch den Tatbestand des Lenkens in alkoholisiertem Zustand konsumiert.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten