Die "Wermuth-Fous`sche-Formel" weist, für eine verläßliche Rückrechnung eines Alkomatergebnisses auf den Atemalkoholgehalt zum Zeitpunkt des Lenkens, eine hohe Treffsicherheit und damit eine verläßliche Aussage zur Beurteilung des Alkoholisierungsgrades im relevanten Tatzeitpunkt auf.
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.5.1998, Zl. 98/03/0160-3, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 13.3.1998, Zl. KUVS-1431/3/97, abgelehnt.