Doppelverwertungsverbot des hohen Alkoholisierungsgrades, wenn dieser trotz des strafsatzbegründenden Tatbestandes nochmals als Strafzumessungsgrund gewertet wurde. Volle Inanspruchnahme des untersten Strafrahmens, wenn zahlreiche Milderungsgründe vorliegen und der Bw erst 17 1/2 Jahre alt ist.