Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Einer unbegründeten Ersatzkraftablehnung kommt es gleich, wenn der Antragsteller ausschließlich dartut, aus welchen Gründen ihm gerade der beantragte Ausländer als für die offene Stelle besonders geeignet erscheint, nicht aber, dass und warum diese
Gründe: bei anderen, zur Vermittlung vorgesehenen Arbeitskräften keinesfal... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, die Bf habe Ersatzkräfte nicht angestellt, weil sie die an ihrem Unternehmen beteiligten Ausländer präferiere, kann erst dann mit Recht und mit dem Ergebnis einer Abweisung des Antrages auf Beschäftigungsbewilligung erhoben werden, wenn feststeht, dass die Bf tatsächlich geeignete und gewillte Ersatzkräfte o... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs8;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Begrenzung der zulässigen Dauer eines Au-Pair-Verhältnisses kennt die Rechtsordnung nicht. Eine Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung ist daher zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090161.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Das im Hinblick auf die Spezialisierung des vom Arbeitgeber geführten Chinarestaurants geltend gemachte Erfordernis provinzspezifischer chinesischer Kochkenntnisse, das bzgl. bestimmter Kenntnisse des beantragten Ausländers unter Beweis gestellt wird, lässt sich nicht von vornherein als unsachlich erkennnen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Die Annahme, daß jeder Koch chinesischer Herkunft imstande ist, jede provinzspezifische chinesische Spezialität zuzubereiten und er daher auch geeignet ist, jede Nachfrage nach einem Koch mit derartigen Spezialkenntnissen zu bef... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine unbegründete Ablehnung von Ersatzkräften liegt nicht vor, wenn der ASt einen Koch für arabische Spezialitäten sucht, ihm jedoch ohne Eingehen auf dieses zulässige Anforderungsprofil als Ersatzkräfte sämtliche im Arbeitslosengeldbezug stehenden Köche als Ersatzkräfte angeboten werden, und der ASt zu diesem Angebot ni... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Bringt der Antragsteller (Arbeitgeber) im Verwaltungsverfahren mehrfach zum Ausdruck, das für die nachgefragte Tätigkeit erforderliche (objektiv begründete und von der Behörde auch anerkannte) Vertrauensverhältnis (hier: Hausarbeiter bei einem Rechtsanwalt, der gleichzeitig eine Hausverwaltung führt) könne nur durch ein ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus den im (Berufungs)Verfahren gesteigerten Anforderungen des ASt (Arbeitgeber) an die Fähigkeiten einer für den zu besetzenden Arbeitsplatz in Frage kommenden Arbeitnehmers kann nur dann auf eine von vornherein unbegründete Ablehnung der Ersatzkraftstellung geschlossen werden, wenn die gestellten Anforderungen unter ob... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, ob jeder Koch chinesischer Herkunft im Stande ist, jede provinzspezifische chinesische Spezialität zuzubereiten und er daher auch geeignet ist, ist dann erforderlich, wenn derartige vom Arbeitgeber verlangte spezielle Kenntnisse in seinem Unternehmen eine objektive
Begründung: finden, Ersatzkräfte m... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Dass der genannte Ausländer noch keine entsprechenden Dienstverhältnisse in Ö nachweisen kann, auf Grund derer er Anspruch auf Leistungen aus dem AlVG hat, ist für sich allein für die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG nicht ausschlaggebend (Hinweis auf E 26.5.1988, 88/09/0015). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Beschränkt sich die Partei des Bewilligungsverfahrens nicht bloß darauf, ohne Angaben von Gründen die ihr vorgehaltenen Aussagen von formlos befragten Dritten (hier: Ersatzarbeitskräfte) als unrichtig zu erklären, kann deren Einvernahme als unter Wahrheitspflicht stehender Zeugen geboten sein, um die von ihnen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit, aus einer vorgelegten Speisekarte Rückschlüsse darauf zu nehmen, ob auch ein österreichischer Koch die angebotenen Spezialitäten zubereiten könnte (hier: ungarische Spezialität; Verwandtschaft der ungarischen und der österreichischen Küche). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Partei im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht, was auf eine atypische Organisation der Besorgung der verschiedenen in ihrem Lokal anfallenden Aufgaben hinweist, hat die Behörde bei Prüfung der Frage, ob eine vom Arbeitgeber an den offenen Arbeitsplatz gestellte Forderung objektiv begründet ist, von einer typis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Verkehr mit ausländischen Gästen gehört nicht zum Kernbereich der Tätigkeiten eines Koches, selbst wenn der Anteil dieser Gäste überwiegt. Bei typischer Organisation wird diese Aufgabe vielmehr vom Bedienungspersonal (Kellner) wahrgenommen. Aus diesem Grund für einen Koch geforderte spezielle Sprachkenntnisse sind ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §37;
Rechtssatz: Die für den Fall der durch den Arbeitgeber erfolgten unbegründeten Ablehnung jeder Ersatzkraft im vornherein bestehende Einschränkung der Beweisführung für die Behörde bezüglich der Frage, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die konkrete Beschäftigung zulässt (Hinweis auf E 1.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AVG §46;AVG §48;AVG §55;AVG §8;
Rechtssatz: Auf Grund der sich aus § 46 AVG ergebenden Grundsätze der Unbeschränktheit und der Gleichwertigkeit aller Beweismittel (Hinweis auf E VS 11.6.1951, 2729/49, VwSlg 2142 A/1951) ist iVm § 55 Abs 1 erster Satz AVG die formlose behördliche Befragung von Ersa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Vorbringen des ASt die zu seinen Verwandten zählende beantragte Ausländerin unterstützen zu wollen, lässt sich nicht zwingend ableiten, der ASt habe jegliche Stellung einer tauglichen Ersatzkraft von vornherein ausgeschlossen, weil er ausschließlich an der Beschäftigung der von ihm beantragten Ausländerin interes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der VwGH die Beschwerde des Bfrs gegen einen Bescheid (in seiner Stammfassung), mit dem die Erteilung einer Bewilligung wegen Fehlens zweier kumulativer Bewilligungsvoraussetzungen (hier: gem § 4 Abs 1 und 3 Z 4 AuslBG) ve... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Beharrt der Antragsteller trotz grundsätzlich möglicher Stellung einer geeigneten Ersatzkraft ausschließlich auf der Beschäftigung des beantragten Ausländers, dann fehlt es für die Bewilligung an den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Grenzen des § 66 Abs 4 AVG 1950 werden nicht überschritten, wenn im Berufungsverfahren vorgebrachte Änderungen des Anforderungsprofils an den zu besetzenden Arbeitsplatz lediglich als Modifikation des ursprünglich bei der Behörde 1. Instanz gestellten Antrags auf Erteilung einer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;B-VG Art18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0029 E 8. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind beim VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG gegen § 4 Abs 1 AuslBG entstanden. Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen, wonach im Beschwerdefall die erstmals in der Berufung gestellten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht als bloße Modifikation des dem erstinstanzlichen Verfahren zu Grunde liegenden Antrags gewertet werden kann. Schlagworte Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Auffassung des Arbeitgebers (Antragsteller), die Behörde sei nicht imstande geeignete, d.h. den besonderen, von ihm aufgestellten Anforderungen entsprechende Arbeitskräfte (hier: Kfz-Mechaniker mit Kenntnis spezieller britischer Fahrzeuge) zu vermitteln, kann die Behörde nicht den Schluss ziehen, es liege eine un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;
Rechtssatz: An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs 3 AuslBG zukommt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §9 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auf Grund des im E 8.9.1987, 87/09/0029 aufgezeigten systematischen Zusammenhanges zwischen der Bestimmung des § 4 Abs 1 AuslBG und den Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 und 14 AuslBG fällt seit dem Inkrafttreten der Novelle BGBl Nr. 1988/231 (1. Juli 1988) wegen des ersatzlosen Entfalls des ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Erstattet der Arbeitgeber (Antragsteller) im Verwaltungsverfahren kein hinreichend substantiertes Vorbringen, dass die von ihm hervorgehobene Verlässlichkeit des beantragten Ausländers in besonderen, das übliche Ausmaß übersteigenden objektiven Notwendigkeiten seines Unternehmens ihre Grundlage findet, ist diese Eigensch... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;RAO 1945 §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil, eine Bedienerin eines Rechtsanwaltes dürfe aus Gründen der Geheimhaltung der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist objektiv nicht notwendig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090050.X01 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Solange die Nachfrage des ASt nach geeigneten Arbeitskräften die Zahl der zur Verfügung stehenden Ersatzkräfte übersteigt und der ASt alle ihm vermittelten und geeigneten Kräfte auch eingestellt hat, kann durch die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung keiner im Arbeitslosengeldbezug stehenden Person die Ei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine mit Ersatzkräften des Arbeitsamtes früher gemachte schlechte Erfahrung rechtfertigt eine von vornherein angenommene negative Haltung gegenüber den derzeit vorhandenen Ersatzkräften nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090060.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...